Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. –
Bitte die Plätze einzunehmen! Herr Abgeordneter Jarolim,
telefonieren und abstimmen geht nicht.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag, dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über das Protokoll vom 3. Juni 1999 in 46 der Beilagen eine Frist bis 17. Oktober 2003 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Fristsetzungsantrag zustimmen, um ein Zeichen. – Der Fristsetzungsantrag ist mit Mehrheit angenommen.
Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Cap und Fraktion auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung über die Gebarung des Bundesministers für Finanzen hinsichtlich des Vollzuges des ÖIAG-Gesetzes seit 4. Februar 2000, insbesondere Verkaufsvorbereitung für die Bundesanteile der voestalpine AG sowie Stellenbesetzungen.
Der Antrag ist an alle Mitglieder des Hohen Hauses verteilt worden. Eine Verlesung durch einen Schriftführer ist daher nicht notwendig.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Antrag
der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Kräuter,
Mag. Gaßner und GenossInnen gem. § 33 GOG betreffend die Einsetzung
eines Untersuchungsausschusses
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag,
einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis V: 5, S: 4, F: 1 und
G: 1 einzusetzen.
Gegenstand der
Untersuchung:
Aufklärung über die Gebarung des Bundesministers für
Finanzen hinsichtlich des Vollzuges des ÖIAG-Gesetzes seit 4.2.2000,
insbesondere Verkaufsvorbereitungen für die Bundesanteile der voestalpine AG,
sowie über die Einhaltung des Stellenbesetzungsgesetzes 1998 im Zusammenhang
mit der Bestellung und Abberufung von Aufsichtsräten und Vorständen der
Österreichischen Industrie-Holding-AG.
Untersuchungsauftrag:
Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von
mündlichen und schriftlichen Auskünften zum Untersuchungsgegenstand und durch
Einsicht in die Akten des Bundesministeriums für Finanzen und anderer
Bundeseinrichtungen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand alle
Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwortlichkeit überprüfen.