Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 205

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

gegen solche Immissionen, die beispielsweise das Licht von einem Raum oder von einem Haus wegnehmen, vorgehen kann. Deshalb hat der Justizminister diese Rege­lung, über die wir heute hier diskutieren, vorgeschlagen.

Neu ist auch – und ich muss sagen, das gefällt mir gut – die Aufforderung, dass die Eigentümer benachbarter Grundstücke bei der Ausübung ihres Rechtes aufeinander Rücksicht zu nehmen haben. Ich finde, das signalisiert soziale Verantwortung und soll darauf aufmerksam machen, dass der Nachbar nicht schikaniert wird, weil man weiß, dass es da sehr starke Emotionen gibt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich betrachte das – im Gegensatz zu Kollegen Puswald, der im Ausschuss gemeint hat, es sei dies eine „hohle Formel“ – nicht als leere Floskel, sondern als wirklichen Appell an die Vernunft der jeweiligen Grundstückseigentümer, sich zuerst einmal selbst, wenn möglich, mit dem Nachbarn auseinander zu setzen, wenn es Differenzen gibt. Solche Auseinandersetzungen werden ja, wie ich gerade erwähnt habe, ziemlich emotional geführt; die Vernunft wird da oft außer Acht gelassen. Und durch diesen Appell soll eben die Vernunft sozusagen ein bisschen in Gang gesetzt werden. (Abg. Dr. Jarolim: Aber der Herr Minister hat das wirklich ...! Das muss ich schon sagen! So bin ich!)

Gerade weil das nachbarschaftliche Klima so sensibel ist und durch gerichtliche Strei­tigkeiten diese Emotionen unter Umständen noch mehr geschürt werden, ist bei den Auseinandersetzungen um Bäume, Sträucher und so weiter vor Anrufung des Gerich­tes ein Schiedsgericht einzubeziehen beziehungsweise eine Mediation durchzuführen. Ich meine, auch das ist sinnvoll, wissen wir doch, dass, wenn streitende Parteien vor Gericht einander gegenüberstehen, das Klima zwischen diesen noch verschärft wird. Bei der Mediation aber wird versucht, wieder zu einem friedlichen Kompromiss zu kom­men. Und das, glaube ich, ist, wie gesagt, günstig, um Aggressionen abzubauen.

Eine weitere Änderung im ABGB, die wir auch heute beschließen, bezieht sich auf die Privat- und Intimsphäre, und zwar soll Schutz beziehungsweise Schadenersatz ge­währt werden, wenn ein Eindringen in die Privatsphäre rechtswidrig ist. Sie werden sich vielleicht noch daran erinnern, meine Damen und Herren: Vor einiger Zeit ist in einer Zeitung ein Artikel darüber erschienen, dass Frauen in öffentlichen Bädern ge­filmt beziehungsweise fotografiert und diese Bilder dann veröffentlicht wurden. Diese Frauen hatten überhaupt keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Das Gesetz räumt ihnen nun einen immateriellen Schadenersatz ein – ein tatsächlicher Schaden ist nicht entstanden –, wenn eine persönliche Beeinträchtigung gegeben ist. Ich finde, dass das sehr sinnvoll ist.

Weiters wurde auch noch die von Kollegin Fekter bereits erwähnte Änderung des Kon­sumentenschutzgesetzes in der Regierungsvorlage durchgesetzt, die besagt, dass ein Reisender entschädigt werden soll, wenn er einen verpatzten Urlaub gehabt hat, und zwar dann, wenn versprochene Dinge nicht eingetreten sind, wenn beispielsweise ein Hotel angeboten wurde in „ruhiger Lage“, tatsächlich aber Tausende Autos am Tag vorbeisausten. In einem solchen Fall soll immaterieller Schadenersatz geleistet wer­den. Das ist etwas Neues im österreichischen Recht, und ich bin überzeugt davon, dass das vielen Reisenden, die mehr oder minder von Reiseveranstaltern übers Ohr gehauen wurden, hilft, diese Enttäuschung wenigstens finanziell abgegolten zu erhal­ten.

Das waren einige Punkte zu der sehr umfangreichen Gesetzesmaterie, über die wir dann abzustimmen haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

 


19.18

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite