Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 142

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Es hängt natürlich immer von der Lebenssituation ab, mit wem man in Kontakt steht. Ich habe zwei kleine Kinder, und da hat man über den Kindergarten sehr viel Kontakt mit Eltern, die weit weniger verdienen als ein Nationalratsabgeordneter, und die disku­tieren schon auch ab und zu einmal über Ibiza und über Lech, aber vor allem diskutie­ren sie darüber, ob sie sich vielleicht einmal im Jahr einen Urlaub leisten können, ob sie angesichts der Situation, in der sie stecken, vielleicht einmal auch Freizeitaktivi­täten nachgehen können.

Da denke ich – ich habe Ihnen dies auch schon am Sonntag nach der „Pressestunde“ über die Medien ausrichten lassen – beziehungsweise habe manchmal das Gefühl, Sie sitzen am Minoritenplatz, darüber steht eine riesige Käseglocke, und das, was an Lebensrealität draußen stattfindet, wird von Ihnen einfach nicht wahrgenommen. (Kopf­schütteln und ironische Heiterkeit des Abg. Mag. Molterer.)

Ich meine, eine Politikerin oder ein Politiker mit einem Einkommen eines Ministers kann leicht von einem Zweitwohnsitz in Ibiza und von einem Domizil in Lech reden. Wenn man auf eine Politikerpension Anspruch hat, die ebenfalls in der Größenordnung von 13 000 € ist, dann kann man auch noch darüber reden.

Aber ich sage Ihnen auch etwas zum Thema Generationenkonflikt bei den Politikern: Hier hätten wir auch darüber reden können, warum es nach wie vor so sein muss, dass diese völlig ungerechtfertigte Situation aufrecht bleibt. (Abg. Mag. Molterer: Wie ist das mit dem Universitätsprofessor, der 100 Prozent Pensionsanspruch hat?) Wir haben Ihnen schon mehrmals klargemacht, dass es insbesondere den jungen Menschen nicht zu erklären ist, dass es in Österreich ein System gibt, wonach bei AltpolitikerInnen nach wie vor Politikerpensionen bestehen, die ein Vielfaches der durchschnittlichen Gehälter der Österreicherinnen und Österreicher ausmachen. Das ist nicht argumen­tierbar! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Molterer: Wie ist das bei Van der Bellen?)

Ich komme nun zum Thema Ganztagsschulen. Darüber gibt es mittlerweile eine Dis­kussion, die leider teilweise schon lähmend ist. Eines ist klar: Es ist ein Unterschied zwischen einer Nachmittagsbetreuung und einer Ganztagsschule. Sie können da argu­mentieren, wie Sie wollen, Wahlfreiheit heißt schlicht und einfach, dass man all das, was pädagogisch in einer Ganztagsschule möglich wäre, nämlich den Tagesablauf anders zu gestalten, nämlich wegzukommen von den Aufeinanderfolge von 50-Minu­ten-Einheiten, nicht machen kann. Herr Dr. Haider, der PISA-Studie-Macher, hat im Unterrichtsausschuss gesagt, eigentlich müsste man sich an den Kopf greifen, wenn man bedenkt, dass man in der Volksschule in hintereinander folgenden 50-Minuten-Einheiten unterrichtet. Das würde niemand im Bereich der Erwachsenenbildung tun. Das ist aber an Österreichs Schulen nach wie vor Realität.

Wenn Sie sagen, eine Nachmittagsbetreuung soll es für diejenigen geben, die das wollen, also für diejenigen, bei denen die Mütter offensichtlich nicht die Möglichkeit haben, die Kinder zu Hause zu betreuen, dann muss ich Ihnen entgegnen: Dann wird sich an dieser Situation nichts ändern! Dann werden die Schüler nach wie vor bis zu Mittag in solchen Blöcken unterrichtet werden. Dann wird es zwar ein paar Tausend Plätze mehr geben, wo am Nachmittag die Schüler betreut werden können, aber das hat mit moderner Pädagogik, mit dem, was man insbesondere in den skandinavischen Ländern praktiziert, mit einem Wechsel von Lernphasen und Erholungsphasen, mit Projektunterricht in den Schulen, mit der Möglichkeit, auch Förderungen in den Schu­len zu erhalten, schlicht und einfach nichts zu tun.

Ich sage Ihnen nur noch eines dazu: Um zumindest diesen kleinen Schritt möglich zu machen, werden wir jetzt schauen, wie Sie damit umgehen. Ich bringe einen Entschlie­ßungsantrag ein, in welchem wir nichts anderes fordern als das, was Sie in der „Pressestunde“ zugesagt haben. Das ist unserer Einschätzung nach zwar zu wenig,


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