Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 212

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nicht nur alles negativ beurteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Ruf bei der ÖVP: So schaut es aus! – Abg. Broukal: Wir klatschen die ganze Zeit mit! – Heiterkeit und Zwischenruf bei der SPÖ.)

Ich möchte noch eines sagen – zu den Inhalten des Gesetzes komme ich ja nicht, weil ich mich andauernd mit Ihnen auseinander setzen muss. Letztendlich ist das ja ein Fehler, weil die Menschen draußen das nicht verstehen. Die wollen die Inhalte wissen und nicht immer diese komischen Reden von Ihnen hören, die mit dem Gesetz selbst nichts zu tun haben. (Zwischenrufe der Abgeordneten Bayr, Pfeffer und Broukal.)

Ich möchte aber kurz auf den Abänderungsantrag eingehen ... (Abg. Heinzl: Von „ko­mischen Reden“ können Sie auch „Komik“ ableiten!) – Herr Abgeordneter Heinzl, hö­ren Sie zu – oder haben Sie den Abänderungsantrag schon gelesen? Vielleicht gehen wir da konform! Ich möchte kurz auf den Abänderungsantrag eingehen, den ich am Anfang sehr kritisch beurteilt habe. Sie können mir glauben – auch Sie, Frau Abge­ordnete Lichtenberger, können mir das glauben –, ich war am Anfang nicht glücklich darüber. Ich habe mich gefragt: Passiert da etwas, was man kritisch sehen muss? Wird da für andere ein Fenster aufgemacht? Ist das richtig? – Und ich dachte mir, es wird da unter Umständen eine Diskussion geben, weil andere sich benachteiligt fühlen werden.

Das Argument dafür, dass es gerade für die Forstwirtschaft eine solche Regelung geben soll, ist die Tatsache, dass jemand, der im Wald holzt, keine Waage hat und da­her nicht genau abschätzen kann, wie viel Gewicht er transportiert. Natürlich werden solche Forstwirte regelmäßig abgestraft, und natürlich gibt es dort Verhältnisse, die nicht jenen beispielsweise eines Schotterbetriebs entsprechen, wo man eine Waage vor der Haustür hat. Und da ist eine solche Regelung natürlich schon wichtig. Aus­nahmegenehmigungen hat es ja bisher schon gegeben, allerdings auf Ansuchen. Bei der neuen Regelung geschieht im Grunde nichts anderes, als dass man sagt: Warum sollen diese Forstwirte ansuchen für das, was sie ohnehin schon machen können? (Abg. Dr. Lichtenberger: Das ist rechtlich eine ganz andere Geschichte!) Ich finde es wunderbar – vielleicht haben Sie sich das genau durchgelesen –, dass es für Rund­hölzer jetzt diese Ausnahmegenehmigung gibt.

Sie haben etwas anscheinend nicht erkannt: Natürlich hat man darauf geachtet, dass die Autobahnen und die Straßen durch dieses erhöhte Gewicht nicht zu Schaden kom­men. Es sind nämlich sechs Achsen vorgeschrieben. – Sie können das nachlesen, aber wahrscheinlich sagen Ihnen sechs Achsen nichts. – Vorher waren es fünf, da war der Schaden größer. Wir haben uns von den Experten sagen lassen, dass bei sechs Achsen der Schaden für die Straße geringer wird und nicht größer, und wir sind der Meinung, dass dieses Gesetz gut ist. Und ich werde ganz genau darauf achten, dass in diesem Zusammenhang das geschieht, was ja auch Herr Minister Gorbach gesagt hat, nämlich dass es keine Aufweichung für andere Bereiche geben wird und dass wir weiterhin an der Tonnagebegrenzung festhalten werden. Wir Freiheitlichen garantieren dafür, dass wir zu etwas anderem keine Zustimmung geben! (Beifall bei den Freiheit­lichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Im Großen und Ganzen ist dieses Gesetz gut. Wir Freiheitlichen werden zustimmen. Wir haben hart verhandelt, um das Beste daraus zu machen. Die Sozialdemokraten stimmen zu: Ich danke Ihnen herzlich dafür! Ein bisschen Kritik ist ja erlaubt – aber bitte nicht hier anfangen, das Gesetz zu verfälschen und in die falsche Richtung zu ge­hen! – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Broukal.)

20.00

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kößl. – Bitte.

 


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