Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 230

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Sie mich ganz kurz auf die Ausführungen meiner Vorrednerin eingehen, die gemeint hat, es wäre eine sehr außergewöhnliche Situation gewesen. Das war es ohne Zweifel. Sie hat aber auch gemeint, dass auch die Regierungsparteien irgendwo das Verschul­den träfe und dass es nichts Außergewöhnliches wäre, wenn Lobbyisten sich zu Wort meldeten.

Nun, liebe Frau Mag. Stoisits, dass sich Lobbyisten zu Wort melden, ist sicherlich nicht außergewöhnlich, aber dass einzelne Lobbyisten in einer Materie, die über Jahre unter Einbindung aller Beteiligten verhandelt wurde, alleine die Möglichkeit haben sollten, im Justizausschuss einseitig ihre Meinung zu vertreten, das wäre nicht fair und gerade in einer Materie, in der sich alle Betroffenen über Jahre hinweg mühsam um einen Kom­promiss bemüht haben, auch aus Sicht aller anderen am Prozess Beteiligten nicht in Ordnung gewesen. Das dazu.

Jetzt aber zu den Vorlagen, die hier zur Debatte stehen und zur Beschlussfassung an­stehen, und da darf ich auf eine Vorlage, die eine Änderung der Rechtsanwaltsordnung und der Notariatsordnung betrifft, eingehen. Es ist nicht so, wie das fälschlicherweise von manchen vermutet wird, dass es, immer wenn es um die Rechtsanwaltsordnung geht, um irgendwelche zusätzlichen Zuckerln für die Rechtsanwälte geht. Ganz im Ge­genteil: Die vorliegende Materie ist eine, die die Rechtsanwälte und Notare durchaus negativ betrifft, und zwar insofern, als es hiebei um die Umsetzung der Geldwäsche­richtlinie der Europäischen Union geht und dabei natürlich das besondere Vertrauens­verhältnis zu beachten ist, das es zwischen den rechtsberatenden Berufen und ihren Klienten gibt und auch geben muss, damit dieses System funktioniert. In einem gewis­sen Gegensatz zu diesem Vertrauensverhältnis steht das legitime Interesse der Gesell­schaft und des Staates, bei bestimmten schweren Verbrechen eine effiziente Verfol­gung zu ermöglichen.

Zwischen diesen beiden Polen einen Ausgleich zu finden, ist durchaus schwierig, wie man sich vorstellen kann, und führt auch dazu, dass man diesen Berufen, den Rechts­anwälten und Notaren, gewisse Meldepflichten auferlegt, die sie in einen gewissen Konflikt mit ihren Verpflichtungen und dem Vertrauensverhältnis ihren Klienten gegen­über bringen können, die ihnen aber auch das Risiko auferlegen, selbständig zu beur­teilen, wann eine Verdachtslage vorliegt oder wann eine solche nicht vorliegt und wann man daher zum Schutze des eigenen Klienten solche Meldungen auch nicht machen sollte.

Der heute zur Abstimmung vorliegende Entwurf findet auf dieser Gratwanderung zwi­schen den verschiedenen Polen durchaus eine gute Lösung, indem er zwar einerseits diese Meldepflicht auferlegt, andererseits die Meldepflicht aber auch auf gewisse Ge­biete beschränkt, die eben im Bereich der organisierten Kriminalität oder des Terroris­mus von besonderer Bedeutung sind. Bagatellfälle, also wenn es um Gelder in einem Bagatellbereich geht, sind von dieser Regelung ausgenommen.

Ich meine, dass es gelungen ist, die geschilderten unterschiedlichen Pole unter einen Hut zu bringen, sodass einerseits ein effizientes Arbeiten und eine Erfüllung der Aufga­ben der betroffenen Berufsstände weiterhin möglich sein wird, ohne dass übermäßige Risken entstehen, und andererseits auch ein effizientes Instrument zur Vermeidung und zur Bekämpfung von schweren Verbrechen im Bereich des Terrorismus und der organisierten Kriminalität zur Verfügung steht.

Zum Abschluss darf ich auch noch ganz kurz auf das Grundbuchumstellungsgesetz eingehen, das vom Kollegen Trinkl bereits erwähnt wurde. Es handelt sich dabei um einen ganz wichtigen Schritt, den Zugang zu diesen Urkunden zu erleichtern und besser zu ermöglichen, aber auch von Seiten der Gerichte effizienter zu werden, die


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