nen und Bürger erheben. Wir haben schon damals nicht verstanden, welchen Sinn das machen soll. Wenn es tatsächlich darum ginge, wie Kollege Amon gesagt hat, Daten zu erfassen, dann bräuchte man die Sozialversicherungsnummer selbstverständlich nicht. Es gibt die Bildungsevidenzkennzahl. Diese könnte man genauso nehmen, diese hat zumindest nicht jeder. Also es gäbe schon andere Möglichkeiten.
Diese Verknüpfung, die Daten auch extern anzufordern, beispielsweise bei Gerichtsverfahren, beispielsweise eben von den Kommunen, öffnet eine Möglichkeit des Missbrauchs, was sicherlich nicht sinnvoll ist. Es ist auch kein Wunder, dass die Datenschützer davon gesprochen haben, dass das erstens unzulässig ist und dass man zweitens nicht von einer Datenerhebung sprechen kann, sondern eigentlich von einer Bildungsbuchhaltung, bei der dann nicht jeder, aber ein relativ weiter Kreis 60 Jahre lang die Möglichkeit hat, diese Daten einzusehen.
Das Argument, man verlasse sich ohnehin darauf, dass es keinen Missbrauch gibt, ist nicht wirklich ein adäquater Umgang mit dem Datenschutz, weil es kein besonders triftiges Argument ist.
Wir sind durchaus dafür, dass man im Bereich, gerade was Bildungsplanung betrifft, wirklich Daten erhebt. Inwiefern das Vollerhebungen sein müssen, ist wieder ein anderes Kapitel, aber ich glaube, dass der Anspruch des Antrages, nämlich die Datensicherheit zu erhöhen und insbesondere das Kriterium der Sozialversicherungsnummer, das für viele einen Zugang schafft, herauszunehmen, legitim wäre – und auch schon damals legitim gewesen wäre.
Ich denke, dass mit den Regierungsparteien im Ausschuss nicht wirklich viel herauskommen wird, aber wir werden sehen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
21.47
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise den Antrag 129/A dem Unterrichtsausschuss zu.
12. Punkt
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz 2000, BGBl. I 1999/1965 in der Fassung BGBl. I 2001/136, geändert wird (128/A)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 12. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Mag. Maier. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
21.48
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gegenstand des vorliegenden Antrages ist die personelle Ausstattung der Datenschutzkommission beziehungsweise generell der Geschäftsstellen im Bundeskanzleramt, die sich mit Fragen des Datenschutzes, des Datenschutzrates und der Datenschutzkommission beschäftigen.
Wir haben im Frühjahr dieses Jahres – auch Sie alle – den Datenschutzbericht 2001 erhalten, aus dem die personellen Defizite, die hier wirklich gegeben sind, deutlich