Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 196

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treibt man dann diesen Hochwasserschutz. Und es ist nicht nur der Hochwasserschutz anzusprechen, sondern natürlich auch die Gemeinden, die einen aktiven Beitrag in Be­zug auf Raumordnung zu leisten haben.

Ich halte es für unverantwortlich, dass sich in reinen Abflussbereichen, also in der roten Zone, noch immer Häuser befinden, die extrem gefährdet sind, wenn Hochwasser auf­tritt. (Zwischenruf der Abg. Lentsch.) – Es ist nun einmal so, dass man im Flächenwid­mungsplan auch entsprechende Raumreserven schaffen muss, die das Hochwasser dann letztlich beanspruchen kann.

Ich sage abschließend noch etwas dazu: Wir sollten endlich einmal lernen, mit der Natur zu leben und nicht gegen die Natur zu wirtschaften. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.) Wenn man das erkennt, dann muss man sagen, dass vieles von dem, was heute getan wird, in Wirklichkeit nicht funktionieren kann, weil der Gesamtzusammen­hang viel zu wenig beachtet wird, und zwar sowohl bei der Planung als auch bei der konkreten Umsetzung der Maßnahmen.

Jeder weiß, dass es besser ist vorzubeugen, als sich immer wieder mit Schäden von Betroffenen beschäftigen zu müssen, die noch dazu ungemeines menschliches Leid verursachen. Man könnte sich viel davon ersparen, würden entsprechende Maßnah­men auch im organisatorischen Bereich, nämlich bei der Flächenplanung und der Raumordnung, gesetzt. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.44

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. Ist das kein Irrtum, dass nur 2 Minuten Redezeit vorgesehen sind? (Abg. Ing. Gart­lehner – auf dem Weg zum Rednerpult –: Nein!) – Okay. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


18.44

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe auch noch einen kleinen Beitrag im Rahmen dieser Hochwas­serkatastrophendebatte einzubringen, und zwar ist eben aufgefallen, dass auf Grund der besonders starken Schäden Sanierungsprojekte längere Zeit in Anspruch nehmen als ursprünglich geplant war. Und so kommt es, dass es immer noch größere Projekte gibt, die mit der Katastrophenhilfe noch nicht abgerechnet wurden und die auch aus diesem Grund noch immer nicht, um den Gap der Gesamtkosten bei der Sanierung zu schließen, einen BÜRGES-Kredit beantragen konnten, weil sie die endgültigen Kosten noch nicht kennen.

Ich möchte daher einen Antrag einbringen, der folgenden Inhalt hat:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Gartlehner und KollegInnen betreffend Verlängerung der An­tragsstellungsfrist von Bürges-Krediten im Rahmen der Hochwassersanierungskre­dite; eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Finanzausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2002 und das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert werden (TOP 4)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die nötigen rechtlichen Grundlagen zu erarbei­ten und dem Nationalrat vorzulegen, die sicherstellen, dass die Antragstellungsfrist von


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