Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 215

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diese Anliegen forciert in Angriff nehmen. Ich hoffe, dass das nicht nur ein Wort in Gottes Ohr ist, sondern dass das wirklich bei Ihnen auf fruchtbaren Boden fällt. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Fekter: Der Pilz hat ihr nicht gelauscht!)

19.55

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu einer kur­zen Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


19.55

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Abgeordnete Moser, das Heimaufenthaltsge­setz ist nach menschlichem Ermessen am 21. Oktober dieses Jahres im Ministerrat. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Fekter: Sehr gut, Herr Minister!)

19.55

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Glaser. – Bitte.

 


19.55

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Hohes Haus! Von der Fülle der Materien, die wir heute hier im Hohen Hause zu behandeln haben, ist die Neuregelung der Nachbarrechte eine, die sehr praxisbezogen ist und die auch sehr einfach und sehr klar gefasst wurde. Dies ist auch eine Rege­lung – und das hat der Herr Bundesminister schon im Ausschuss festgestellt –, die von der Bevölkerung mit großen Erwartungen verknüpft wird, wobei das wahrscheinlich aus verschiedenen Gründen so ist. Zum einen werden natürlich all jene, die querulatorisch veranlagt sind, zunächst einmal dieses Recht wahrnehmen, zum anderen geht es dabei wirklich darum, dass tatsächlich Betroffene wirklich ihr Recht gegenüber unver­ständigen Nachbarn entsprechend einklagen und sich erkämpfen können, ihr Recht auf Licht, ihr Recht auf Sonne, ihr Recht auf Luft. Ich glaube daher, dass das eine sehr ver­nünftige und notwendige Regelung ist, die überfällig war.

Die zwingende Befassung einer Schlichtungsstelle vor einer Klage ist in jedem Fall eine äußerst sinnvolle Maßnahme, weil dadurch die Streitpartner ganz einfach gezwun­gen werden, sich miteinander zu beschäftigen und auch die Interessen des anderen zu sehen. Dass das nicht immer zum Ziel führen wird, ist, glaube ich, auch klar. Das weiß ich von der Gemeindeebene her sehr genau, weil gerade in diesem Bereich dann sehr oft die Fronten schon sehr verhärtet sind und das Gesprächsklima eher gestört ist.

Ausdrücklich begrüßen möchte ich eine Regelung, die zwar immer schon vorhanden war, aber nun neu gefasst wurde, nämlich dass Wurzeln und Äste entfernt werden können, aber dass das jetzt fachgerecht zu erfolgen hat. Persönlich bin ich froh über eine derartige Regelung, denn mir tut es immer weh, wenn ich einen Strauch oder einen Baum verstümmelt sehe. Ich glaube, dass diese Neuregelung – meiner Meinung nach eines Lebensbereiches – doch eine solche ist, die nicht nur der Pflanze gut tut, sondern auch dem ästhetischen Empfinden des Menschen.

Hohes Haus! Wie sich diese Neuregelung insgesamt bewähren wird, das zu verfolgen wird zweifellos interessant sein. Ob damit ein Großteil der Streitfälle tatsächlich abge­deckt werden kann, ob es nicht zum Beispiel doch auch zu Konflikten mit landesge­setzlichen Regelungen kommen wird, die an und für sich ausgenommen sind, da diese vom Gesetz nicht betroffen sind, werden wir erst im Vollzug sehen. Aber ich könnte mir vorstellen, dass Regelungen auf Landesgesetzebene, die im Forstgesetz, im Auffors­tungsgesetz oder in einem Abstandsgesetz enthalten sind, doch zu Unverständnis in


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