serungsvorschläge einzubringen; es ist aber eigentlich kein einziger von ihm gekommen. (Abg. Dr. Puswald: Sie sind gemacht worden! Sie haben sie nicht aufgegriffen!) Er sucht nur jede Möglichkeit, um nein sagen zu können.
Das, was Kollegin
Stoisits vorher gesagt hat, dass sie bemüht ist, eine konstruktive
Opposition zu bilden, hat mir gefallen. (Abg.
Dr. Partik-Pablé: Was aber auch nicht stimmt!) – Und da sind
Zweifel schon angebracht, Frau Kollegin Partik-Pablé, aber: Kollege Puswald
versucht ja nicht einmal mehr, sich den Anschein an Konstruktivität zu geben,
sondern sucht nur irgendeinen Grund – und sei dieser noch so lächerlich,
grotesk und skurril! –, nein sagen zu können. Ich bin sehr froh, Kollege
Puswald, dass Sie da jedenfalls heute offensichtlich kein pars
pro toto Ihrer Fraktion sind.
Dieses Gesetz ist
nämlich viel zu wichtig, als dass man es hier mit einer solchen Lächerlichkeit
kommentieren sollte. Es geht dabei um nicht mehr und nicht weniger als um die
Hilfe für Unternehmen und Arbeitnehmer: Es geht darum, in Unternehmen, die sich
in einer krisenhaften Situation befinden, die Möglichkeit zu eröffnen, das
Unternehmen und damit die Arbeitsplätze zu retten. Das ist kein Anlass, sich
in irgendeiner Weise ironisch und zynisch zu äußern! (Abg. Dr. Puswald: Ich habe gute Qualität gefordert!)
Vielleicht fehlt
Ihnen die Praxiskenntnis, wie das so oft bei der Opposition festzustellen ist.
Diese Praxiskenntnis nehme ich für mich in Anspruch, Kollege Puswald, und ich
sage Ihnen: Da geht es um das Schicksal von Unternehmen und von
Menschen. Warum? – Es geht darum, dass in einer schwierigen Situation
eines Unternehmens mit diesem Gesetz jene Rechtssicherheit geschaffen wird,
dass Gesellschafter bereit sein können, noch einmal über Darlehen und Kredite
Liquidität zuzuführen. (Abg. Dr. Puswald:
Eben nicht!)
Das kann
existenzentscheidend sein – und ist es in vielen Fällen auch. Es ist
Aufgabe des Gesetzgebers, alles zu tun, den österreichischen Unternehmen und
den österreichischen Arbeitnehmern in solchen Situationen zu helfen, die
Arbeitsplätze in diesen Unternehmen zu sichern – und nicht zu warten, bis
der Konkurs da ist und sich dann ausschließlich dem Gläubigerschutz zu widmen.
Dieses Gesetz war
deshalb eine so schwierige Geburt, weil ein fairer Ausgleich zwischen
Sanierungsinteresse und Gläubigerschutz zu finden war, und die Beamten des
Justizministeriums sind zu bewundern, jedenfalls ist in gebührender Weise
anzuerkennen, dass nach einer so schweren Arbeit von sechs Jahren das Gesetz
jetzt vorliegt. Es wurden alle Interessensgruppen x-mal gehört, es ging dem
Gesetz ein langes Begutachtungsverfahren voraus, es war zweimal im Ministerrat,
wir selbst haben im Justizausschuss noch einmal sehr intensiv darüber
diskutiert, und zwar durchaus auch kontroversiell.
Deshalb kann es auch nicht einer einzigen Interessensgruppe, die mit ihren
Forderungen nicht ganz durchgekommen ist, ermöglicht werden, alles im letzten
Augenblick zu kippen. Wir würden damit auch Präzedenzfälle schaffen, die mit
meinem Selbstverständnis – und ich hoffe, mit dem der Mehrheit des Hohen
Hauses, jedenfalls in den Regierungsparteien gilt das – nicht einhergeht.
Unser Selbstverständnis ist es nämlich, als Gesetzgeber auch Verantwortung zu
übernehmen, vor allem, wenn es um eine so wichtige Gesetzesmaterie geht. Aber
da unterscheiden sich eben Regierungsparteien und Opposition leider allzu
häufig. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Puswald:
In der Qualität!) – In der Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, da Sie ja gesagt haben,
man soll das Wort nicht im Mund umdrehen. Ich fordere auch Sie dazu auf!
Es ist gut so, dass die SPÖ und die Grünen jetzt ihre ablehnende Haltung aus dem Justizausschuss revidiert haben, dass wir heute einen gemeinsam Beschluss fassen können, und ich sage Ihnen auch, warum: Wenn Auffassungen, wie Kollege Broukal