gegen
solche Immissionen, die beispielsweise das Licht von einem Raum oder von einem
Haus wegnehmen, vorgehen kann. Deshalb hat der Justizminister diese Regelung,
über die wir heute hier diskutieren, vorgeschlagen.
Neu ist
auch – und ich muss sagen, das gefällt mir gut – die Aufforderung,
dass die Eigentümer benachbarter Grundstücke bei der Ausübung ihres Rechtes
aufeinander Rücksicht
zu nehmen
haben. Ich finde, das signalisiert soziale Verantwortung und soll darauf
aufmerksam machen, dass der Nachbar nicht schikaniert wird, weil man weiß, dass
es da sehr starke Emotionen gibt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Ich
betrachte das – im Gegensatz zu Kollegen Puswald, der im Ausschuss gemeint
hat, es sei dies eine „hohle Formel“ – nicht als leere Floskel, sondern als wirklichen Appell an die Vernunft der jeweiligen
Grundstückseigentümer, sich zuerst einmal selbst, wenn möglich, mit dem
Nachbarn auseinander zu setzen, wenn es Differenzen gibt. Solche
Auseinandersetzungen werden ja, wie ich gerade erwähnt habe, ziemlich emotional
geführt; die Vernunft wird da oft außer Acht gelassen. Und durch diesen Appell
soll eben die Vernunft sozusagen ein bisschen in Gang gesetzt werden. (Abg.
Dr. Jarolim: Aber der Herr Minister hat das wirklich ...! Das
muss ich schon sagen! So bin ich!)
Gerade weil
das nachbarschaftliche Klima so sensibel ist und durch gerichtliche Streitigkeiten
diese Emotionen unter Umständen noch mehr geschürt werden, ist bei den
Auseinandersetzungen um Bäume, Sträucher und so weiter vor Anrufung des Gerichtes ein
Schiedsgericht einzubeziehen beziehungsweise eine Mediation durchzuführen. Ich
meine, auch das ist sinnvoll, wissen wir doch, dass, wenn streitende Parteien
vor Gericht einander gegenüberstehen, das Klima zwischen diesen noch verschärft
wird. Bei der Mediation aber wird versucht, wieder zu einem friedlichen
Kompromiss zu kommen. Und das, glaube ich, ist, wie gesagt, günstig, um
Aggressionen abzubauen.
Eine
weitere Änderung im ABGB, die wir auch heute beschließen, bezieht sich auf die
Privat- und Intimsphäre, und zwar soll Schutz beziehungsweise Schadenersatz gewährt
werden, wenn ein Eindringen in die Privatsphäre rechtswidrig ist. Sie werden
sich vielleicht noch daran erinnern, meine Damen und Herren: Vor einiger Zeit
ist in einer Zeitung ein Artikel darüber erschienen, dass Frauen in
öffentlichen Bädern gefilmt beziehungsweise fotografiert und diese Bilder dann
veröffentlicht wurden. Diese Frauen hatten überhaupt keine Möglichkeit, sich
dagegen zu wehren. Das Gesetz räumt ihnen nun einen immateriellen Schadenersatz ein – ein tatsächlicher
Schaden ist nicht entstanden –, wenn eine persönliche Beeinträchtigung
gegeben ist. Ich finde, dass das sehr sinnvoll ist.
Weiters
wurde auch noch die von Kollegin Fekter bereits erwähnte Änderung des Konsumentenschutzgesetzes
in der Regierungsvorlage durchgesetzt, die besagt, dass ein Reisender
entschädigt werden soll, wenn er einen verpatzten Urlaub gehabt hat, und zwar
dann, wenn versprochene Dinge nicht eingetreten sind, wenn beispielsweise ein Hotel angeboten wurde in
„ruhiger Lage“, tatsächlich aber Tausende Autos am Tag vorbeisausten. In einem
solchen Fall soll immaterieller Schadenersatz geleistet werden. Das ist etwas
Neues im österreichischen Recht, und ich bin überzeugt davon, dass das vielen
Reisenden, die mehr oder minder von Reiseveranstaltern übers Ohr gehauen
wurden, hilft, diese Enttäuschung wenigstens finanziell abgegolten zu erhalten.
Das waren einige
Punkte zu der sehr umfangreichen Gesetzesmaterie, über die wir dann abzustimmen
haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
19.18