Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 231

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Angelegenheit effizienter handhaben zu können, indem in Zukunft Abfragen über EDV möglich sein werden.

Mein Wunsch an den Herrn Justizminister und an das Justizministerium ist, dass man möglichst rasch auch die Urkunden aus der Urkundensammlung der Vergangenheit in dieses elektronische Urkundenregister aufnimmt, sodass es nicht Jahre dauern wird, bis ein halbwegs interessanter Bestand an Urkunden auch wirklich elektronisch erfasst ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.58

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Puswald zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


20.58

Abgeordneter Dr. Christian Puswald (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Herr Kollege Mainoni irrt: Dieses Gesetz bietet keine aus­reichende Rechtssicherheit, hat keine gute Qualität, sondern es ist leider wiederum eine Fortsetzung der Husch-Pfusch-Gesetzgebung, die wir von dieser schwarz-blauen Regierung schon seit Monaten gewohnt sind. (Abg. Dr. Fekter: Das war jetzt wieder „tiefschürfend“!) Die Auswirkungen sind zwar Gott sei Dank nicht so fatal wie bei der Husch-Pfusch-Gesetzgebung bei den Budgetbegleitgesetzen mit der verpfuschten Pensionskürzungsreform, dem Abfangjägerkauf, der uns allen noch entsetzliches Kopf­weh bereiten wird, und so weiter und so fort. Auch die blamable Voest-Privatisierung wurde vom Zaun gebrochen und fällt in die Kategorie Husch-Pfusch-Gesetze. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Mainoni: Bleiben wir doch sachlich!)

Warum spreche ich auch hiebei von einem Husch-Pfusch-Gesetz? – Die Tragödie ist nämlich – und das ist das besonders Bedauerliche –, dass wir ein Gesetz vorliegen haben, das seit sechs Jahren in Verhandlungen steht, das von Beamten ausgearbeitet wurde, die von höchster Qualität sind – und ich sage das Letztere ganz deutlich, damit man mir nicht wieder das Wort im Munde umdreht. (Abg. Dr. Fekter: Und was ist dann Husch-Pfusch?)

Wir haben Beamte wie den Herrn Dr. Mohr, wir haben Beamte von seiner Qualität, von Top-Qualität, die in Österreich ihresgleichen suchen. Wenn wir daher einen Gesetzes­text vorliegen haben, der eine Qualität hat, für die sich dieses Hohe Haus als Gesetz­geber eigentlich genieren muss, dann kann das nicht an den Beamten liegen, sondern dann muss das an diesem husch-pfusch politisch umgesetzten Willen liegen.

Ich sage Ihnen auch, was diese schlechte Qualität ausmacht. Wenn Sie sich den § 1 des Eigenkapitalersatz-Gesetzes anschauen, so sehen Sie, dass dort zitiert ist:

„Ein Kredit, den eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter der Gesellschaft in der Krise gewährt, ist Eigenkapital ersetzend.“ – So.

In § 5 folgt dann die Definition, nur mit einem kleinen Schönheitsfehler: Dort finden wir die „Frau Gesellschafterin“ nicht mehr. – Ist die jetzt vom Gesetz ausgenommen? (Abg. Dr. Fekter: GesmbH!) Wir haben das im Justizausschuss diskutiert, und ich weiß, Sie verhöhnen diese Aussage jetzt, aber Sie wissen offenbar nicht, wie die Gerichtspraxis aussieht. Ich sage Ihnen, dass damit die Rechtssicherheit nicht verbessert wurde. (Abg. Dr. Trinkl: Können Sie noch einen ernsten Satz sagen?)

Herr Kollege Trinkl! Das, was hier festgeschrieben wird, ist bestenfalls eine Zusam­menfassung der Judikatur. – Das hätte man sich sparen können! Wenn wir hier als Parlamentarier arbeiten, dann sollten wir uns auch um eine ausreichende Qualität bemühen. Wir sollten Gesetze machen, die nicht überflüssig sind, oder, wenn sie schon gemacht werden, eine ausreichende Qualität haben. In Zukunft ist diese Qualität


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