Die Situation wird sich nicht so schnell
ändern, da die Hochschulzugangsquote, also der Anteil der Personen an einem
Altersjahrgang, die ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule
beginnen, in Österreich mit nur 34 % deutlich unterdurchschnittlich ist,
um mittelfristig eine signifikante Erhöhung der AbsolventInnenquote zu
erreichen. Im OECD-Durchschnitt gingen 47 % eines Maturajahrgangs in eine
tertiäre Bildungseinrichtung. Zum Vergleich: Die skandinavischen Länder haben
insgesamt einen sehr hohen Hochschulzugang wie etwa Finnland mit
71 Prozent. Eine stärkere Beteiligung von jungen Leuten an der tertiären
Bildung ist daher dringendst nötig.
Die Verfügbarkeit qualifizierten
Personals wird durch die geringe Beteiligung an der tertiären Bildung zunehmend
ein limitierender Faktor. Laut EU-Kommissionsbericht besteht im Bereich der
für die zukünftige Entwicklung wesentlichen „Humanressourcen“ im
Forschungsbereich klarer Nachholbedarf für Österreich. Der Anteil von
ForscherInnen an der Erwerbsbevölkerung muss daher in allen
Forschungsbereichen steigen. Das größte Problem an der von der Bundesregierung
verschuldeten Forschungsbudgetmisere ist, dass die in Österreich ohnehin
geringe Anzahl an Forscherinnen und Forschern weiter stagniert, da vor allem
der wissenschaftliche Nachwuchs gezwungen ist, ins Ausland abzuwandern. Durch
den Sparkurs beim Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF)
macht sich die Regierung verantwortlich, dass bis zu 600 Forscherinnen und
Forscher keine Anstellung finden.
Die Ausweitung von Forschungsstellen und
Arbeitsplätzen im Forschungsbereich sind dringend nötig. Dazu bedarf es der
Erhöhung der Forschungsquote sowie verbesserter Rahmenbedingungen und Anreize
für die Forschung und die dort engagierten Menschen wie etwa ausreichende
Stipendien und Förderprogramme und attraktive Arbeitsplatzmöglichkeiten.
Zumindest muss die Regierung dafür sorgen, dass der FWF die vom Finanzminister
gekürzten 30 Mio. € für 2003 bekommt, um die über 600 ausstehenden
Forschungsprojekte finanzieren zu können.
Das im
Juli 2001 von ÖVP und FPÖ beschlossene neue Uni-Dienstrecht bietet keine
Anreize für den wissenschaftlichen Nachwuchs.
Das im Juli 2001 von ÖVP und FPÖ
beschlossene neue Dienstrecht setzt auf restriktiv befristete Verträge für den
wissenschaftlichen Nachwuchs. Diese ermöglichen keine längerfristige
Auseinandersetzung mit komplexen Forschungsinhalten und bieten keine
attraktiven Karrierechancen. Viele Institute klagen bereits über
Nachwuchsmangel – auf Ausschreibungen melden sich keine oder deutlich
weniger InteressentInnen. Die Mehrkosten der Unireform führen zwangsläufig zu
einer Verknappung der Personalmittel und zur empfindlichen Reduktion von
Planstellen. Dies bedeutet mangelnde Attraktivität und fehlende Anreize für den
wissenschaftlichen Nachwuchs. Durch den seit April wirksamen, vom Ministerrat
diktierten Aufnahmestopp wird es bis Jahresende zu einem Personalabbau von bis
zu 15 % kommen.
Die Gefahr einer kurzfristigen
Stellenrotation (innerhalb von 5 Jahren 50% des Personals
ausgetauscht) verunmöglicht langfristige Forschung. Das hat Abwanderung von
Know-how zur Folge und fördert Moden und Trends statt Qualität und
experimentelle Grundlagenforschung (5 bis 10 Jahre) oder Risikoforschung.
Außerdem werden Auslandsaufenthalte dadurch zum Risiko. Die von Gehrer und
Gorbach angekündigte Rückholaktion österreichischer WissenschaftlerInnen aus
dem Ausland muss angesichts rückläufiger Universitäts- und Forschungsbudgets
und des restriktiven Dienstrechts als reine Alibiaktion gewertet werden. Denn
welche Rahmenbedingungen können die Unis diesen ForscherInnen anbieten? Durch
das neue Dienst- und Besoldungsrecht existieren kaum attraktive Laufbahnen für
NachwuchsforscherInnen. Viele Institute bzw. ganze Fakultäten klagen bereits
darüber, dass die Resonanz auf Stellenausschreibungen tatsächlich abgenommen
hat – es melden sich keine oder deutlich weniger InteressentInnen.