Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 38

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10.02

Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Bei Kollegem Reheis merkt man, dass der hektische Wahlkampf ausgebrochen ist. Ich bin aber trotzdem sehr froh darüber, dass dieses Thema Transit wieder einmal hier im Hohen Haus diskutiert wird, es kann nicht oft genug behandelt werden. Transit betrifft uns Österreicherinnen und Österreicher alle.

Ich möchte aber noch etwas vorausschicken, nämlich den Redebeitrag von Kollegin Moser von den Grünen betreffend: Es ist beinahe humoresk, wenn Sie mit einer Hiobs­botschaft hier herauskommen und sagen: Ich weiß etwas: Der Herr Bundesminister Gorbach hat als Landesrat in Vorarlberg Straßen gebaut!

Frau Abgeordnete Moser! Herr Landesrat Gorbach war Straßenbaulandesrat in Vorarl­berg, und da liegt es halt einmal in der Natur der Sache, dass man sich um die Stra­ßenbelange kümmert. Aber ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang eines sagen: Er hat sich in Vorarlberg deshalb beliebt gemacht und hat deshalb diese Wahlerfolge ge­habt, weil er sehr sensibel im Umgang mit dem Straßenbau war. (Abg. Mandak: Durch Naturschutzgebiete Straßen planen ...!) Es ist ihm zu verdanken, dass viele Umfahrun­gen gekommen sind, und es ist ihm zu verdanken, dass es zu einer Entlastung gekom­men ist und dass viele Vorarlbergerinnen und Vorarlberger dadurch vom Verkehr ent­lastet wurden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Transitproblematik, meine sehr verehrten Damen und Herren, und hier im aktuellen Fall natürlich der Alpentransit, ist ein ganz wichtiger Bereich, den ich Ihnen anhand von Zahlen gerne auch näher bringen möchte.

Am Brenner beträgt der Anteil des Transitverkehrs 90 Prozent, und es ist gerade die geographische, aber auch die topographische Lage, nämlich diese Gebirgstäler, die diese unerträgliche Situation für die dort wohnende Bevölkerung ausmachen; vor allem sie sollte auch unsere Solidarität haben. Ein Beispiel: Die Lärmbelästigung von ange­nommen 71 Dezibel im LKW-Güterverkehr führt in diesen Gebirgstälern dazu, dass in 1,1 Kilometer Entfernung und bei einem Höhenunterschied von 300 Metern immer noch 51 Dezibel gemessen werden. Und das macht den Unterschied, das macht die Problematik der topographischen Lage aus – und vor allem die Belastung für die dort wohnende Bevölkerung.

Eine weitere Studie belegt, dass bei gleichem Verkehrsausmaß mit gleicher Schad­stoffemission im Flachland nur ein Drittel von jener NOx-Konzentration zu konstatieren ist, wie es sie in Gebirgstälern gibt. Oder umgekehrt formuliert: In Gebirgstälern sind die Schadstoffemission und die -belastung dreimal so hoch wie im Flachland. Das ist die Problematik bei der Alpenquerung, beim Alpentransit. Und hier, meine sehr geehr­ten Damen und Herren, ist es vernünftig, wenn alle vier Parteien in Brüssel mit einer Sprache sprechen.

Noch etwas: Mit einem Gerücht muss man aufräumen. Wir Österreicher haben rein rechtlich gesehen ein Anrecht auf eine Regelung. Wir dürfen hier nicht als Bittsteller in Brüssel auftreten, sondern wir haben ein Anrecht, ein Recht auf eine befriedigende Transitregelung. Im Beitrittsvertrag 1995, mit dem Österreich der Europäischen Union beigetreten ist, sind uns zwei Dinge primärrechtlich von der Europäischen Kommission zugesichert worden, nämlich erstens eine dauerhafte Emissionsreduktion um 60 Pro­zent – Sie wissen das, Frau Kollegin Lichtenberger – und zweitens, dass bei Auslaufen des Vertrages mit 31. Dezember dieses Jahres europäische Rahmenbedingungen in Kraft sein werden, die eine nachhaltige Verkehrspolitik für ganz Europa gewährleisten.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Beides ist nicht eingetreten. Die Euro­päische Union ist in beiden Fällen säumig. Wir, meine sehr geehrten Damen und


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