Damit
wird – neben dem finanziellen Misserfolg – auch die Zerschlagung der
bisherigen österreichischen Kernaktionärsstruktur im Rahmen der ÖIAG betrieben
und der Erhalt der Entscheidungszentralen sowie der Forschungs- und
Entwicklungskapazitäten in Österreich mehr als gefährdet, jedenfalls aber nicht
nachhaltig sichergestellt, wie es den Intentionen des ÖAIG-Gesetzes entspräche.
Auch in diesem Fall wird daher gegen geltendes Recht verstoßen.
Gesetzwidrige
ÖIAG-Managerverträge
Das
Stellenbesetzungsgesetz ist eine zwingende Norm, von der auch bei der Gestaltung
von ÖIAG-Managerverträgen nicht abgewichen werden darf. Einzuhalten sind diese
gesetzlichen Bestimmungen für die Bestellung von Vorständen durch den Aufsichtsrat.
Jedes einzelne Mitglied des Aufsichtsrates ist daher zwingend an die Normen des
Stellenbesetzungsgesetzes samt Vertragsschablonenverordnung gebunden. Aufsichtsratmitglieder,
die ihre Obliegenheiten verletzen, sind der Gesellschaft zum Ersatz des daraus
entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Der Finanzminister ist
verantwortlich für die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates, ihn trifft
einerseits ein Auswahlverschulden, denn trotz extrem hoher Beraterhonorare
wurden durch das BMF keine Aufsichtsräte vorgeschlagen, die dafür sorgten, dass
die bestehende Rechtlage eingehalten wurde, andererseits kam der
Finanzminister als Eigentümervertreter seiner Kontrollverpflichtung –
trotz mindestens einjähriger Kenntnis der gravierenden Missstände – in
keiner Weise nach. Dadurch ist ein Schaden von rund 6,1 Mio. Euro entstanden.
Obwohl
der Finanzminister spätestens seit 13. 9. 2002 zumindest über die Gage von
ÖIAG-Vorstandssprecher Peter Michaelis informiert sein musste, wurden durch Grasser
keine entsprechenden Maßnahmen gesetzt, sondern hat dieser erst in den letzten
Tagen einen diesbezüglichen Bericht von Aufsichtsratvorsitzenden Heinzel eingeholt.
Der
sich aus dem Rechnungshofbericht (III-42 der Beilagen) ergebende Schaden umfasst
lediglich einen Bruchteil der Posten-Umbesetzungen durch die blau-schwarze
Regierung, insgesamt ist mit einem viel größeren Schaden im Bereich aller
ÖIAG-Töchter zu rechnen, denn seit 4. 2. 2000 wurden sechzehn Vorstände und
rund hundert Aufsichtsräte in den ÖIAG-Unternehmen ausgetauscht.
Kontrollverweigerung
der Regierungsfraktionen
Bisher
wurde durch die Regierungsfraktionen jegliche Kontrolle hinsichtlich der Vorgänge
in der ÖIAG verweigert:
Am 10.
7. 2003 wurde mit den Stimmen der ÖVP und der FPÖ der Antrag auf Permanenzerklärung
des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses zur ÖIAG-Causa
während der tagungsfreien Zeit abgelehnt.
Eine
Terminisierung von Sitzungen dieses Kontrollgremiums für September 2003 wurde
am 11. Juli 2003 durch die Regierungsfraktionen verhindert.
Die
beantragte Ladung von Minister Grasser und weiteren Auskunftspersonen zur ÖIAG-Causa
für die nächstfolgende Sitzung des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses
wurde am
11. Juli
2003 mit Stimmen von ÖVP und FPÖ abgelehnt.
Aus all
den genannten Fakten und Darstellungen ist die sofortige Einsetzung eines
Untersuchungsausschusses geboten.