Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 243

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ordneten von ÖVP und Freiheitlichen) – und nicht nur nach der Sozialversicherungs­nummer der Mutter, sondern auch nach der Sozialversicherungsnummer des Vaters und nach der Sozialversicherungsnummer der Kinder! (Abg. Mag. Wurm: Was soll das jetzt? Das gehört genauso abgeschafft!)

Wenn Sie also der Meinung sind, dass das derart problematisch ist, dann würde ich Ihnen empfehlen, das zunächst in Wien mit Ihrer absoluten Mehrheit abzuschaffen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Mag. Wurm: Ich bin nicht in Wien!)

21.43

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rossmann. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.43

Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich schließe mich den Ausführungen meines Vorredners an und möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass auch jetzt schon Sozialversicherungsdaten in wesentlichen Bereichen erfragt werden (Abg. Mag. Wurm: Das macht es nicht besser!) und natürlich auch dafür dieser Datenschutz zu gelten hat. Sollte die Sozialversicherungsnummer nicht mehr verlangt werden, dann könnte zum Beispiel die Statistik Austria diese Datenerhebung, die man heute auch für OECD- oder UNESCO-Studien und für die EU-Statistik insgesamt braucht, nicht durchführen. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.)

Ich komme schon noch zum Religionsbekenntnis. Es ist wichtig, dass dieses erhoben wird, weil man das Verhalten der Schüler beziehungsweise die Konfession der Schüler kennen und auch entsprechend berücksichtigen muss.

Das sind natürlich sensible Daten, diese werden auch explizit als sensible Daten ge­handhabt, auch im Datenschutzgesetz. Vor Missbrauch ist keiner gefeit, das wissen wir, aber wir gehen davon aus, dass damit kein Missbrauch betrieben wird.

Abschließend möchte ich sagen, dass aus unserer Sicht zurzeit kein Handlungsbedarf besteht, das Bildungsdokumentationsgesetz zu ändern. (Abg. Mag. Wurm: Verfas­sungswidrig!) Wir werden das aber sensibel beobachten und sind für die Zukunft durchaus offen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.44

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Letzter Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Brosz. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


21.45

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Diskussion um die Sinnhaftigkeit der Anführung der Sozialversicherungs­nummer in diesem Bildungsdokumentationsgesetz haben wir anlässlich der Beschluss­fassung dieses Gesetzes schon sehr intensiv geführt. Kollege Großruck sitzt jetzt hinter seinem Laptop. Wir Grüne haben ihm damals vergeblich klarzumachen versucht, dass die Kombination von Sozialversicherungsnummer und dieser so genannten Bil­dungsevidenzkennzahl das eigentliche Problem ausmacht, weil somit der Zugriff nicht nur im Bildungsbereich, sondern auch für andere Datenerhebungen, beispielsweise der Sozialversicherungen oder der kommunalen Gebietskörperschaften, möglich ist.

Um das noch einmal klar zu machen: Ein Bürgermeister kann de facto, weil er Schul­erhalter im Bereich von Volksschulen, von Pflichtschulen ist, über die Sozialversiche­rungsnummer den Bildungsverlauf sämtlicher in seiner Gemeinde wohnender Bürgerin-


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