Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 247

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Gegenstand der Untersuchung:

Aufklärung über die Gebarung des Bundesministers für Finanzen hinsichtlich des Voll­zuges des ÖIAG-Gesetzes und aller anderen damit in Zusammenhang stehenden Ge­setze seit 4. 2. 2000, insbesondere Verkaufsvorbereitungen und Verkaufsdurchführung für die Bundesanteile der voestalpine-AG, sowie über die Einhaltung des Stellenbeset­zungsgesetzes 1998 und der Vertragsschablonen-Verordnung im Zusammenhang mit der Bestellung und Abberufung von Aufsichtsräten und Vorständen der Österreichi­schen Industrie-Holding-AG

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in die Akten des Bun­desministeriums für Finanzen, anderer Bundeseinrichtungen und der ÖIAG im Zusam­menhang mit dem Untersuchungsgegenstand alle Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwortlichkeit überprüfen.

Begründung:

Mittels der Budgetbegleitgesetzgebung wurde im § 7 Abs. 4 ÖIAG-Gesetz ein Zielkata­log für Privatisierungsvorhaben eingefügt, der wie folgt lautet: Die Privatisierungen sollen zu einer möglichst hohen Wertsteigerung der Unternehmen führen und dadurch auch langfristig sichere Arbeitsplätze in Österreich schaffen bzw. erhalten, möglichst hohe Erlöse für den Eigentümer bringen, die Entscheidungszentralen und die For­schungs- und Entwicklungskapazitäten der zu privatisierenden Unternehmen wenn möglich in Österreich halten und den Österreichischen Kapitalmarkt berücksichtigen.

Durch die Art und Weise der nunmehr erfolgten Privatisierung der voestalpine AG wird keine einzige Anforderung dieses Gesetzes erfüllt. Finanzminister Grasser, der mit dem Vollzug des ÖIAG-Gesetzes betraut ist, ist seiner gesetzlichen Vollzugspflicht nicht nachgekommen, eine Vorgangsweise, die erheblichen Schaden für die Republik Österreich nach sich ziehen wird.

Durch die Nichteinhaltung des Stellenbesetzungsgesetzes und der Vertragsschablo­nen-Verordnung bei der Dotierung von ÖIAG Leitungsfunktionen wurde ein Schaden zu Lasten der Republik Österreich und damit des Steuerzahlers bewirkt.

Verschleuderung von Volksvermögen

Die nunmehr erfolgte Privatisierung der Staatsanteile an der voestalpine-AG mittels eines Verkaufs über die Börse erfüllt weder die Anforderung der Erzielung eines größt­möglichen Erlöses, noch werden dabei die Interessen der voestalpine selbst berück­sichtigt. Das ÖIAG-Gesetz gebietet, bei Privatisierungen die Interessen der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft, der ÖIAG sowie die Interessen des Bundes insbesondere im Hinblick auf die Bedienung der Schulden der ÖIAG angemessen zu berücksichtigen (§7 Abs. 3 ÖIAG-Gesetz 2000).

Die Veräußerung der Bundesanteile an der ÖIAG ist ökonomisch in keiner Form be­gründbar. Vielmehr hat sich die bisherige Misch-Eigentums-Struktur einer public-private ownership bestens bewährt. Die privaten Eigentümer sorgen für entsprechende Dividenden und der stabile öffentliche Kerneigentümer sorgt für Sicherheit gegen feind­liche Übernahmen und für ein besseres Standing sowohl beim Auftritt auf neuen Märk­ten als auch bei der Refinanzierung.

 


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