Angelegenheit
effizienter handhaben zu können, indem in Zukunft Abfragen über EDV möglich
sein werden.
Mein Wunsch an den Herrn Justizminister
und an das Justizministerium ist, dass man möglichst rasch auch die Urkunden
aus der Urkundensammlung der Vergangenheit in dieses elektronische
Urkundenregister aufnimmt, sodass es nicht Jahre dauern wird, bis ein halbwegs
interessanter Bestand an Urkunden auch wirklich elektronisch erfasst
ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Freiheitlichen.)
20.58
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner gelangt Herr
Abgeordneter Dr. Puswald zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung:
5 Minuten. – Bitte.
20.58
Abgeordneter Dr. Christian Puswald (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Kollege Mainoni irrt: Dieses Gesetz bietet keine ausreichende Rechtssicherheit, hat keine gute Qualität, sondern es ist leider wiederum eine Fortsetzung der Husch-Pfusch-Gesetzgebung, die wir von dieser schwarz-blauen Regierung schon seit Monaten gewohnt sind. (Abg. Dr. Fekter: Das war jetzt wieder „tiefschürfend“!) Die Auswirkungen sind zwar Gott sei Dank nicht so fatal wie bei der Husch-Pfusch-Gesetzgebung bei den Budgetbegleitgesetzen mit der verpfuschten Pensionskürzungsreform, dem Abfangjägerkauf, der uns allen noch entsetzliches Kopfweh bereiten wird, und so weiter und so fort. Auch die blamable Voest-Privatisierung wurde vom Zaun gebrochen und fällt in die Kategorie Husch-Pfusch-Gesetze. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Mainoni: Bleiben wir doch sachlich!)
Warum
spreche ich auch hiebei von einem Husch-Pfusch-Gesetz? – Die Tragödie ist
nämlich – und das ist das besonders Bedauerliche –, dass wir ein
Gesetz vorliegen haben, das seit sechs Jahren in Verhandlungen steht, das von
Beamten ausgearbeitet wurde, die von höchster Qualität sind – und ich sage
das Letztere ganz deutlich, damit man mir nicht wieder das Wort im Munde
umdreht. (Abg. Dr. Fekter: Und was ist dann Husch-Pfusch?)
Wir haben
Beamte wie den Herrn Dr. Mohr, wir haben Beamte von seiner Qualität, von
Top-Qualität, die in Österreich ihresgleichen suchen. Wenn wir daher einen
Gesetzestext vorliegen haben, der eine Qualität hat, für die sich dieses Hohe
Haus als Gesetzgeber eigentlich genieren muss, dann kann das nicht an den
Beamten liegen, sondern dann muss das an diesem husch-pfusch politisch
umgesetzten Willen liegen.
Ich sage
Ihnen auch, was diese schlechte Qualität ausmacht. Wenn Sie sich den § 1
des Eigenkapitalersatz-Gesetzes anschauen, so sehen Sie, dass dort zitiert ist:
„Ein
Kredit, den eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter der Gesellschaft in
der Krise gewährt, ist Eigenkapital ersetzend.“ – So.
In § 5 folgt
dann die Definition, nur mit einem kleinen Schönheitsfehler: Dort finden wir
die „Frau Gesellschafterin“ nicht mehr. – Ist die jetzt vom Gesetz
ausgenommen? (Abg. Dr. Fekter: GesmbH!) Wir haben das im Justizausschuss
diskutiert, und ich weiß, Sie verhöhnen diese Aussage jetzt, aber Sie wissen
offenbar nicht, wie die Gerichtspraxis aussieht. Ich sage Ihnen, dass damit die
Rechtssicherheit nicht verbessert wurde. (Abg. Dr. Trinkl: Können Sie noch einen ernsten Satz
sagen?)
Herr Kollege Trinkl! Das, was hier festgeschrieben wird, ist bestenfalls eine Zusammenfassung der Judikatur. – Das hätte man sich sparen können! Wenn wir hier als Parlamentarier arbeiten, dann sollten wir uns auch um eine ausreichende Qualität bemühen. Wir sollten Gesetze machen, die nicht überflüssig sind, oder, wenn sie schon gemacht werden, eine ausreichende Qualität haben. In Zukunft ist diese Qualität