Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 202

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Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Seilbahngesetz 2003 erlassen wird und das Eisenbahngesetz 1957 geän­dert wird, samt Titel und Eingang in 204 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Gesetzentwurf aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem gegenständlichen Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies in dritter Lesung ebenfalls mit Mehrheit angenommen.

7. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (46 d.B.): Proto­koll vom 3. Juni 1999 betreffend die Änderung des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 (Protokoll 1999) samt Erklärung der Republik Österreich (247 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nunmehr zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erster Debattenredner hat sich Herr Abgeordneter Miedl zu Wort gemeldet. Frei­willige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


20.27

Abgeordneter Werner Miedl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sollten das Übereinkommen über internationale Eisenbahnverkehrsvorschriften COTIF aus dem Jahr 1980 überarbeiten und das 1983 ratifizierte Abkommen auf den neuesten Stand bringen.

Worum geht es dabei? – Es geht im Wesentlichen darum, dass das Wettbewerbsrecht der EU in Hinkunft auch für das Eisenbahnrecht gelten soll. Dabei geht es um ein paar Fragen wie die technische Harmonisierung, wo also verbindliche technische Normen eingeführt werden; es geht um einheitliche Rechtsvorschriften im technischen Zulas­sungsbereich, zum Beispiel im Bereich der Verwendung von Eisenbahngarnituren und -wagen. Es geht darum, dass die Infrastruktur sozusagen gleichgesetzt wird.

Meine Damen und Herren! Dieses Abkommen, das Österreich neu ratifizieren wird, weist auch darauf hin, wie notwendig in Wirklichkeit die Reform der ÖBB ist. (Zwi­schenruf der Abg. Dr. Lichtenberger.) – Nein, Frau Kollegin! Das haben Sie schon das letzte Mal gesagt. Es ist notwendig! Es kommen internationalen Standards auf uns zu, das heißt, neben dem Tatbestand der Liberalisierung der Schiene haben wir darüber hinaus einen internationalen Druck, einen generellen Standard im Eisenbahnrecht ein­zuführen, und da darf die ÖBB nicht säumig sein! Das wissen Sie ganz genau, und das ist auch eine Begründung dafür, dass die ÖBB ihren Zustand, den Zustand ihres Unter­nehmens, auf höchstes Niveau bringen muss.

Meine Damen und Herren! Ich bin bei Gott keiner, der leichtfertig Dinge sagt, die man dann schwer zurücknehmen kann, aber ich verstehe nicht, wie in aller Welt die SPÖ


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