5.
Wie rechtfertigen Sie es als Finanzminister, dass angesichts der schlechten Konjunktur
baureife Infrastrukturprojekte nicht bereits vorgezogen wurden bzw. auch nach
Ihren bisherigen Ankündigungen unzureichend vorgezogen werden, und werden Sie
sich als Finanzminister dafür einsetzen, dass angesichts der nach wie vor
schlechten Konjunktur baureife Infrastrukturprojekte in größerem Umfang
vorgezogen werden?
6. Welche Be- bzw. Entlastungen kommen auf die Österreicherinnen und
Österreicher im Jahr 2004 mit Inkrafttreten der Budgetbegleitgesetze
unterm Strich zu, wenn man die Einkommensteuersenkung gegen die Erhöhung der
Energiesteuern, die Einsparungen im Pensionsbereich, die höheren Abgaben im
Bereich der Sozial- und Krankenversicherung und sonstigen Belastungen durch
höhere Gebühren und Abgaben rechnet? Ist es richtig, dass sich dabei laut
Angaben über die finanziellen Auswirkungen in den Erläuterungen zum
Budgetbegleitgesetz 2003 nach Abzug der Steuersenkung eine
Gesamt-Belastung von rund 350 Millionen Euro ergibt?
7. Nach den gängigen ökonomische Theorien ist es richtig, dass unter
anderem vor allem auch Steuersenkungen mit Schwerpunkt bei der Entlastung
kleiner und mittleren Einkommen sowie Investitionsanreize für die
Wirtschaft – und damit die Steigerung der Massenkaufkraft und der
betrieblichen Investitionstätigkeit – einen Beitrag zur Ankurbelung der
Konjunktur und mehr Wachstum und Beschäftigung leisten können, warum handeln
Sie daher nicht dementsprechend und entlasten jetzt sofort Einkommen und Wirtschaft?
8. Worin liegt der wirtschafts- und konjunkturpolitisch begründbare
Sinn, wie von Ihnen geplant prozyklisch und bei mit einiger Wahrscheinlichkeit
guter Konjunktur im Jahr 2005 die Steuern zu senken und damit steigende
Defizite in Kauf zu nehmen?
In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des
§ 93 Abs. 2 GOG dringlich zu behandeln.
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Präsident Dr. Andreas Khol: Bevor ich dem Antragsteller das Wort erteile, gebe ich noch bekannt, dass von der Präsidialkonferenz für die Zeit von 15 bis 17 Uhr folgende Redeordnung festgelegt wurde:
Antragsteller für die Begründung der Dringlichen Anfrage: 15 Minuten; das befragte Regierungsmitglied: 15 Minuten, sofern keine weitere Wortmeldung von der Regierungsbank erfolgt, 23 Minuten; anschließend je eine Wortmeldung pro Fraktion mit 8 Minuten; eventuell eine weitere Wortmeldung des befragten Regierungsmitgliedes oder eines weiteren Regierungsmitgliedes mit 8 Minuten – es besteht ein Einvernehmen der Klubobleute und der Mitglieder der Präsidialkonferenz für zweimal 4 Minuten, daher werden wir so vorgehen –; anschließend je eine Wortmeldung pro Fraktion mit 6 Minuten und schließlich eine weitere Abgeordneten-Runde mit je einer Wortmeldung pro Fraktion zu 5 Minuten.
Alle tatsächlichen Berichtigungen sowie Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung werden erst nach 17 Uhr aufgerufen. Besteht Konsens darüber? – Scheint so zu sein.
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Ich erteile nunmehr Herrn Abgeordnetem Dr. Gusenbauer als erstem Fragesteller zur Begründung der Dringlichen Anfrage das Wort. Herr Abgeordneter, die Redezeit beträgt 15 Minuten. – Bitte.