Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 233

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serungsvorschläge einzubringen; es ist aber eigentlich kein einziger von ihm gekom­men. (Abg. Dr. Puswald: Sie sind gemacht worden! Sie haben sie nicht aufgegriffen!) Er sucht nur jede Möglichkeit, um nein sagen zu können.

Das, was Kollegin Stoisits vorher gesagt hat, dass sie bemüht ist, eine konstruktive Opposition zu bilden, hat mir gefallen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Was aber auch nicht stimmt!) – Und da sind Zweifel schon angebracht, Frau Kollegin Partik-Pablé, aber: Kollege Puswald versucht ja nicht einmal mehr, sich den Anschein an Konstruktivität zu geben, sondern sucht nur irgendeinen Grund – und sei dieser noch so lächerlich, gro­tesk und skurril! –, nein sagen zu können. Ich bin sehr froh, Kollege Puswald, dass Sie da jedenfalls heute offensichtlich kein pars pro toto Ihrer Fraktion sind.

Dieses Gesetz ist nämlich viel zu wichtig, als dass man es hier mit einer solchen Lächerlichkeit kommentieren sollte. Es geht dabei um nicht mehr und nicht weniger als um die Hilfe für Unternehmen und Arbeitnehmer: Es geht darum, in Unternehmen, die sich in einer krisenhaften Situation befinden, die Möglichkeit zu eröffnen, das Unter­nehmen und damit die Arbeitsplätze zu retten. Das ist kein Anlass, sich in irgendeiner Weise ironisch und zynisch zu äußern! (Abg. Dr. Puswald: Ich habe gute Qualität ge­fordert!)

Vielleicht fehlt Ihnen die Praxiskenntnis, wie das so oft bei der Opposition festzustellen ist. Diese Praxiskenntnis nehme ich für mich in Anspruch, Kollege Puswald, und ich sage Ihnen: Da geht es um das Schicksal von Unternehmen und von Menschen. War­um? – Es geht darum, dass in einer schwierigen Situation eines Unternehmens mit die­sem Gesetz jene Rechtssicherheit geschaffen wird, dass Gesellschafter bereit sein können, noch einmal über Darlehen und Kredite Liquidität zuzuführen. (Abg. Dr. Pus­wald: Eben nicht!)

Das kann existenzentscheidend sein – und ist es in vielen Fällen auch. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, alles zu tun, den österreichischen Unternehmen und den österrei­chischen Arbeitnehmern in solchen Situationen zu helfen, die Arbeitsplätze in diesen Unternehmen zu sichern – und nicht zu warten, bis der Konkurs da ist und sich dann ausschließlich dem Gläubigerschutz zu widmen.

Dieses Gesetz war deshalb eine so schwierige Geburt, weil ein fairer Ausgleich zwi­schen Sanierungsinteresse und Gläubigerschutz zu finden war, und die Beamten des Justizministeriums sind zu bewundern, jedenfalls ist in gebührender Weise anzuerken­nen, dass nach einer so schweren Arbeit von sechs Jahren das Gesetz jetzt vorliegt. Es wurden alle Interessensgruppen x-mal gehört, es ging dem Gesetz ein langes Begutachtungsverfahren voraus, es war zweimal im Ministerrat, wir selbst haben im Justizausschuss noch einmal sehr intensiv darüber diskutiert, und zwar durchaus auch kontroversiell.

Deshalb kann es auch nicht einer einzigen Interessensgruppe, die mit ihren Forderun­gen nicht ganz durchgekommen ist, ermöglicht werden, alles im letzten Augenblick zu kippen. Wir würden damit auch Präzedenzfälle schaffen, die mit meinem Selbstver­ständnis – und ich hoffe, mit dem der Mehrheit des Hohen Hauses, jedenfalls in den Regierungsparteien gilt das – nicht einhergeht. Unser Selbstverständnis ist es näm­lich, als Gesetzgeber auch Verantwortung zu übernehmen, vor allem, wenn es um eine so wichtige Gesetzesmaterie geht. Aber da unterscheiden sich eben Regierungspar­teien und Opposition leider allzu häufig. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Puswald: In der Qualität!) – In der Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, da Sie ja gesagt haben, man soll das Wort nicht im Mund umdrehen. Ich fordere auch Sie dazu auf!

Es ist gut so, dass die SPÖ und die Grünen jetzt ihre ablehnende Haltung aus dem Justizausschuss revidiert haben, dass wir heute einen gemeinsam Beschluss fassen können, und ich sage Ihnen auch, warum: Wenn Auffassungen, wie Kollege Broukal


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