Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort
gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Die Uhr ist wunschgemäß auf
7 Minuten eingestellt. – Bitte.
19.19
Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar vecar, poštovane dame i gospodo! Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Kollege Jarolim und Frau Kollegin Fekter haben es ja bereits gesagt: Schon im Ausschuss hat diese Materie die Zustimmung aller Fraktionen gefunden, daher jetzt auch im Plenum des Nationalrates.
Bezüglich
der Fragen der Änderung des Konsumentenschutzgesetzes würde ich sagen: No na
net werden wir zustimmen!, war das doch ein wesentliches Anliegen unsererseits,
und zwar bereits bei der vergangenen Novelle. Aber dazu wird dann noch meine
Kollegin Dr. Moser sprechen.
Ich möchte, ohne
das, was bereits über die inhaltlichen Aspekte ausgeführt wurde, zu
wiederholen, auch sagen, dass ich die Frage des Rechts auf Licht jahrelang
begleitet habe, weil das ein ganz wesentliches Anliegen war, das Frau Volksanwältin
Bauer verfolgt hat und (Abg. Dr. Jarolim: Korosec!) auch schon ihre
Vorgängerin vor zwei Jahren, Frau Kollegin Korosec. (Abg. Dr. Jarolim: Irreführenderweise
die Korosec!) Deshalb sind wir sehr befriedigt, dass das jetzt endlich
umgesetzt wird.
Angesichts der
Machtlosigkeit gegen Schatten, die viele Menschen in den vergangenen Jahren
gespürt haben, die dem Schatten ausgesetzt waren, und des rechtlichen
Instrumentariums, das die österreichische Rechtsordnung da bietet – man
war sozusagen machtlos gegen die nicht vorhandenen Möglichkeiten –, ist
das Ganze meiner Einschätzung nach jetzt bemerkenswert gelöst worden. Im
allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch zu normieren, dass „die Eigentümer
benachbarter Grundstücke“ – und das ist jetzt ein wörtliches Zitat aus
§ 364 – „bei der Ausübung ihrer Rechte aufeinander Rücksicht zu
nehmen“ haben, das halte ich, muss ich sagen, für eine ausgesprochen gelungene
Formulierung. Die Frage ist nur, ob diese wirklich schöne, geradezu lyrische
Formulierung (Abg. Dr. Jarolim: Das wäre was für den
Innenminister Strasser! Für den wäre diese Formulierung was!) auch jene
beeindrucken wird, die sich in verbissenen Streitigkeiten – Sie als
langjähriger Anwalt kennen das ja sicher – befinden.
Darum ist meiner
Ansicht nach, weil das eine besondere Klientel ist, die Einrichtung der
Mediation durchaus ein sinnvolles Instrument, und wir haben ja schon
Gelegenheit gehabt, das zu diskutieren.
Wir haben bei dem
Ganzen ein bisschen Bedenken – und diese hatte ich auch geäußert –
im Hinblick auf die Kostenfrage. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten
zumindest mich in den Beratungen davon überzeugen, dass die Regelung, wie sie
jetzt vorgesehen ist, Sinn macht. Man wird ja sehen, wie sich das in der Praxis
bewähren wird. Jedenfalls: Danke Ihnen, dass es jetzt endlich so weit ist, dass
das umgesetzt wird.
Die nächste Frage, die jenseits des Konsumentenschutzes auch wesentlich ist, ist die Frage des Schutzes der Privatsphäre. Auch wenn das jetzt irgendwie so wirkt, als wäre das gar nichts Besonderes, weil bei der Debatte gerade so wenige Kolleginnen und Kollegen anwesend sind und weil über diese Frage sozusagen allgemeiner Konsens herrscht, ist das eine ganz wesentliche, ja fast revolutionäre zivilrechtliche Weiterentwicklung, von der ich hoffe, dass sie sich dann in der Praxis beim Schutz der Privatsphäre bewähren wird. Ich hoffe sehr, dass die Rechtsanwendung dann der politischen Botschaft, die dem innewohnt, auch gerecht werden wird. Das hängt nicht ganz unmaßgeblich auch davon ab, wie das Bundesministerium für Justiz die Richter und Richterinnen und auch alle Beteiligten – es hängt ja nicht nur von ihnen ab – auf die neue