Antrag
der
Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Mag. Dr. Magda Bleckmann und
Kollegen zum Bericht des Ausschusses
für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage (119 der Beilagen):
Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird (179 der
Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung
beschließen:
1. Nach Z 18 wird folgende
Z 18a eingefügt:
„1a. § 52b Abs. 3 Z 3 lautet:
„3. zum Zeitpunkt der Zuerkennung des
Studienabschluss-Stipendiums das 41. Lebensjahr noch nicht überschritten
hat,“
2. § 78 Abs. 21 lautet:
„(21) § 19 Abs. 4, § 30 Abs. 2
Z 4 und 5, § 32 Abs. 1 Z 4, § 33 Abs. 2, § 40 Abs. 5
Z 12, § 49 Abs. 1, § 50 Abs. 3, 4 und 5, § 52b Abs. 1, 2, 3
und 6, § 53, § 54, § 56a, § 64 Abs. 2, § 75 Abs. 20, § 76
Abs. 1 Z 1 und § 78 Abs. 21 in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. XXX/2003 treten mit 1. September 2003 in Kraft. § 75
Abs. 20 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 23/1999 tritt
mit 13. Jänner 1999 außer Kraft.“
Begründung:
Zu Z 1:
Bei Studienabschluss-Stipendien für
Berufstätige soll nicht nur hinsichtlich der absolvierten
Bildungseinrichtungen sondern auch hinsichtlich des Alters, des für die Förderung
in Betracht kommenden Personenkreises, eine Ausweitung erfolgen.
Zu Z 2:
§ 75 Abs. 20 StudFG in der
bisher geltenden Fassung ordnet an, dass die Rechtsgrundlage für die
Studienabschluss-Stipendien (§ 52b StudFG) mit Ablauf des 31. August 2003
außer Kraft tritt. Diese Bestimmung ist mit 13. Jänner 1999 in Kraft
getreten. Durch das ausdrückliche Außerkraftsetzen des § 75 Abs. 20 wird
klar gestellt, dass die Regelungen über Studienabschluss-Stipendien in der
nunmehrigen Form grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkung weiter bestehen
sollen.
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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald. 6 Minuten Wunschredezeit. – Sie sind am Wort, Herr Abgeordneter.
21.24
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Erlauben Sie mir, zu diesem Thema in diesem Haus das Wort „Kapital“ in den Mund zu nehmen, das ist ja nichts Unanständiges. Es gibt da aber das unschöne Wort „Humankapital“, und ich glaube, darüber sollten wir kurz sprechen. Ich sage das deswegen, weil es in der Politik momentan nicht sehr modern ist, für Chancengleichheit, Fairness und Gerechtigkeit zu plädieren. Es gibt Studien, die besagen, dass das Humankapital die entscheidende Ressource moderner volkswirtschaftlicher Gesellschaften ist. In Studien aus den USA sagen ExpertInnen, dass der Wert des Humankapitals das Dreifache des Sachkapitals beträgt.