aufgezählt habe; eine Wiederholung erspare ich mir. Das reicht von der Frauenförderung über die Arbeitswelt, von der Gleichstellung von Homosexuellen bis hin zu Antirassismus, Diskriminierung von AusländerInnen. Alles wurde in einem Gesetz zusammengemanscht.
Inzwischen ist die Begutachtungsfrist abgelaufen. 55 Institutionen haben eine negative Stellungnahme dazu abgegeben. Die Palette jener in die Begutachtung einbezogenen Institutionen, die sich negativ geäußert haben, reicht vom Rechnungshof über den Hauptverband der Sozialversicherung, von „ai“ – ich zähle jetzt nicht alle Menschenrechtsorganisationen auf – bis hin zur Frauenministerin selbst, die auch höchst unzufrieden ist mit dem Entwurf.
Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen: Sparen wir uns einen gut Teil der Diskussion über diesen Begutachtungsentwurf und setzen wir diesen Entwurf zum Antidiskriminierungsgesetz, der akkordiert ist mit der Zivilgesellschaft, aber auch akkordiert ist mit zahlreichen Institutionen – es ist ja nicht so, dass das nur NGOs wären – um. Oder sagen wir es anders: Beginnen wir, über diesen Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes, das wir eingebracht haben, zu diskutieren, damit endlich die Versäumnisse, die durch die Nichtinstallierung einer Enquete-Kommission entstanden sind, jetzt in einer gebündelten und konzentrierten Diskussion aufgeholt werden können. Dann könnte Österreich in Bezug auf Antirassismus und Antidiskriminierungsarbeit vielleicht sogar einmal, europäisch gesehen, die Nase vorn haben.
Wenn dem nicht so sein sollte – was
auch zu befürchten ist –, dann sind wir auch auf diesem Gebiet
europäisches Schlusslicht, und dazu – das muss ich Ihnen als Menschenrechtssprecherin
der Grünen sagen – habe ich wahrlich keine Lust. – Danke. Laku noć! (Beifall
bei den Grünen.)
21.54
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ellmauer. 4 Minuten Redezeit. – Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.
21.55
Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Fragen der Menschenrechte, der Antidiskriminierung und der Gleichbehandlung eignen sich nicht, um daraus parteipolitisches Kapital zu sagen, Frau Kollegin Stoisits. Ich möchte daher die erste Lesung über den Entwurf der Grünen zum Antidiskriminierungsgesetz nutzen, um auch hier noch einmal manche Dinge klarzustellen, die im medienöffentlichen Getümmel oft nicht richtig kommuniziert wurden.
Die Europäische Union hat im Jahre 2000 zwei Antidiskriminierungsrichtlinien beschlossen. Die Rahmenrichtlinie zur Gleichbehandlung dient der Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung im Beruf; diese soll bis zu Anfang Dezember 2003 umgesetzt werden. Die Gleichbehandlungsrichtlinie hinsichtlich der Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zur Beschäftigung, zur Berufsausbildung, zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen soll bis Oktober 2005 in nationales Recht umgesetzt werden. Beides sind Gesetzesmaterien, die direkt Gleichbehandlungsfragen betreffen.
Die dritte Richtlinie, die Antirassismusrichtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der ethnischen Herkunft und Rasse, hätte bis zum 19. Juli dieses Jahres in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Anfang Juli gab es jedoch eine Sitzung des Menschenrechtsausschusses, dem ja Frau Stoisits als Vorsitzende angehört, und da gab es einen Konsens über die Vertagung, weil eine Regierungsvorlage bereits in Arbeit war und die von der EU vorgeschlagene Antidiskriminie-