was in der steirischen Gebietskrankenkasse passiert ist!) – Dann rufe ich es Ihnen in Erinnerung! (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Hier herinnen wird nur agiert! Was interessiert mich das Geschwätz von gestern?
Frau Hartinger hat am 11. Mai 2000 hier gesagt (Zwischenruf des Abg. Großruck) – hören Sie zu, was sie hier am 11. Mai 2000 gesagt hat! –:
„Nehmen Sie zur Kenntnis, es wird in
Österreich keine Beitragserhöhungen geben! Aber wissen Sie, was es geben
wird? – ... die Befreiung des Patienten vom aufgeblähten
Parteiproporz in der Sozialversicherung.“ (Neuerlicher
Zwischenruf des Abg. Großruck.)
Ich kann Ihnen mit Knoblauchpillen nicht dienen, damit man Ihr Gedächtnis ein bisschen auffrischen könnte, aber noch etwas zur Erinnerung: Vor einigen Wochen haben Sie hier drei Beitragserhöhungen beschlossen, mit denen die Versicherten wieder zur Kassa gebeten werden.
Frau Ministerin! Wo bleiben denn die positiven Ansätze für das Gesundheitswesen, verbunden mit einem besseren Leistungsniveau für die Versicherten? – Das gibt es bis heute nicht! Das ist eine verantwortungslose Gesundheitspolitik, die Sie da betreiben! Im Hohen Haus Selbstbehalte einzuführen, Beitragserhöhungen einzuführen, um mit diesen Beitragseinnahmen Ex-Politiker zu versorgen, das ist keine Politik, wie ich sie mir vorstelle! Diese Entscheidung ist Unfug auf Kosten der Versicherten! (Beifall bei der SPÖ. – Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Sie, Frau Ministerin, haben es als oberste
Aufsichtsbehörde in der Hand, diesen Unfug zu beeinspruchen und sofort
abzustellen, indem Sie bei der Fehlentscheidung Ihre Unterschrift verweigern! (Beifall
bei der SPÖ.)
22.37
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt als Nächste Frau Abgeordnete Riener. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
22.38
Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren im Hohen Haus! Wenn ich Herrn Kollegen Spindelberger so reden höre, glaube ich, dass er auch etwas vergessen hat, denn die Krankenkasse hat die Beiträge erhöht, um eine flächendeckende psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen, aber seit zehn Jahren warten wir darauf, doch das wurde noch immer nicht geschafft. – So viel zu den Knoblauchpillen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie demonstrativer Beifall der Abg. Mandak.)
Wenn ich jetzt in den Saal schaue, merke ich ein bisschen die Bedürfnisse der Abgeordneten, und als Psychotherapeutin habe ich gelernt, diese wahrzunehmen, und deswegen möchte ich jetzt nur mehr zu einem Punkt Stellung nehmen, und zwar zum EWR-Psychotherapiegesetz.
Im Prinzip ist die Schaffung dieser Rechtsgrundlage zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz, nämlich die gegenseitige Anerkennung der beruflichen Befähigungsnachweise, zu begrüßen. Wir haben also in Österreich unsere Pflicht erfüllt.
Aber wer nun glauben möchte, dass jeder, der in Österreich eine Psychotherapie-Ausbildung absolviert hat und mit Bescheid anerkannt ist, zum Beispiel in Deutschland oder in der Schweiz in diesem Beruf ohne Weiteres einer Beschäftigung nachgehen kann, der irrt. In Deutschland werden nur bestimmte Berufsgruppen anerkannt, nämlich die klinischen Psychologen oder sozialpädagogische Ausbildungen. Aber da auch die