der Bevölkerung führen können und da wahrscheinlich Konflikte anstehen werden, was man dann bei der Evaluierung berücksichtigen kann.
Seitens unserer Fraktion gibt es keinen Zweifel darüber, dass wir einem Entschließungsantrag, der eine eventuelle Evaluierung vorsieht, gerne zustimmen werden. Es war ja ursprünglich von Haus aus so vorgesehen, nur wollte die SPÖ seinerzeit im Ausschuss dieser Regelung nicht beitreten.
Ich möchte abschließend feststellen, dass
ich glaube, dass der Umgang mit Eigentum in gewissem Sinne gelernt sein will.
Gerade bei frischgebackenen Grundbesitzern stellt man oft fest, dass das Recht
auf Eigentum sehr penibel und sehr extrem ausgelegt wird und weniger die damit
verbundenen Pflichten gesehen werden. Aber ohne Toleranz und gegenseitiges
Verständnis kann oft eine angestrebte Idylle im Grünen zur Hölle werden. Ich
glaube daher, dass es gut, notwendig und richtig war, dass der Gesetzgeber mit
einem einleitenden Satz dazu Stellung nahm – dieser Satz wurde heute schon
ein paar Mal zitiert –, nämlich dass „die Eigentümer benachbarter
Grundstücke bei der Ausübung ihrer Rechte aufeinander Rücksicht zu nehmen“
haben. An und für sich würde dieser Satz allein alles regeln. Was er aber nicht
regelt, regeln die übrigen Paragraphen des Gesetzes, und wir sind sehr froh
über dieses neue Gesetz. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
20.00
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.
20.00
Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Änderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches und insbesondere die Änderung des so genannten Nachbarschaftsrechtes gemäß den §§ 364 und 422 findet hier allgemeine Zustimmung, wie zu hören war. Ich bin der Überzeugung, dass das gut ist, weil ich glaube, dass wir dadurch mehr Rechtsfrieden in unserem Land haben werden. – So stellen zumindest wir uns das vor.
Kollegin Dr. Partik-Pablé hat eingangs
gesagt, dass sie befürchtet, dass dann eventuell so wertvolle und schöne Dramen
wie Shakespeares „Romeo und Julia“ nicht mehr geschrieben werden; ich hoffe
aber, dass es noch andere Stoffe gibt, damit für die Weltliteratur
entsprechende Dramen geschrieben werden können. Ich glaube, das ist trotzdem
noch möglich! (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn man diese beiden Paragraphen, die seit 1916 nicht mehr geändert wurden, nun ändert und auch neue Wege beschreitet, dann finde ich das gut und richtig, insbesondere dass man die Mediation auch in einem solchen Bereich einführt, in welchem die Ursache und der Anlass einer Streitigkeit oft unterschiedlich sind. Ich meine, es ist richtig, dass wir versuchen, über Mediation und über den prätorischen Vergleich im Rahmen von Schlichtungsstellen im Vorfeld eine gewisse Abkühlungsphase zu bewirken, um einen gerichtsanhängigen Streit zu vermeiden. Das ist, wie ich glaube, ein interessanter Ansatz und ein guter, richtiger Weg.
Auch ich möchte das Lob bekräftigen, das der Herr Bundesminister für Justiz ausgesprochen hat, und – das sage ich jetzt aus Lokalchauvinismus dazu – dem Tiroler Dr. Kathrein herzlich für diese gelungene Gesetzesvorlage danken! (Beifall bei der SPÖ.)
Beim Durchlesen der Regierungsvorlage beziehungsweise auch bei näherer Befassung mit den verschiedenen Paragraphen ist mir aufgefallen, dass der im ursprünglichen Ministerialentwurf noch vorgesehene und auch von der Volksanwaltschaft