Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 217

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monierte Schadenersatzanspruch, dass nämlich, wenn Unterlassung nicht durchsetz­bar ist, ein Ausgleichsanspruch hergestellt werden muss, gestrichen wurde. Im jetzigen Gesetzentwurf ist davon nichts mehr zu sehen. Ich weiß schon – und ich habe mich auch erkundigt –, dass das einerseits mit den Kompetenzrechten der Länder zusam­menhängt. Es wurde auch von meinem Vorredner schon kurz angesprochen, dass dann die Kompetenzen der Länder im Zusammenhang mit Bauordnungen, Wald-, Flur- und Wiesengesetzen und so weiter berührt werden würden. Wir werden sehen, inwie­weit die jetzige Regelung mit den Landesgesetzen kollidiert, ich denke aber, dass im Justizministerium genau darüber nachgedacht wurde, und ich glaube den Experten.

Sie planen, dem Entschließungsantrag beizutreten, den wir hier einbringen werden, dass man dieses Gesetz nach einer gewissen Zeit evaluiert. Dann werden wir nämlich klüger sein. Es gibt in Deutschland schon ähnliche Bestimmungen, und die Belastung der Gerichte hat nicht massiv zugenommen. Ich hoffe, dass dieses Gesetz bei uns einerseits nicht zu einer großen Mehrbelastung der Gerichte führen, dass es anderer­seits aber mehr Rechtsfrieden geben wird.

Es hat mich lediglich gewundert, dass dieses Gesetz erst mit 1. Juli 2004 in Kraft treten soll. Das ist das Einzige, was ich zu bemängeln habe. Ich kann mir nicht ganz erklären, warum dieses Gesetz nicht schon mit 1. Jänner 2004 in Kraft treten soll. – Danke. (Bei­fall bei der SPÖ.)

20.05

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Missethon. Die Uhr ist auf 5 Minuten eingestellt. – Bitte.

 


20.05

Abgeordneter Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich möchte auch ganz kurz auf die konsumentenschutzspezifi­schen Belange dieser Gesetzesmaterie eingehen. Die Vorredner haben schon betont, dass hier EU-Recht umgesetzt wird und auch die entsprechende Rechtsprechung des EuGH berücksichtigt wurde.

Konsumentenschutz – da sind wir uns einig – ist auf europäischer Ebene ein wachsen­des Politikfeld. Das ist ganz klar zu erkennen. Das hat damit zu tun, dass sich die Wirt­schaftswelt liberalisiert und dass sich damit die Einkaufsmöglichkeiten auch für den Konsumenten europäisieren, wie ich das einmal definieren möchte.

Die Fülle des Angebots macht es für den Konsumenten nicht unbedingt leichter, eine entsprechende Auswahl zu treffen, weil sehr oft die dahinter liegenden Geschäfts­grundlagen nicht klar ersichtlich sind. In Anbetracht dessen kommen wir als Gesetz­geber in die schwierige Position, ermitteln zu müssen, wie wir in dieses sensible Feld zwischen Konsument und Unternehmer eingreifen können. Wir werden uns auch in Zukunft sehr stark damit zu beschäftigen haben, wie wir die diesbezügliche Rechtsent­wicklung und auch die Rechtsdurchsetzung entsprechend gestalten, damit ein steuern­des Eingreifen auch tatsächlich möglich ist.

Ein gutes Beispiel hiefür sind die Haustürgeschäfte. Wir wissen, dass sie einen Teil des Geschäftslebens darstellen. Auch ich halte nichts von den Forderungen, dass diese Haustürgeschäfte generell einfach abgeschafft werden sollen. Vielmehr muss die Frage geklärt werden, wie man hier sensibel eingreifen kann. Wir wissen aber auch, dass es in diesem Bereich zum Teil zu Übergriffen kommt.

Ich glaube, mit den vorliegenden Änderungen wurde sensibel eingegriffen. Die Frage der unterschiedlichen Rücktrittsfristen ist auf nationaler Ebene nicht so einfach zu lösen, weil es diesbezüglich auch seitens der EU unterschiedliche Vorstellungen gibt.

 


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