Es wurden ja bereits sowohl betreffend den Konsumentenschutz als auch betreffend das Nachbarrecht alle wichtigen Punkte angesprochen. Ich möchte zum Nachbarrecht aber doch noch einige Anmerkungen machen.
Frau Kollegin Wurm hat darauf hingewiesen, dass viele Nachbarschaftsstreitigkeiten ihren Ausgang eigentlich in ganz anderen Bereichen nehmen. Leider muss man dazu sagen, dass viele Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Nachbarn nicht so umgehen können, wie wir alle uns das vielleicht wünschen. Daher begrüße ich sehr, dass wir im Vorfeld die Mediation und die Schlichtungsstellen eingerichtet haben. Ich meine aber, Herr Minister, dass wir wirklich gemeinsam darauf achten sollten, dass auch tatsächlich im außergerichtlichen Weg versucht wird, Lösungen herbeizuführen, denn es ist ja nicht primär die Intention des Gesetzes, dass es im Endeffekt sehr viele gerichtsanhängige Verfahren gibt und letztlich – wie ich von der menschlichen Seite her sagen möchte – die zwei betreffenden Nachbarn, solange sie leben und Nachbarn sind, erst recht nichts miteinander reden.
Ich glaube, dass viele der Fragen, um die es hier geht, oft auch im sozialen Umfeld angesiedelt sind. Auch diesbezüglich könnten wir gemeinsam einen Beitrag leisten. Ich glaube, es gehört ganz einfach auch zu unserem gemeinsamen Leben, dass man die Kommunikation mit den Mitmenschen und vor allem auch mit den Nachbarn pflegt.
Ich hoffe, dass dieses neue Gesetz, gemäß welchem in drei Monaten versucht werden soll, außergerichtlich eine zwischenmenschliche Lösung herbeizuführen, einen Großteil der Verfahren in diesem Bereich sozusagen abfedert und damit bewirkt wird, dass die Menschen wieder miteinander reden, dass offene Fragen ausdiskutiert werden und die Gerichte nicht damit belästigt werden müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich
meine, dass bei einem Tagesordnungspunkt wie diesem, der von allen Rednern
positiv und im Konsens vorgetragen wurde, sehr wohl auch sichtbar wird, dass
man, wenn man sich im Vorfeld der Ausschussarbeit und im Ausschuss bemüht,
Fragen, die für die Menschen sehr wichtig sind, gemeinsam zu lösen, dazu auch
in der Lage ist. –
In diesem Sinne werden wir von sozialdemokratischer
Seite dieser Gesetzesvorlage sehr gerne die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)
20.14
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.
20.14
Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in meinem Beitrag insbesondere auf die Änderungen im Nachbarrecht eingehen und als Beispiel einen Fall betreffend den Ärger über den Baum an der Grenze anführen.
Mein Beispielfall aus der Praxis trug sich am Schauplatz Bezau zu, meiner Heimatgemeinde in Vorarlberg. Heuer im Juli fand eine Bauverhandlung betreffend den Umbau eines Einfamilienhauses statt. Die Nachbarn waren geladen und sind auch erschienen. Der Umbau wurde von mir als Bürgermeisterin verhandelt, und zwar zunächst ohne Probleme. Es schien alles eitel Wonne zu sein. Doch plötzlich kamen zwischen den Nachbarn Emotionen hoch, und das Hauptthema war nicht mehr der Umbau, sondern die zwei Tannen an der Grenze, die Schatten warfen, zu viel Licht raubten und schon lange ein ständiges Ärgernis waren.
Die Diskussion wurde immer emotionaler. Ich versuchte zu schlichten und verwies darauf, dass es in naher Zukunft eine Änderung im Gesetz geben werde, sodass der Nachbar die unzumutbaren Beeinträchtigungen durch Schattenwurf nicht mehr so ohne