Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 241

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meisten Hobby- und Freizeitsportlern und mit denjenigen Leuten, die gesund leben wollen und solche Produkte zu sich nehmen, weil sie – oft einfach aus Stress, oder wie auch immer begründet – nicht die Zeit und die Möglichkeit haben, diese Dinge über die Ernährung zu sich zu nehmen.

Das Problem haben wir mit der Gewerbeordnung noch lange nicht im Griff. Ich selbst weiß, dass sich wenige Firmen an die Gewerbeordnung halten und dass man sehr wohl noch sehr viele Nahrungsergänzungsmittel über den Versandhandel beziehen kann. Diese Nahrungsergänzungsmittel unterliegen einfach keinem Qualitätsstandard, wie er für die Arzneimittel gilt, die den GMP-Qualitätsstandards unterliegen, welche in Österreich sehr streng sind. Das gibt es bei diesen Nahrungsergänzungsmitteln eben nicht.

Es wird auch schwierig sein, diese Problematik in den Griff zu bekommen, weil das keine österreichische, sondern eine europäische Problematik ist. Wir können die Sache nur so angehen, dass wir verstärkt testen: verstärkt in den Fitness-Centern testen, ver­stärkt im Versandhandel testen, verstärkt bei Importen testen. Der Haken an der Ge­schichte ist – das weiß ich auch selbst –, dass die Tests relativ teuer sind. Das einzige Institut in Österreich, das solche Tests durchführen kann – die Verunreinigung solcher Nahrungsergänzungsmittel liegt im Nanogrammbereich, und die Tests kosten rund 220 € pro Kontrolle –, ist das Forschungszentrum Seibersdorf.

Von daher wird es also schwierig werden, diese Sache in den Griff zu bekommen. So­viel ich weiß, ist in einigen Ländern schon ein etwas größeres Budget dafür vorge­sehen, und ich hoffe, dass wir auf dem Weg dieser Problematik ein bisschen entgegen­wirken können. Denn man sollte als normaler Konsument, als Hobbysportler, als ge­sund lebender Sportler schon sichergehen können, dass man nichts zu sich nimmt, was nicht auch auf der Verpackung steht.

Insofern bin ich, wie ich eingangs gesagt habe, froh, dass es mich betroffen hat. Ich kann, oder wir gemeinsam können hier mit dieser Änderung der Gewerbeordnung auch meine Sportkollegen schützen, vielleicht auch die öffentliche Meinung hinsichtlich der Nahrungsergänzungsmittel ein wenig sensibilisieren und die Leute auch ein bisschen darauf aufmerksam machen, dass sie darauf achten sollen, was sie zu sich nehmen. In diesem Sinne: einen schönen Abend noch! – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

21.37

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Antragsgemäß weise ich den Antrag 119/A dem Wirtschaftsausschuss zu.

11. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Doku­mentation im Bildungswesen (Bildungsdokumentationsgesetz), BGBl. I 12/2002, geändert wird (129/A)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

 


Als Erste erhält die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Wurm, das Wort. Ihre Redezeit beträgt wunschgemäß 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


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