10.02
Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Bei Kollegem Reheis merkt man, dass der hektische Wahlkampf ausgebrochen ist. Ich bin aber trotzdem sehr froh darüber, dass dieses Thema Transit wieder einmal hier im Hohen Haus diskutiert wird, es kann nicht oft genug behandelt werden. Transit betrifft uns Österreicherinnen und Österreicher alle.
Ich
möchte aber noch etwas vorausschicken, nämlich den Redebeitrag von Kollegin
Moser von den Grünen betreffend: Es ist beinahe humoresk, wenn Sie mit einer
Hiobsbotschaft hier herauskommen und sagen: Ich weiß etwas: Der Herr Bundesminister
Gorbach hat als Landesrat in Vorarlberg Straßen gebaut!
Frau
Abgeordnete Moser! Herr Landesrat Gorbach war Straßenbaulandesrat in Vorarlberg,
und da liegt es halt einmal in der Natur der Sache, dass man sich um die Straßenbelange
kümmert. Aber ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang eines sagen: Er hat sich in
Vorarlberg deshalb beliebt gemacht und hat deshalb diese Wahlerfolge gehabt,
weil er sehr sensibel im Umgang mit dem Straßenbau war. (Abg. Mandak: Durch Naturschutzgebiete Straßen planen ...!)
Es ist ihm zu verdanken, dass viele Umfahrungen gekommen sind, und es ist ihm
zu verdanken, dass es zu einer Entlastung gekommen ist und dass viele
Vorarlbergerinnen und Vorarlberger dadurch vom Verkehr entlastet wurden. (Beifall
bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Die
Transitproblematik, meine sehr verehrten Damen und Herren, und hier im
aktuellen Fall natürlich der Alpentransit, ist ein ganz wichtiger Bereich, den
ich Ihnen anhand von Zahlen gerne auch näher bringen möchte.
Am
Brenner beträgt der Anteil des Transitverkehrs 90 Prozent, und es ist
gerade die geographische, aber auch die topographische Lage, nämlich diese
Gebirgstäler, die diese unerträgliche Situation für die dort wohnende
Bevölkerung ausmachen; vor allem sie sollte auch unsere Solidarität haben. Ein
Beispiel: Die Lärmbelästigung von angenommen 71 Dezibel im LKW-Güterverkehr
führt in diesen Gebirgstälern dazu, dass in 1,1 Kilometer Entfernung und
bei einem Höhenunterschied von 300 Metern immer noch 51 Dezibel
gemessen werden. Und das macht den Unterschied, das macht die Problematik der
topographischen Lage aus – und vor allem die Belastung für die dort
wohnende Bevölkerung.
Eine
weitere Studie belegt, dass bei gleichem Verkehrsausmaß mit gleicher Schadstoffemission
im Flachland nur ein Drittel von jener NOx-Konzentration zu
konstatieren ist, wie es sie in Gebirgstälern gibt. Oder umgekehrt formuliert:
In Gebirgstälern sind die Schadstoffemission und die -belastung dreimal so hoch
wie im Flachland. Das ist die Problematik bei der Alpenquerung, beim
Alpentransit. Und hier, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es
vernünftig, wenn alle vier Parteien in Brüssel mit einer Sprache sprechen.
Noch
etwas: Mit einem Gerücht muss man aufräumen. Wir Österreicher haben rein
rechtlich gesehen ein Anrecht auf eine Regelung. Wir dürfen hier nicht als
Bittsteller in Brüssel auftreten, sondern wir haben ein Anrecht, ein Recht auf
eine befriedigende Transitregelung. Im Beitrittsvertrag 1995, mit dem
Österreich der Europäischen Union beigetreten ist, sind uns zwei Dinge
primärrechtlich von der Europäischen Kommission zugesichert worden, nämlich
erstens eine dauerhafte Emissionsreduktion um
60 Prozent – Sie wissen das, Frau Kollegin Lichtenberger – und zweitens, dass bei Auslaufen des
Vertrages mit 31. Dezember dieses Jahres europäische Rahmenbedingungen in
Kraft sein werden, die eine nachhaltige Verkehrspolitik für ganz Europa
gewährleisten.
Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Beides ist nicht eingetreten. Die Europäische Union ist in beiden Fällen säumig. Wir, meine sehr geehrten Damen und