Ich bitte jene Damen und Herren, die sich
diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig
angenommen.
9. Punkt
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Straßenverkehrsordnung
(StVO 1960) geändert wird (141/A)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Das Wort erhält als Erste die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Lapp. Sie hat sich für 3 Minuten zu Wort gemeldet. – Bitte.
21.34
Abgeordnete
Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Herr
Staatssekretär! Hohes Haus! Ich freue mich außerordentlich, Ihnen heute diesen
Antrag präsentieren zu können. Es geht dabei um eine Änderung in der
Straßenverkehrsordnung, durch die für mehr Sicherheit gesorgt werden
soll – vor allem für mehr Sicherheit für behinderte Menschen im
Verkehr – und durch die auch einige Maßnahmen für die Mobilität im 21. Jahrhundert
vorgenommen werden.
Wir haben diesen Antrag mit betroffenen Menschen und Verbänden verhandelt und gemeinsam eingebracht. Ich möchte mich hier auch speziell bei Herrn Wolfgang Kremser vom Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverband und den vielen anderen mittätigen und engagierten Menschen bedanken.
Es ist zum Beispiel noch so, dass wir in der Straßenverkehrsordnung einen Paragraphen haben, dass gehörlose Menschen sich kennzeichnen sollten, damit sie im Verkehr besser wahrgenommen werden. – Auch da ist eine gesetzliche Änderung sehr wichtig und notwendig.
Blinde Menschen und schwer fehlsichtige Menschen müssen auf den Straßen sehr viele Parcours durchwandern. Die Schilder, die manchmal viel zu niedrig hängen, zwingen blinde Menschen dazu, dass sie in Slalomläufen über die Gehsteige unserer Städte gehen müssen.
In diesem Antrag sind weiters Vorbeifahrverbote bei öffentlichen Verkehrsmitteln enthalten. Auch das ist ein wesentlicher Punkt: Wenn Menschen aus Bussen, Straßenbahnen und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln aussteigen, sollen sie nicht von vorbeifahrenden Autos oder LKW gerammt werden. Eine verbesserte Wahrnehmbarkeit von Straßenverkehrszeichen ist auch ein wesentlicher Aspekt, vor allem für blinde und fehlsichtige Menschen, denn Straßenverkehrszeichen müssen so angebracht werden, dass sie einerseits gesehen werden können, aber andererseits kein Hindernis darstellen.
Eine weitere wichtige Maßnahme, die wir vorschlagen, ist die verbesserte Wahrnehmbarkeit von Ampelsignalen, damit auch da die Integration im Verkehr und auf städtischen Straßen und Wegen gewährleistet werden kann.
Sehr wesentlich und wichtig ist die
Verringerung der Gefährdung von Fußgängern durch Radfahrer auf den
Fußgängerflächen. Auch hiezu haben wir einen Punkt eingebracht, der dazu
dienen soll, dass für alle Menschen, die sich im Verkehr und auf den
öffentlichen Straßen bewegen, mehr Sicherheit gewährleistet ist. – Danke
für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Öllinger.)
21.37