Sie mich ganz kurz auf die Ausführungen meiner Vorrednerin eingehen, die gemeint hat, es wäre eine sehr außergewöhnliche Situation gewesen. Das war es ohne Zweifel. Sie hat aber auch gemeint, dass auch die Regierungsparteien irgendwo das Verschulden träfe und dass es nichts Außergewöhnliches wäre, wenn Lobbyisten sich zu Wort meldeten.
Nun,
liebe Frau Mag. Stoisits, dass sich Lobbyisten zu Wort melden, ist
sicherlich nicht außergewöhnlich, aber dass einzelne Lobbyisten in einer
Materie, die über Jahre unter Einbindung aller Beteiligten verhandelt wurde,
alleine die Möglichkeit haben sollten, im Justizausschuss einseitig ihre
Meinung zu vertreten, das wäre nicht fair und gerade in einer Materie, in der
sich alle Betroffenen über Jahre hinweg mühsam um einen Kompromiss bemüht
haben, auch aus Sicht aller anderen am Prozess Beteiligten nicht in Ordnung
gewesen. Das dazu.
Jetzt
aber zu den Vorlagen, die hier zur Debatte stehen und zur Beschlussfassung anstehen,
und da darf ich auf eine Vorlage, die eine Änderung der Rechtsanwaltsordnung
und der Notariatsordnung betrifft, eingehen. Es ist nicht so, wie das
fälschlicherweise von manchen vermutet wird, dass es, immer wenn es um die
Rechtsanwaltsordnung geht, um irgendwelche zusätzlichen Zuckerln für die
Rechtsanwälte geht. Ganz im Gegenteil: Die vorliegende Materie ist eine, die
die Rechtsanwälte und Notare durchaus negativ betrifft, und zwar insofern, als
es hiebei um die Umsetzung der Geldwäscherichtlinie der Europäischen Union
geht und dabei natürlich das besondere Vertrauensverhältnis zu beachten ist,
das es zwischen den rechtsberatenden Berufen und ihren Klienten gibt und auch
geben muss, damit dieses System funktioniert. In einem gewissen Gegensatz zu
diesem Vertrauensverhältnis steht das legitime Interesse der Gesellschaft und
des Staates, bei bestimmten schweren Verbrechen eine effiziente Verfolgung zu
ermöglichen.
Zwischen
diesen beiden Polen einen Ausgleich zu finden, ist durchaus schwierig, wie man
sich vorstellen kann, und führt auch dazu, dass man diesen Berufen, den Rechtsanwälten
und Notaren, gewisse Meldepflichten auferlegt, die sie in einen gewissen
Konflikt mit ihren Verpflichtungen und dem Vertrauensverhältnis ihren Klienten
gegenüber bringen können, die ihnen aber auch das Risiko auferlegen,
selbständig zu beurteilen, wann eine Verdachtslage vorliegt oder wann eine
solche nicht vorliegt und wann man daher zum Schutze des eigenen Klienten
solche Meldungen auch nicht machen sollte.
Der heute
zur Abstimmung vorliegende Entwurf findet auf dieser Gratwanderung zwischen
den verschiedenen Polen durchaus eine gute Lösung, indem er zwar einerseits
diese Meldepflicht auferlegt, andererseits die Meldepflicht aber auch auf
gewisse Gebiete beschränkt, die eben im Bereich der organisierten Kriminalität
oder des Terrorismus von besonderer Bedeutung sind. Bagatellfälle, also wenn
es um Gelder in einem Bagatellbereich geht, sind von dieser Regelung
ausgenommen.
Ich
meine, dass es gelungen ist, die geschilderten unterschiedlichen Pole unter
einen Hut zu bringen, sodass einerseits ein effizientes Arbeiten und eine
Erfüllung der Aufgaben der betroffenen Berufsstände weiterhin möglich sein
wird, ohne dass übermäßige Risken entstehen, und andererseits auch ein
effizientes Instrument zur Vermeidung und zur Bekämpfung von schweren
Verbrechen im Bereich des Terrorismus und der organisierten Kriminalität zur
Verfügung steht.
Zum Abschluss darf ich auch noch ganz kurz auf das Grundbuchumstellungsgesetz eingehen, das vom Kollegen Trinkl bereits erwähnt wurde. Es handelt sich dabei um einen ganz wichtigen Schritt, den Zugang zu diesen Urkunden zu erleichtern und besser zu ermöglichen, aber auch von Seiten der Gerichte effizienter zu werden, die