Tages doch überlegen, ihr Studium abzuschließen: die Möglichkeit des Studienabschlussstipendiums, um noch einmal aus dem Beruf auszusteigen, auszusetzen und sich ein Jahr hindurch mit guter Unterstützung dem Studienabschluss zu widmen.
Wir haben in den Verhandlungen ein Ergebnis erreicht, das noch einmal das Antrittsalter hinaufsetzt, das heißt, nach dem 40. Geburtstag kann man noch immer um dieses Stipendium ansuchen. Das ist ein Erfolg der Gespräche, der Verhandlungen und der parlamentarischen Diskussion gewesen. Ich bedanke mich beim Ministerium, bei der Frau Ministerin, dass sie dazu auch die Unterstützung gegeben hat. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich möchte dazu auch einen Antrag einbringen, in welchem dieses Antrittsalter festgehalten wird. Herr Präsident! Ich bitte sehr, den Antrag schriftlich zur Verfügung zu stellen. Im Wesentlichen enthält dieser Antrag die neue Antragsfrist mit dem 41. Lebensjahr und die Verabschiedung der Befristung dieses Stipendientyps. Das heißt, wir schaffen damit eine Dauereinrichtung. – Ich hoffe, dass Sie diesem Antrag zustimmen werden.
Noch eine Bemerkung zum Schluss: Diese Veränderungen beziehungsweise Verbesserungen stehen im Zusammenhang mit dem Bericht zur sozialen Lage der Studierenden, und daraus will ich jetzt angesichts der zur Verfügung stehenden geringen Zeit das Resümee zitieren. – Ich zitiere:
„Der Hochschulzugang hat sich in den letzten Jahren im Hinblick auf die Herkunft der Studierenden nicht verändert, auch nach Einführung der Studienbeiträge zeigen sich keine Veränderungen.“
Das ist kein Grund, dass man jetzt gar nicht über eine Weiterentwicklung nachdenkt, aber es ist dies auch kein Anlass für übertriebene Sorge.
Ich meine, dass auch ein Hinweis aus dem Bericht zu erkennen war, nämlich dass es, wenn es weniger Väter mit Pflichtschulabschluss gibt, naturgemäß auch weniger Kinder aus dieser sozialen Gruppe gibt, die ein Studium anstreben und um ein Stipendium ansuchen.
Das heißt: Lebenslanges Lernen und die Weiterentwicklung der Gesellschaft und der Bevölkerung sind in diesem Studienförderungsgesetz berücksichtigt, und ich meine daher sagen zu können – geschätzte Kolleginnen und Kollegen, bitte versuchen Sie, mitzudenken und mitzurechnen –: Das Höchststipendium in Österreich beträgt 7 500 € im Jahr. Rund 8 500 € kann man als Teilzeitbeschäftigter steuerfrei dazuverdienen. Dazu erhält man auch noch eine Familienbeihilfe von etwa 2 400 € per anno. Das bedeutet, dass man, in Schilling umgerechnet, etwa 250 000 S im Jahr durch Teilzeitberuf und Teilzeitstudium zur Verfügung hat, und das stützt die Hauptthese dieses Förderungsgesetzes, welche lautet: Wer studieren möchte, scheitert nicht an sozialen und ökonomischen Bedingungen. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich bin froh, dass wir diese
Verbesserungen erreicht haben, und ich setze auf weitere gute Verhandlungen und
den Versuch, Sie zumindest zur Zustimmung zu diesem Abänderungsantrag zu
gewinnen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
21.23
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von den Abgeordneten Dr. Brinek, Mag. Dr. Bleckmann und Kollegen eingebrachte Antrag zum Studienförderungsgesetz wurde in den Kernpunkten erläutert, wurde an alle Abgeordneten verteilt, ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut: