Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 130

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Die Situation wird sich nicht so schnell ändern, da die Hochschulzugangsquote, also der Anteil der Personen an einem Altersjahrgang, die ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule beginnen, in Österreich mit nur 34 % deutlich unterdurch­schnittlich ist, um mittelfristig eine signifikante Erhöhung der AbsolventInnenquote zu erreichen. Im OECD-Durchschnitt gingen 47 % eines Maturajahrgangs in eine tertiäre Bildungseinrichtung. Zum Vergleich: Die skandinavischen Länder haben insgesamt einen sehr hohen Hochschulzugang wie etwa Finnland mit 71 Prozent. Eine stärkere Beteiligung von jungen Leuten an der tertiären Bildung ist daher dringendst nötig.

Die Verfügbarkeit qualifizierten Personals wird durch die geringe Beteiligung an der tertiären Bildung zunehmend ein limitierender Faktor. Laut EU-Kommissionsbericht be­steht im Bereich der für die zukünftige Entwicklung wesentlichen „Humanressourcen“ im Forschungsbereich klarer Nachholbedarf für Österreich. Der Anteil von ForscherIn­nen an der Erwerbsbevölkerung muss daher in allen Forschungsbereichen steigen. Das größte Problem an der von der Bundesregierung verschuldeten Forschungs­budgetmisere ist, dass die in Österreich ohnehin geringe Anzahl an Forscherinnen und Forschern weiter stagniert, da vor allem der wissenschaftliche Nachwuchs gezwungen ist, ins Ausland abzuwandern. Durch den Sparkurs beim Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) macht sich die Regierung verantwortlich, dass bis zu 600 Forscherinnen und Forscher keine Anstellung finden.

Die Ausweitung von Forschungsstellen und Arbeitsplätzen im Forschungsbereich sind dringend nötig. Dazu bedarf es der Erhöhung der Forschungsquote sowie verbesserter Rahmenbedingungen und Anreize für die Forschung und die dort engagierten Men­schen wie etwa ausreichende Stipendien und Förderprogramme und attraktive Arbeits­platzmöglichkeiten. Zumindest muss die Regierung dafür sorgen, dass der FWF die vom Finanzminister gekürzten 30 Mio. € für 2003 bekommt, um die über 600 ausste­henden Forschungsprojekte finanzieren zu können.

Das im Juli 2001 von ÖVP und FPÖ beschlossene neue Uni-Dienstrecht bietet keine Anreize für den wissenschaftlichen Nachwuchs.

Das im Juli 2001 von ÖVP und FPÖ beschlossene neue Dienstrecht setzt auf restriktiv befristete Verträge für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Diese ermöglichen keine längerfristige Auseinandersetzung mit komplexen Forschungsinhalten und bieten keine attraktiven Karrierechancen. Viele Institute klagen bereits über Nachwuchsmangel – auf Ausschreibungen melden sich keine oder deutlich weniger InteressentInnen. Die Mehrkosten der Unireform führen zwangsläufig zu einer Verknappung der Personal­mittel und zur empfindlichen Reduktion von Planstellen. Dies bedeutet mangelnde Attraktivität und fehlende Anreize für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Durch den seit April wirksamen, vom Ministerrat diktierten Aufnahmestopp wird es bis Jahresende zu einem Personalabbau von bis zu 15 % kommen.

Die Gefahr einer kurzfristigen Stellenrotation (innerhalb von 5 Jahren 50% des Perso­nals ausgetauscht) verunmöglicht langfristige Forschung. Das hat Abwanderung von Know-how zur Folge und fördert Moden und Trends statt Qualität und experimentelle Grundlagenforschung (5 bis 10 Jahre) oder Risikoforschung. Außerdem werden Aus­landsaufenthalte dadurch zum Risiko. Die von Gehrer und Gorbach angekündigte Rückholaktion österreichischer WissenschaftlerInnen aus dem Ausland muss ange­sichts rückläufiger Universitäts- und Forschungsbudgets und des restriktiven Dienst­rechts als reine Alibiaktion gewertet werden. Denn welche Rahmenbedingungen kön­nen die Unis diesen ForscherInnen anbieten? Durch das neue Dienst- und Besol­dungsrecht existieren kaum attraktive Laufbahnen für NachwuchsforscherInnen. Viele Institute bzw. ganze Fakultäten klagen bereits darüber, dass die Resonanz auf Stellen­ausschreibungen tatsächlich abgenommen hat – es melden sich keine oder deutlich weniger InteressentInnen.

 


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