Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 222

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Tages doch überlegen, ihr Studium abzuschließen: die Möglichkeit des Studienab­schlussstipendiums, um noch einmal aus dem Beruf auszusteigen, auszusetzen und sich ein Jahr hindurch mit guter Unterstützung dem Studienabschluss zu widmen.

Wir haben in den Verhandlungen ein Ergebnis erreicht, das noch einmal das Antritts­alter hinaufsetzt, das heißt, nach dem 40. Geburtstag kann man noch immer um dieses Stipendium ansuchen. Das ist ein Erfolg der Gespräche, der Verhandlungen und der parlamentarischen Diskussion gewesen. Ich bedanke mich beim Ministerium, bei der Frau Ministerin, dass sie dazu auch die Unterstützung gegeben hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte dazu auch einen Antrag einbringen, in welchem dieses Antrittsalter festge­halten wird. Herr Präsident! Ich bitte sehr, den Antrag schriftlich zur Verfügung zu stel­len. Im Wesentlichen enthält dieser Antrag die neue Antragsfrist mit dem 41. Lebens­jahr und die Verabschiedung der Befristung dieses Stipendientyps. Das heißt, wir schaffen damit eine Dauereinrichtung. – Ich hoffe, dass Sie diesem Antrag zustimmen werden.

Noch eine Bemerkung zum Schluss: Diese Veränderungen beziehungsweise Verbes­serungen stehen im Zusammenhang mit dem Bericht zur sozialen Lage der Studieren­den, und daraus will ich jetzt angesichts der zur Verfügung stehenden geringen Zeit das Resümee zitieren. – Ich zitiere:

„Der Hochschulzugang hat sich in den letzten Jahren im Hinblick auf die Herkunft der Studierenden nicht verändert, auch nach Einführung der Studienbeiträge zeigen sich keine Veränderungen.“

Das ist kein Grund, dass man jetzt gar nicht über eine Weiterentwicklung nachdenkt, aber es ist dies auch kein Anlass für übertriebene Sorge.

Ich meine, dass auch ein Hinweis aus dem Bericht zu erkennen war, nämlich dass es, wenn es weniger Väter mit Pflichtschulabschluss gibt, naturgemäß auch weniger Kin­der aus dieser sozialen Gruppe gibt, die ein Studium anstreben und um ein Stipendium ansuchen.

Das heißt: Lebenslanges Lernen und die Weiterentwicklung der Gesellschaft und der Bevölkerung sind in diesem Studienförderungsgesetz berücksichtigt, und ich meine daher sagen zu können – geschätzte Kolleginnen und Kollegen, bitte versuchen Sie, mitzudenken und mitzurechnen –: Das Höchststipendium in Österreich beträgt 7 500 € im Jahr. Rund 8 500 € kann man als Teilzeitbeschäftigter steuerfrei dazuverdienen. Dazu erhält man auch noch eine Familienbeihilfe von etwa 2 400 € per anno. Das be­deutet, dass man, in Schilling umgerechnet, etwa 250 000 S im Jahr durch Teilzeitbe­ruf und Teilzeitstudium zur Verfügung hat, und das stützt die Hauptthese dieses Förde­rungsgesetzes, welche lautet: Wer studieren möchte, scheitert nicht an sozialen und ökonomischen Bedingungen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bin froh, dass wir diese Verbesserungen erreicht haben, und ich setze auf weitere gute Verhandlungen und den Versuch, Sie zumindest zur Zustimmung zu diesem Ab­änderungsantrag zu gewinnen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.23

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von den Abgeordneten Dr. Brinek, Mag. Dr. Bleck­mann und Kollegen eingebrachte Antrag zum Studienförderungsgesetz wurde in den Kernpunkten erläutert, wurde an alle Abgeordneten verteilt, ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

 


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