Herr Justizminister! Ihre jüngsten Erklärungen – und Sie haben festgehalten, dass diese im Zusammenhang mit Befristungen von Richterdienstverhältnissen nicht so gefallen wären – finde ich schon etwas betrüblich, insbesondere wenn sie in dieser Art und Weise der Richtervertretung gegenüber abgegeben werden. Wir wissen ja auch, dass Sie, Herr Minister, dieser gegenüber ein gewisses Spannungsverhältnis haben, zumal Sie ja schon in der Vergangenheit Erklärungen abgegeben, diese dann allerdings wieder zurückgenommen haben, die Ihrerseits zumindest eine gewisse Sensibilität vermissen lassen.
Ich verkenne das nicht: Es gibt einzelne Richter, die ein Problem darstellen, weil sie ganz einfach ihre Akten nicht abarbeiten. Jetzt jedoch grundsätzlich über Befristungen von Richterdienstverhältnissen auf fünf Jahre zu sprechen, heißt natürlich, dass das mit dem Richterbild, das in Europa besteht – Unabsetzbarkeit und Unversetzbarkeit dieser dritten Gewalt im Staat, was natürlich schon seinen Sinn hat –, nichts mehr zu tun hat, weil eben unversetz- und unabsetzbare, nur für kurze Zeiteinheiten bestellte Richter natürlich einem Druck ausgesetzt wären.
Ich würde schon sehr ersuchen, Herr Bundesminister
für Justiz, dass wir eine Diskussion eher darüber führen, wie man einzelne
Missstände innerhalb der Gerichtsbarkeit – beispielsweise lange
Wartefristen – beseitigen kann, aber eine solche Diskussion nicht mit den
bereits erwähnten Schritten zu beginnen. Mein Wunsch wäre, dass Sie, Herr
Bundesminister, zu erkennen geben, dass Sie mit dieser Aussage nicht wirklich
Ihre Grundsatzeinstellung zur Justiz zum Ausdruck gebracht haben, sondern dass
es sich hiebei möglicherweise um ein Missverständnis gehandelt hat. – Das
habe ich bis heute allerdings noch nicht von Ihnen gehört. (Abg. Mag. Mainoni: Aber das Problem kennen Sie
auch!)
Ich würde mir jedenfalls wünschen, dass Derartiges aus der weiteren Diskussion herausgenommen wird und es zu einer Entkrampfung kommt, denn es kann doch nicht sein, dass ein Justizminister in einer mehr oder minder für den Rechtsstaat konfrontativen und nicht akzeptablen Art und Weise auftritt.
Diese Materie ist, wie ich glaube, eine Konsensmaterie; wir Sozialdemokraten werden da jedenfalls mitgehen.
Herr Minister, ich möchte nochmals
gratulieren: Ich bin froh darüber, dass wir auch den Konsumentenschutz ein
Stückchen weitergebracht haben. Es war nicht einfach – das habe ich
bemerkt an der Regierungsarbeit –, der Einsatz hat sich jedoch gelohnt,
und dafür danken wir. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
19.13
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist
Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. Freiwillige Redezeitbeschränkung:
8 Minuten. – Bitte.
19.13
Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon angesprochen worden, dass das Nachbarrecht im ABGB geändert wird. Wir wissen ja alle, dass nachbarrechtliche Streitigkeiten nicht nur sehr häufig sind, sondern auch sehr intensiv geführt werden und Familien oft lebenslang verfeindet sind. Der Literatur standen sozusagen die tollsten Geschichten auf Grund von Nachbarrechtsstreitigkeiten zur Verfügung; ich denke dabei beispielsweise nur an „Romeo und Julia“.
Nicht zuletzt sind Bäume und Sträucher sehr oft die Ursache dafür, dass es zu solchen Streitigkeiten kommt. Dem einen sind die Sträucher zu hoch, zu breit; dem anderen werfen sie zu viel Schatten – und bisher hat es keine Möglichkeit gegeben, dass man