Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 218

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Ich glaube, dass wir als Konsumentenschützer ein Gleichgewicht und eine Balance zwischen Konsument und Unternehmen finden müssen. In diesem Sinne sehe ich zum Beispiel auch die Frage der Verbandsklagen. Die Verpflichtung des Unternehmens zur Ausfolgung der Geschäftsbedingungen oder der Vertragsformblätter soll nicht – hier hat es, wie in der Regierungsvorlage vorgeschlagen, eine Änderung gegeben – von einer Bescheinigung ihrer Gesetzes- oder Sittenwidrigkeit durch die zur Verbandsklage befugte Einrichtung abhängen. Vielmehr soll es ausreichen, wenn die Einrichtung glaubhaft macht, dass sie die Bedingungen und Formblätter zur Wahrnehmung der Interessen des Verbrauchers benötigt. Ich halte das für eine sinnvolle Regelung, weil beispielsweise bei Stichprobenprüfungen in einer Branche herausgefunden wurde, dass die Geschäftsbedingungen vielfach rechtswidrige Klauseln beinhaltet haben. Wei­ters ist diese Regelung auch in Fällen zielführend, in welchen sich eine Einrichtung nur einen Überblick darüber verschaffen will, wie die entsprechende Rechtslage aussieht, oder wenn es um die Evaluierung von neuen gesetzlichen Maßnahmen geht. – Ich glaube, diese Änderung im Konsumentenschutzgesetz macht Sinn im Interesse des Konsumenten.

Ich möchte aber auch auf eine Entwicklung hinweisen, Herr Bundesminister, die wir nicht übersehen sollten. Es gibt auch sehr klare Hinweise aus der Wirtschaft, wo es möglicherweise Fehlentwicklungen geben könnte, und diese Hinweise sollten wir als Gesetzgeber nicht überhören.

Ich nenne ein Beispiel: Wir wissen, dass Handys eine der größten Schuldenfallen für die Jugend darstellen. Jetzt wird das Thema der Verordnung der Rufnummernportie­rung erörtert. Es gibt sehr klare Hinweise seitens der Wirtschaft, wie das geregelt wer­den soll. Herr Minister! In Anbetracht dessen bitte ich Sie, dass auch Sie darauf hinwir­ken, dass die Wirtschaft in diesem Zusammenhang entsprechend gehört wird. Wenn sie mittun will, müssen wir sie auch mittun lassen!

Ich glaube, dass diese Gesetzesmaterien im Sinne des Konsumenten und der Unter­nehmer liegen, und wir stimmen diesen Materien zu. (Beifall bei der ÖVP und bei Ab­geordneten der Freiheitlichen.)

20.10

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


20.10

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Alle Debattenredner haben schon darauf hingewiesen, dass das vorliegende Zivilrechts-Änderungsgesetz eine Konsensmaterie ist.

Auch ich möchte mich gleich zu Beginn bedanken, und zwar vor allem bei Ihnen, Herr Minister, dass Sie nämlich insbesondere in der Frage des Konsumentenschutzes ver­sucht haben, nachhaltig einen Schritt in die richtige Richtung zu setzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir aber auch, wie es im Justizausschuss lange Tradition hat, mich namens meiner Fraktion, aber auch persönlich bei der hohen Beamtenschaft sehr herzlich zu bedanken, und zwar nicht nur für die erstklassige Vorbereitung der Gesetze, sondern vor allem auch für die Unter­stützung und für die Zusammenarbeit! Ich meine, es ist zumindest im Justizbereich wirklich immer erfrischend, wie man hier wichtige Materien in Angriff nimmt! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP und der Freiheitlichen.)

 


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