andere weniger, der eine mehr Ökonom ist, der oder die andere mehr Ethiker/in? Sollte man das dem Zufall überlassen? – Ich glaube, das sollte man nicht tun!
Wie verhält es sich mit einer angemessenen
und rechtzeitigen Sicherstellung? Wie ist es mit Rufbereitschaften? Wie ist es
mit Leistungsangebotsplanung? Wie ist es mit Psychotherapie,
Rehabilitation? – Da ist nichts sichergestellt, weder rechtzeitig noch
überhaupt. Wie ist es mit Heilbehelfen, Selbstbehalten et cetera? (Abg.
Neudeck: Wird das jetzt ein Abänderungsantrag?)
Frau Rauch-Kallat wäre durchaus in der Lage, sich da durchzusetzen, wenn nicht einer in einer zunehmend monarchischen, sage ich, Führerpartei, der ÖVP, immer vorgeben würde, was Sache ist, der glaubt, dass er weiß, was richtig ist, was den PatientInnen gut tut und nicht gut tut. Auch Abgeordneter Rasinger wird davon ein Lied singen können, aber natürlich nicht dürfen, das ist klar.
Als letztes Beispiel – und das wird heikel, wird manche aber doch interessieren –: Es heißt auch, dass unabhängige PatientInnenvertretungen einzurichten sind. Dazu Folgendes – es tut mir vielleicht nicht gut, das hier zu sagen –: Der pensionierte Kammeramtsdirektor der Tiroler Ärztekammer wurde in mehreren Krankenanstalten als Patientenvertreter vorgeschlagen. Ich nehme an, dass die Ärztekammer – das wird man ja zugeben, selbst die Ärztekammer, zwar nicht gerne, aber doch – Partei ist. Aber das soll in einigen Fällen in Österreich durchgegangen sein.
Ich kenne auch Fälle, wo der Anstaltsträger massiven Druck auf die Patientenvertreterin ausgeübt hat, auf massivste und nicht subtile Art und Weise. Die sind weniger geschützt als eine Betriebsrätin. Hier ist Handlungsbedarf.
Frau Bundesminister! Ich darf Sie bitten,
als Beispiel von hellen Köpfen zu agieren und nicht nur im
Gesundheitsausschuss, sondern auch im Nationalrat das zu debattieren, was zur
Vereinheitlichung der PatientInnenrechte in Österreich führen kann. –
Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
21.22
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Marek. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
21.23
Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun
desminister! Hohes Haus! Mit dem Beschluss der Patientencharta für Tirol wird heute bereits für das sechste Bundesland die Vereinbarung zur umfassenden Wahrung der Patientenrechte abgeschlossen. Die Charta für Vorarlberg wurde im März im Ministerrat beschlossen, in Salzburg wird bereits heftig über einen Abschluss diskutiert.
Fast wie das Amen im Gebet gilt für dieses Thema, wie für so viele andere auch: Wien ist anders!
Die Diskussion um den Abschluss einer Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte in Wien ist schon eine sehr lange und leider ziemlich fruchtlose. Als Wiener Abgeordnete finde ich das besonders schade und möchte Ihnen gerne einen kleinen Einblick in die Chronologie und leider Nicht-Werdung der Patientencharta in Wien geben.
Bereits 1999 wurde im Wiener Landtag der erste Antrag auf Abschluss einer entsprechenden Artikel-15a-Vereinbarung gestellt – natürlich nicht von der SPÖ – und dem Gesundheitsausschuss zugewiesen.
In einem Brief an den Ausschuss erklärte der damalige Gesundheitsstadtrat Sepp Rieder, dass in Wien ohnehin alles super sei und er keine Notwendigkeit für ein Abkommen mit dem Bund sehe. – Somit also zum ersten Mal abgewürgt.