Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 225

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aufgezählt habe; eine Wiederholung erspare ich mir. Das reicht von der Frauen­för­derung über die Arbeitswelt, von der Gleichstellung von Homosexuellen bis hin zu Ant­irassismus, Diskriminierung von AusländerInnen. Alles wurde in einem Gesetz zusam­mengemanscht.

Inzwischen ist die Begutachtungsfrist abgelaufen. 55 Institutionen haben eine negative Stellungnahme dazu abgegeben. Die Palette jener in die Begutachtung einbezogenen Institutionen, die sich negativ geäußert haben, reicht vom Rechnungshof über den Hauptverband der Sozialversicherung, von „ai“ – ich zähle jetzt nicht alle Menschen­rechtsorganisationen auf – bis hin zur Frauenministerin selbst, die auch höchst unzu­frieden ist mit dem Entwurf.

Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen: Sparen wir uns einen gut Teil der Dis­kussion über diesen Begutachtungsentwurf und setzen wir diesen Entwurf zum Anti­diskriminierungsgesetz, der akkordiert ist mit der Zivilgesellschaft, aber auch akkordiert ist mit zahlreichen Institutionen – es ist ja nicht so, dass das nur NGOs wären – um. Oder sagen wir es anders: Beginnen wir, über diesen Entwurf eines Antidiskri­minie­rungsgesetzes, das wir eingebracht haben, zu diskutieren, damit endlich die Ver­säumnisse, die durch die Nichtinstallierung einer Enquete-Kommission entstanden sind, jetzt in einer gebündelten und konzentrierten Diskussion aufgeholt werden kön­nen. Dann könnte Österreich in Bezug auf Antirassismus und Antidiskriminie­rungs­arbeit vielleicht sogar einmal, europäisch gesehen, die Nase vorn haben.

Wenn dem nicht so sein sollte – was auch zu befürchten ist –, dann sind wir auch auf diesem Gebiet europäisches Schlusslicht, und dazu – das muss ich Ihnen als Men­schenrechtssprecherin der Grünen sagen – habe ich wahrlich keine Lust. – Danke. Laku noć! (Beifall bei den Grünen.)

21.54

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ellmauer. 4 Minuten Redezeit. – Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.

 


21.55

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Fragen der Menschenrechte, der Antidiskriminie­rung und der Gleichbehandlung eignen sich nicht, um daraus parteipolitisches Kapital zu sagen, Frau Kollegin Stoisits. Ich möchte daher die erste Lesung über den Entwurf der Grünen zum Antidiskriminierungsgesetz nutzen, um auch hier noch einmal manche Dinge klarzustellen, die im medienöffentlichen Getümmel oft nicht richtig kommuniziert wurden.

Die Europäische Union hat im Jahre 2000 zwei Antidiskriminierungsrichtlinien be­schlossen. Die Rahmenrichtlinie zur Gleichbehandlung dient der Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung im Beruf; diese soll bis zu Anfang Dezember 2003 umgesetzt werden. Die Gleichbehandlungsrichtlinie hin­sichtlich der Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zur Beschäf­tigung, zur Berufsausbildung, zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeits­be­dingungen soll bis Oktober 2005 in nationales Recht umgesetzt werden. Beides sind Gesetzesmaterien, die direkt Gleichbehandlungsfragen betreffen.

Die dritte Richtlinie, die Antirassismusrichtlinie zur Anwendung des Gleichbe­hand­lungs­grundsatzes ohne Unterschied der ethnischen Herkunft und Rasse, hätte bis zum 19. Juli dieses Jahres in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Anfang Juli gab es jedoch eine Sitzung des Menschenrechtsausschusses, dem ja Frau Stoisits als Vorsit­zende angehört, und da gab es einen Konsens über die Vertagung, weil eine Regie­rungsvorlage bereits in Arbeit war und die von der EU vorgeschlagene Antidiskriminie-


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