Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 220

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Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

9. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Straßenverkehrsordnung (StVO 1960) geändert wird (141/A)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält als Erste die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Lapp. Sie hat sich für 3 Minuten zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


21.34

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich freue mich außerordentlich, Ihnen heute diesen Antrag präsentieren zu können. Es geht dabei um eine Änderung in der Straßenverkehrsordnung, durch die für mehr Sicherheit gesorgt werden soll – vor allem für mehr Sicherheit für behinderte Menschen im Verkehr – und durch die auch einige Maßnahmen für die Mobilität im 21. Jahrhundert vorgenommen werden.

Wir haben diesen Antrag mit betroffenen Menschen und Verbänden verhandelt und ge­meinsam eingebracht. Ich möchte mich hier auch speziell bei Herrn Wolf­gang Kremser vom Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverband und den vielen anderen mittätigen und engagierten Menschen bedanken.

Es ist zum Beispiel noch so, dass wir in der Straßenverkehrsordnung einen Para­graphen haben, dass gehörlose Menschen sich kennzeichnen sollten, damit sie im Verkehr besser wahrgenommen werden. – Auch da ist eine gesetzliche Änderung sehr wichtig und notwendig.

Blinde Menschen und schwer fehlsichtige Menschen müssen auf den Straßen sehr viele Parcours durchwandern. Die Schilder, die manchmal viel zu niedrig hängen, zwin­gen blinde Menschen dazu, dass sie in Slalomläufen über die Gehsteige unserer Städte gehen müssen.

In diesem Antrag sind weiters Vorbeifahrverbote bei öffentlichen Verkehrsmitteln enthalten. Auch das ist ein wesentlicher Punkt: Wenn Menschen aus Bussen, Straßenbahnen und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln aussteigen, sollen sie nicht von vorbeifahrenden Autos oder LKW gerammt werden. Eine verbesserte Wahrnehm­barkeit von Straßenverkehrszeichen ist auch ein wesentlicher Aspekt, vor allem für blinde und fehlsichtige Menschen, denn Straßenverkehrszeichen müssen so ange­bracht werden, dass sie einerseits gesehen werden können, aber andererseits kein Hindernis darstellen.

Eine weitere wichtige Maßnahme, die wir vorschlagen, ist die verbesserte Wahrnehm­barkeit von Ampelsignalen, damit auch da die Integration im Verkehr und auf städti­schen Straßen und Wegen gewährleistet werden kann.

Sehr wesentlich und wichtig ist die Verringerung der Gefährdung von Fußgängern durch Radfahrer auf den Fußgängerflächen. Auch hiezu haben wir einen Punkt ein­gebracht, der dazu dienen soll, dass für alle Menschen, die sich im Verkehr und auf den öffentlichen Straßen bewegen, mehr Sicherheit gewährleistet ist. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Öllinger.)

21.37

 


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