Der Herr Staatssekretär hat bestätigt, dass es hier wirklich um einen Markt zwischen den Trägern öffentlicher Verkehre geht – sinnvollerweise, das würde sonst in riesige Ungerechtigkeiten münden, weil nicht jeder Pendler und nicht jede Pendlerin auf dem Land über ein Kfz verfügt, einen einfachen Zugang zu einem Kraftfahrzeug hat, um die notwendigen Wege erledigen zu können.
Die Absicherung des öffentlichen Verkehrs müssen wir gewährleisten. Das ist eine zentrale und wichtige soziale Leistung, die in ihrer Wirkung nicht zu unterschätzen ist für das Verbleiben auf dem Land, denn nur dann können Familien, Familien mit Kindern auf dem Land verbleiben, wenn ausreichend öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung stehen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Mag. Regler und Dipl.-Ing. Scheuch.)
Wenn man das aus falsch strukturiertem Wettbewerbsverständnis nicht mehr als öffentliche Aufgabe versteht, dann weiß man nicht, wie die soziale Situation auf dem Land heute aussieht, und dann nimmt man den Leuten auch die Möglichkeit, auf dem Land zu verbleiben.
Insofern, wie gesagt, war ich sehr froh, dass sich der Herr Staatssekretär auch in diese Richtung ausgesprochen hat. Es gab Anzeichen dafür, dass ein neues Verständnis von einem gemeinsamen Markt zwischen PKW-Verkehr und den gesamten öffentlichen Linien definiert werden sollte, was fatal für die Zukunft des ländlichen Raumes wäre.
Wir werden dieser Regelung zustimmen, auch
wenn sie bei weitem nicht ausreichend ist und wir dringend
Novellierungsbedarf haben, den ich heute hier auch noch einmal anmelde. –
Ich danke. (Beifall bei den Grünen.)
19.32
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr
Abgeordneter Miedl. – Bitte.
19.32
Abgeordneter Werner Miedl (ÖVP): Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich, Frau Kollegin Lichtenberger, haben wir keinerlei Anspruch darauf erhoben, mit den heutigen Verkehrsgesetzen eine umfassende Reform zu verabschieden!
Meine
Damen und Herren! Kollegin Lichtenberger! Erstens: Für mich schon wesentlich
und wichtig ist die wiederkehrende Begutachtung nach § 47a KFG im
Bereich der Landwirtschaft. Damit, muss ich sagen, ist eine
Wettbewerbsgleichstellung erfolgt, denn den Landwirten ist in Wirklichkeit
nicht zuzumuten, einen längeren Ausfall ihrer schweren Geräte hinzunehmen.
Gleichzeitig muss man schon auch sagen, die § 47a-KFG-Überprüfung hat im
Wesentlichen die Verkehrssicherheit im Auge, das heißt die Bremsen, die Beleuchtung,
die Lenkung, und bezüglich all dessen ist beim Traktor wahrscheinlich auf Jahre
hinaus nicht anzunehmen, dass das ausfällt.
Im
Übrigen, Herr Kollege Pirklhuber, verweise ich natürlich auf die besondere Verpflichtung
eines jeden Lenkers, dafür zu sorgen, dass sich das Fahrzeug jederzeit in einem
den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechenden Zustand befindet.
Nächster
Punkt: Ortstafeln und Zusatztafeln. Auch diesbezüglich bin ich ganz Ihrer
Meinung, Frau Kollegin Lichtenberger! Wir sind uns darin sehr einig und sehr
nah beieinander.
Ich persönlich möchte nur Folgendes dazu sagen: Die Straßenverkehrsordnung regelt eigentlich das Verhalten der Kraftfahrer beziehungsweise der Verkehrsteilnehmer auf der Straße, und wir sollten uns überlegen, und zwar alle hier im Haus, ob wir ins-