Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 211

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nur sehr geringe Ansprüche zugesprochen wurden, die sich dann doch schön langsam zu durchaus angemessenen Entschädigungen entwickelt haben; und es hat sich ande­rerseits auch eine Entwicklung dahin gehend abgespielt, dass man gesagt hat, es gibt auch Bedürfnisse, über die von Beginn an geregelten Bereiche hinaus solche immate­riellen Schäden zuzuerkennen.

Zwei dieser Fälle können wir mit der heute zur Beschlussfassung anstehenden Novelle auch erfassen. Das eine ist das schon erwähnte Recht auf Wahrung der Privatsphäre, was grundsätzlich nichts Neues ist, sondern sich im Bereich der Persönlichkeitsrechte schon findet. Aber nun wird ausdrücklich auch ein immaterieller Schadenersatz für Ver­letzungen der Privatsphäre zuerkannt, wenn sie ein gewisses Maß der Erheblichkeit übersteigen.

Das Zweite ist – und das ist auch schon erwähnt worden – der Anspruch auf Ersatz der entgangenen Urlaubsfreude. Damit setzen wir eine Judikatur des Europäischen Ge­richtshofes in gesetzlicher Form um.

Insgesamt gesehen kann man sagen, dass wir den richtigen Weg gehen, wenn wir sehr maßvoll mit dem Anspruch auf immateriellen Schadenersatz umgehen, diese Ent­wicklung mit Vorsicht betrachten, aber dort, wo Bedarf ist, auch nicht davor zurück­schrecken, einen solch immateriellen Schadenersatz zuzuerkennen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.41

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

 


19.41

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das vorliegende Zivilrechts-Änderungsgesetz ist ohne Zweifel eine Weiterentwicklung des österreichischen Zivil­rechts und daher grundsätzlich zu begrüßen.

Diese Reformen müssen aber – das möchte ich festhalten, und da schließe ich mich der Meinung meines Vorredners an – weitergeführt werden, und zwar insbesondere im Konsumentenschutzbereich. Man könnte natürlich jetzt lange zu den einzelnen Neu­regelungen reden, ich möchte mich aber auf drei Punkte beschränken.

Der erste Punkt betrifft das Nachbarrecht. Dabei geht es im Grunde genommen um die von fremden Bäumen und Pflanzen ausgehenden Auswirkungen auf den Nachbar­grund. Wir werden allerdings im kommenden Jahr eine andere Variante oder ein ande­res Szenario zu diskutieren haben, nämlich die von GVOs ausgehenden Auswirkungen auf den Nachbargrund. Es liegt die Empfehlung der Europäischen Kommission über die Koexistenz gentechnikfreier Landwirtschaft und einer Landwirtschaft, die sich der Gentechnik bedient, vor.

Wir Sozialdemokraten meinen, Herr Bundesminister, dass es notwendig sein wird, in diesem Bereich ganz klare Regelungen zum Schutz der kleinstrukturierten österreichi­schen Landwirtschaft, zum Schutz jener Bauern, die sich einer gentechnikfreien Pro­duktion verschrieben haben, zu treffen. Daher wäre für uns von Interesse, von Ihnen zu erfahren, da es bereits ein Gutachten des deutschen Umweltbundesamtes zu diesen nachbarrechtlichen Fragen gibt, ob seitens Ihres Ressorts diesbezüglich bereits Vor­arbeiten geleistet wurden.

Im Mittelpunkt der heutigen Gesetzesänderungen steht aus meiner Sicht die Änderung des Konsumentenschutzgesetzes. Diese ist grundsätzlich zu begrüßen. Zu begrüßen ist auch die Neuregelung, dass allgemeine Vertragsformblätter auszufolgen sind. Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung erzählen, dass gerade Konsumentenberatungsein-


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