Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 26

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5. Wie rechtfertigen Sie es als Finanzminister, dass angesichts der schlechten Kon­junktur baureife Infrastrukturprojekte nicht bereits vorgezogen wurden bzw. auch nach Ihren bisherigen Ankündigungen unzureichend vorgezogen werden, und werden Sie sich als Finanzminister dafür einsetzen, dass angesichts der nach wie vor schlechten Konjunktur baureife Infrastrukturprojekte in größerem Umfang vorgezogen werden?

6. Welche Be- bzw. Entlastungen kommen auf die Österreicherinnen und Österreicher im Jahr 2004 mit Inkrafttreten der Budgetbegleitgesetze unterm Strich zu, wenn man die Einkommensteuersenkung gegen die Erhöhung der Energiesteuern, die Einsparun­gen im Pensionsbereich, die höheren Abgaben im Bereich der Sozial- und Krankenver­sicherung und sonstigen Belastungen durch höhere Gebühren und Abgaben rechnet? Ist es richtig, dass sich dabei laut Angaben über die finanziellen Auswirkungen in den Erläuterungen zum Budgetbegleitgesetz 2003 nach Abzug der Steuersenkung eine Gesamt-Belastung von rund 350 Millionen Euro ergibt?

7. Nach den gängigen ökonomische Theorien ist es richtig, dass unter anderem vor allem auch Steuersenkungen mit Schwerpunkt bei der Entlastung kleiner und mittleren Einkommen sowie Investitionsanreize für die Wirtschaft – und damit die Steigerung der Massenkaufkraft und der betrieblichen Investitionstätigkeit – einen Beitrag zur Ankur­belung der Konjunktur und mehr Wachstum und Beschäftigung leisten können, warum handeln Sie daher nicht dementsprechend und entlasten jetzt sofort Einkommen und Wirtschaft?

8. Worin liegt der wirtschafts- und konjunkturpolitisch begründbare Sinn, wie von Ihnen geplant prozyklisch und bei mit einiger Wahrscheinlichkeit guter Konjunktur im Jahr 2005 die Steuern zu senken und damit steigende Defizite in Kauf zu nehmen?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG dring­lich zu behandeln.

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Präsident Dr. Andreas Khol: Bevor ich dem Antragsteller das Wort erteile, gebe ich noch bekannt, dass von der Präsidialkonferenz für die Zeit von 15 bis 17 Uhr folgende Redeordnung festgelegt wurde:

Antragsteller für die Begründung der Dringlichen Anfrage: 15 Minuten; das befragte Regierungsmitglied: 15 Minuten, sofern keine weitere Wortmeldung von der Regie­rungsbank erfolgt, 23 Minuten; anschließend je eine Wortmeldung pro Fraktion mit 8 Minuten; eventuell eine weitere Wortmeldung des befragten Regierungsmitgliedes oder eines weiteren Regierungsmitgliedes mit 8 Minuten – es besteht ein Einverneh­men der Klubobleute und der Mitglieder der Präsidialkonferenz für zweimal 4 Minuten, daher werden wir so vorgehen –; anschließend je eine Wortmeldung pro Fraktion mit 6 Minuten und schließlich eine weitere Abgeordneten-Runde mit je einer Wortmeldung pro Fraktion zu 5 Minuten.

Alle tatsächlichen Berichtigungen sowie Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung werden erst nach 17 Uhr aufgerufen. Besteht Konsens darüber? – Scheint so zu sein.

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Ich erteile nunmehr Herrn Abgeordnetem Dr. Gusenbauer als erstem Fragesteller zur Begründung der Dringlichen Anfrage das Wort. Herr Abgeordneter, die Redezeit be­trägt 15 Minuten. – Bitte.

 


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