Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 129

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quelle der österreichischen Universitäten dar, mehr als 1900 ForscherInnen an öster­reichischen Universitäten werden durch den FWF finanziert. Da über 90 % der FWF-Mittel im Rahmen von Forschungsprojekten an die Universitäten gehen und die Unis durch das Universitätsgesetz 2002 gezwungen sind, verstärkt Drittmittel einzuwerben, ist dieser Schritt wissenschaftspolitisch völlig unverständlich. Die Konsequenz aus der Budgetmisere: 500 bis 600 Forschungsstellen können nicht besetzt werden und der Fonds musste in seiner letzten Vergabesitzung vor dem Sommer aus Budgetknappheit fast alle Bewilligungen aussetzen. Da sind auch die nun in Aussicht gestellten Vorgriffe auf das Budget des Jahres 2004 lediglich eine kurzfristige Verschiebung des Problems.

Durch das Universitätsgesetz 2002 wurde die Mitbestimmung und Partizipation der Universitätsangehörigen, insbesondere der Rechte der Studierenden stark reduziert.

Durch das Universitätsgesetz 2002 wurden die Universitäten in ihrer Grundverfassung umgebaut, politische und ökonomische Abhängigkeiten forciert, autoritäre Strukturen eingeführt und die universitätsinternen demokratischen Strukturen großteils zerstört. Ein mächtiger, unter Regierungseinfluss stehender Universitätsrat, führt nicht wie von der Regierung behauptet, zu einer Vergrößerung, sondern zu einer Reduktion universi­tärer Autonomie und zum Abbau der verfassungsrechtlich verankerten universitären Selbstverwaltung. Alle Macht wird den ordentlichen Professoren vorbehalten damit orientiert sich die Reform an der Universität des 19. Jahrhunderts.

Bereits jetzt zeigen sich die Mängel der Uni-Reform an allen Ecken und Enden. Laufend werden neben den drastischen finanziellen Schwierigkeiten, die die Implemen­tierung des Gesetzes verursacht, neue Pannen bekannt, die die Umsetzung des Ge­setzes erschweren und zur Demotivierung der Betroffenen führen. Von universitärer Autonomie kann – abgesehen davon, dass Gehrer die Unis mit ihren budgetären Problemen im Regen stehen lässt und auf die Problemlösungskompetenz der Rektoren der autonomen Unis verweist – inzwischen auch nicht mehr die Rede sein. Nicht nur bei der Rektorswahl an der neugegründeten Medizinischen Universität Innsbruck führte der ministerielle Eingriff über die Köpfe der betroffenen Universitätsangehörigen hin­weg zu Unmut und Frustration. Vor allem auch die Bestellung der Universitätsräte sorgte aufgrund eigenwilliger Personalwahl für Diskussionen an den Unis und in den Medien. Insgesamt bestellte die Bundesregierung auf Vorschlag Gehrers 59 Uniräte, von denen sich fast die Hälfte eindeutig als ÖVP (bzw. einige FPÖ)-nahe deklariert hat. Von den 21 Universitäten sind daher lediglich sechs ohne bereits nach kurzer Re­cherche nachweisbaren parteipolitischen Einfluss (VetMed Uni, Montanuni Leoben, Med. Uni Graz, Musikuni Wien, Kunstuni Graz, Kunstuni Linz). Besonders auffallend ist das Engagement vieler Universitätsräte im Personenkomitee für Wolfgang Schüssel im NR-Wahlkampf 2002. Amtsbekannte nationale Burschenschaftler wurden ungeniert und gegen die Proteste der Universitäten in die Uni-Räte gesetzt. Der Schaden, der den Universitäten international dadurch zugefügt wird, dass Leute mit vorgestriger Weltanschauung wesentliche Ämter der in die Zukunft orientierten Universitäten beklei­den, ist enorm.

Sowohl die AkademikerInnenquote von weniger als 14 % als auch der Anteil von For­scherInnen an der Erwerbsbevölkerung (4,86 ForscherInnen pro 1000 Erwerbsperso­nen im Vergleich zu 5,6) liegen in Österreich weit unter dem EU- und OECD-Durch­schnitt.

Österreich hat nach wie vor eine der niedrigsten AkademikerInnenquoten aller OECD-Länder. Das geht aus den aktuellen Zahlen der OECD-Studie „Bildung auf einen Blick 2003“ hervor und zeigt extreme Mängel in der österreichischen Bildungspolitik im tertiären Bereich auf. Die AkademikerInnenquote in Österreich beträgt gerade einmal 14 %. In anderen OECD-Staaten liegt diese Quote zwischen 30 und 50 %.

 


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