Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 204

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Herr Justizminister! Ihre jüngsten Erklärungen – und Sie haben festgehalten, dass diese im Zusammenhang mit Befristungen von Richterdienstverhältnissen nicht so ge­fallen wären – finde ich schon etwas betrüblich, insbesondere wenn sie in dieser Art und Weise der Richtervertretung gegenüber abgegeben werden. Wir wissen ja auch, dass Sie, Herr Minister, dieser gegenüber ein gewisses Spannungsverhältnis haben, zumal Sie ja schon in der Vergangenheit Erklärungen abgegeben, diese dann aller­dings wieder zurückgenommen haben, die Ihrerseits zumindest eine gewisse Sensibili­tät vermissen lassen.

Ich verkenne das nicht: Es gibt einzelne Richter, die ein Problem darstellen, weil sie ganz einfach ihre Akten nicht abarbeiten. Jetzt jedoch grundsätzlich über Befristungen von Richterdienstverhältnissen auf fünf Jahre zu sprechen, heißt natürlich, dass das mit dem Richterbild, das in Europa besteht – Unabsetzbarkeit und Unversetzbarkeit dieser dritten Gewalt im Staat, was natürlich schon seinen Sinn hat –, nichts mehr zu tun hat, weil eben unversetz- und unabsetzbare, nur für kurze Zeiteinheiten bestellte Richter natürlich einem Druck ausgesetzt wären.

Ich würde schon sehr ersuchen, Herr Bundesminister für Justiz, dass wir eine Diskus­sion eher darüber führen, wie man einzelne Missstände innerhalb der Gerichtsbarkeit – beispielsweise lange Wartefristen – beseitigen kann, aber eine solche Diskussion nicht mit den bereits erwähnten Schritten zu beginnen. Mein Wunsch wäre, dass Sie, Herr Bundesminister, zu erkennen geben, dass Sie mit dieser Aussage nicht wirklich Ihre Grundsatzeinstellung zur Justiz zum Ausdruck gebracht haben, sondern dass es sich hiebei möglicherweise um ein Missverständnis gehandelt hat. – Das habe ich bis heute allerdings noch nicht von Ihnen gehört. (Abg. Mag. Mainoni: Aber das Problem kennen Sie auch!)

Ich würde mir jedenfalls wünschen, dass Derartiges aus der weiteren Diskussion her­ausgenommen wird und es zu einer Entkrampfung kommt, denn es kann doch nicht sein, dass ein Justizminister in einer mehr oder minder für den Rechtsstaat konfronta­tiven und nicht akzeptablen Art und Weise auftritt.

Diese Materie ist, wie ich glaube, eine Konsensmaterie; wir Sozialdemokraten werden da jedenfalls mitgehen.

Herr Minister, ich möchte nochmals gratulieren: Ich bin froh darüber, dass wir auch den Konsumentenschutz ein Stückchen weitergebracht haben. Es war nicht einfach – das habe ich bemerkt an der Regierungsarbeit –, der Einsatz hat sich jedoch gelohnt, und dafür danken wir. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.13

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

 


19.13

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon angesprochen worden, dass das Nachbarrecht im ABGB geändert wird. Wir wissen ja alle, dass nachbarrechtliche Streitigkeiten nicht nur sehr häufig sind, sondern auch sehr intensiv geführt werden und Familien oft lebenslang verfeindet sind. Der Literatur standen sozusagen die tollsten Geschichten auf Grund von Nach­barrechtsstreitigkeiten zur Verfügung; ich denke dabei beispielsweise nur an „Romeo und Julia“.

Nicht zuletzt sind Bäume und Sträucher sehr oft die Ursache dafür, dass es zu solchen Streitigkeiten kommt. Dem einen sind die Sträucher zu hoch, zu breit; dem anderen werfen sie zu viel Schatten – und bisher hat es keine Möglichkeit gegeben, dass man


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