Impressum an den Bahnhöfen ausgeteilt werden?! (Der Redner hält eine Karte in die Höhe, auf der ein blau-weißes Bahnhofsschild im Stil der ÖBB mit der Aufschrift „Privilegienbahnhof“ zu sehen ist.) Da ist zu lesen, welche Privilegien diese Eisenbahner angeblich, was sie verdienen, wie viel sie eigentlich an Krankenständen haben, et cetera. – Und genau diese 48 000 Menschen wollen Sie dann gewinnen und dazu bringen, bei dieser Reform mitzuziehen? (Zwischenruf des Abg. Schöls.) Ich weiß schon, die christlichen Gewerkschafter in der Eisenbahn haben sich in Niederösterreich geweigert, diese Karten auszuteilen. – Das ist doch umso schlimmer für Sie! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Ich will jetzt gar nicht die Medien zitieren. „Presse“: Volldampf in die Krise. Eilzug in die Ungewissheit. „Salzburger Nachrichten“: Die Reform ruft nach einer nächsten. „Kurier“: Verschiebebahnhof.
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Machen Sie diese Reform mit den Menschen, die dort beschäftigt sind – und
nicht gegen die Menschen! Das sei Ihnen ins Stammbuch
geschrieben! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
21.31
Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, dem Abschluss des vorliegenden Staatsvertrages, dessen Artikel 35 Abs. 3 und 4 verfassungsändernd sind, in 46 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Da das alles verfassungsändernde Bestimmungen sind, stelle ich im Sinne des § 82 Abs. 2 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, dass wir diesem Staatsvertrag zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
8. Punkt
Bericht des Immunitätsausschusses über
das Ersuchen des Stadtmagistrats Innsbruck (II-STR-02104/2003) um Zustimmung
zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Klaus Wittauer
(216 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Es liegt hiezu keine Wortmeldung vor.
Wir gelangen daher sofort zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, Folgendes zu beschließen:
In Behandlung des Ersuchens des Stadtmagistrats Innsbruck vom 2. September 2003 um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Klaus Wittauer wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen den verfahrensgegenständlichen Handlungen und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten Wittauer besteht, und daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Klaus Wittauer nicht zugestimmt.