Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 223

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Antrag

der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Mag. Dr. Magda Bleckmann und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage (119 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geän­dert wird (179 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Nach Z 18 wird folgende Z 18a eingefügt:

„1a. § 52b Abs. 3 Z 3 lautet:

„3. zum Zeitpunkt der Zuerkennung des Studienabschluss-Stipendiums das 41. Le­bensjahr noch nicht überschritten hat,“

2. § 78 Abs. 21 lautet:

„(21) § 19 Abs. 4, § 30 Abs. 2 Z 4 und 5, § 32 Abs. 1 Z 4, § 33 Abs. 2, § 40 Abs. 5 Z 12, § 49 Abs. 1, § 50 Abs. 3, 4 und 5, § 52b Abs. 1, 2, 3 und 6, § 53, § 54, § 56a, § 64 Abs. 2, § 75 Abs. 20, § 76 Abs. 1 Z 1 und § 78 Abs. 21 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2003 treten mit 1. September 2003 in Kraft. § 75 Abs. 20 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 23/1999 tritt mit 13. Jänner 1999 außer Kraft.“

Begründung:

Zu Z 1:

Bei Studienabschluss-Stipendien für Berufstätige soll nicht nur hinsichtlich der absol­vierten Bildungseinrichtungen sondern auch hinsichtlich des Alters, des für die Förde­rung in Betracht kommenden Personenkreises, eine Ausweitung erfolgen.

Zu Z 2:

§ 75 Abs. 20 StudFG in der bisher geltenden Fassung ordnet an, dass die Rechts­grundlage für die Studienabschluss-Stipendien (§ 52b StudFG) mit Ablauf des 31. Au­gust 2003 außer Kraft tritt. Diese Bestimmung ist mit 13. Jänner 1999 in Kraft getreten. Durch das ausdrückliche Außerkraftsetzen des § 75 Abs. 20 wird klar gestellt, dass die Regelungen über Studienabschluss-Stipendien in der nunmehrigen Form grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkung weiter bestehen sollen.

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald. 6 Minuten Wunschredezeit. – Sie sind am Wort, Herr Abgeordneter.

 


21.24

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Erlauben Sie mir, zu diesem Thema in diesem Haus das Wort „Kapital“ in den Mund zu nehmen, das ist ja nichts Unanständiges. Es gibt da aber das unschöne Wort „Humankapital“, und ich glaube, darüber sollten wir kurz sprechen. Ich sage das deswegen, weil es in der Politik momentan nicht sehr modern ist, für Chancengleich­heit, Fairness und Gerechtigkeit zu plädieren. Es gibt Studien, die besagen, dass das Humankapital die entscheidende Ressource moderner volkswirtschaftlicher Gesell­schaften ist. In Studien aus den USA sagen ExpertInnen, dass der Wert des Human­kapitals das Dreifache des Sachkapitals beträgt.

 


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