Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 201

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Es wurden Grenzwerte eingeführt. 0,8 Promille sind ein Kompromiss, der jetzt einmal notwendig ist. Wenn es eine Einigung mit den Nachbarländern gibt, dann ist auch eine Anpassung an die Straßenverkehrswerte möglich.

Ich bitte daher um Beratung und Beschlussfassung und gebe diesem Vorschlag gerne die Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.23

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Zweytick zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 


20.23

Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Staatssekretär! Hohes Haus! Meine Vorredner zum Schifffahrtsgesetz haben schon sehr ausführlich berichtet, daher vielleicht nur noch einige Anmerkungen.

Es ist sehr bedeutend und sehr wichtig, dass es durch dieses Übereinkommen zwi­schen der Schweiz, Österreich und vor allem der Bundesrepublik Deutschland endlich zu Alkoholkontrollen auf dem Bodensee kommt. Dennoch würde ich diese 0,8-Promille-Grenze nicht, wie es Vorredner gemacht haben, kritisieren, denn es ist einmal ein großer Fortschritt, dass man überhaupt kontrolliert. Auch glaube ich, dass, vor allem weil die Schweizer im Straßenverkehr immer noch die 0,8-Promille-Grenze haben, hier ein Vergleich zwischen Asphalt und Wasser gerechtfertigt ist. Diese 0,5-Promille-Re­gelung der StVO gründet sich auf die verminderte Reaktionsfähigkeit, die wiederum gerade beim Lenken eines Bootes oder eines Schiffes zu Wasser eine ganz andere ist als im Auto auf Straßenasphalt. (Abg. Binder: Das schaue ich mir an!) Deshalb ist die­ser Kompromiss meiner Ansicht nach verständlich und ertragbar, ich sehe da keinen zusätzlichen Handlungsbedarf, auch weil, wie Sie selber, Frau Kollegin Binder, richtig gesagt haben, diese vielen Unfälle heuer in erster Linie auf technische Gebrechen der Boote zurückzuführen sind und nicht auf alkoholisierte – ich sage in diesem Fall nicht Lenker, sondern alkoholisierte Kapitäne. Und man kann auch nicht die Unfälle vor 17 Jahren mit jenen 1995 und heute vergleichen, da die Schifffahrt enorm zuge­nommen hat. Das ist ein Faktum.

Ich denke, mit dieser Regelung ist künftig für sehr viel Sicherheit gesorgt, vor allem aber sind Kontrollmöglichkeiten gegeben. Es ist eine Präventiv-Maßnahme, die sich sehr viele Freizeitkapitäne zu Herzen nehmen werden – wenn nicht, kann man we­nigs­ten kontrollieren. Das hat es bisher nicht gegeben, das ist ein deutlicher Fortschritt!

Auch ich bitte um Ihre Zustimmung, Frau Kollegin. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.25

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich bitte, Platz zu nehmen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­neh­me.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 203 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

 


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