Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 237

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Der zweite Antrag wurde im November 2001 eingebracht, nachdem mittlerweile alle Bun­desländer bis auf Wien ihre Bereitschaft zum Abschluss der Patientencharta bekundet oder die Vereinbarung bereits realisiert hatten.

Wieder wurde der Gesundheitsausschuss befasst, wieder kam ein nettes Schreiben der mittlerweile zuständigen Stadträtin Pittermann: Es ist ohnehin alles super in Wien, es gibt beispielhafte Regelungen in Wien, man braucht also eigentlich keine Pa­tientencharta in Wien.

Aber – man höre und staune! – sie schreibt: Um zu zeigen, dass Wien jede Maßnahme im Zusammenhang mit dem Wohl der Patienten fördert, habe ich den Auftrag erteilt, die Vorarbeiten für den Abschluss einer derartigen Vereinbarung nach Artikel 15a B-VG in die Wege zu leiten.

Leider war es das auch schon. Irgendwie sind die Vorarbeiten im Ressort der Gesund­heitsstadträtin versumpft – wie so vieles, oder besser: alles andere seit ihrem Amts­antritt. (Abg. Neudeck – in Richtung SPÖ –: Da sind sie jetzt auf einmal ganz stad!)

Aller guten Dinge sind ja bekanntlich drei: Antrag Nummer drei wurde im April 2003 eingebracht, dem Gesundheitsausschuss zugewiesen, diskutiert und blieb bisher – Überraschung! – ohne Ergebnis. Dazu sei bemerkt: Wien ist anders!

Das ist schade, nämlich auch für die Menschen, für die die Patientencharta ein wich­tiges Zeichen wäre. Was spricht dagegen, die Patientencharta endlich auch für Wien abzuschließen, wenn ohnehin alles so toll ist?

Ja, Wien ist in diesem Bereich tatsächlich nicht schlecht organisiert – das muss man zugeben –, und daher ist es erst recht nicht zu verstehen, dass die rote Stadtregierung in diesem Bereich untätig und unwillig ist und bleibt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Übrigens: Genauso ist es beim Thema der Verankerung des arbeitsfreien Sonntags in der Landesverfassung – aber anscheinend zählt halt, meine Damen und Herren von der SPÖ, der Mensch da doch nicht wirklich. (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heit­lichen.)

21.26


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich als Nächste Frau Bundes­ministerin Rauch-Kallat. – Bitte.

 


21.26

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich freue mich, dass heute die Patientencharta, die nunmehr auch mit dem Land Tirol abgeschlossen werden konnte, hier weiter beschlossen wird.

Ich darf Ihnen mitteilen, dass wir bereits nächste Woche in Vorarlberg mit dem Herrn Landeshauptmann die Patientencharta unterzeichnen werden und dass dann nur noch die Bundesländer Salzburg und Wien fehlen werden.

Herr Abgeordneter Grünewald, das, was hier vorliegt, ist das Ergebnis umfassender Ver­­handlungen, wobei natürlich schon zu berücksichtigen ist – das wurde bei den Ver­handlungen immer wieder angesprochen –, dass ein Unterschied zwischen dem städtischen und dem ländlichen Bereich besteht, dass detaillierter formulierte Rechte für diese Artikel-15a-Vereinbarungen zu diesem Zeitpunkt nicht möglich waren.

Wir arbeiten darauf hin, dass alle neun Bundesländer diese Charta unterzeichnen, dass wir dann einen gemeinsamen Level haben, dass wir selbstverständlich immer wieder mit den Patientenanwälten in Kontakt sind, wo es um ganz konkrete Probleme geht, und dass wir dann von diesem Level aus diese Charta weiterentwickeln können.

 


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