Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete
Mag. Stoisits. Die Redezeit beträgt wunschgemäß 4 Minuten. –
Frau Abgeordnete, Sie sind am Wort.
21.48
Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar vecer, poštovane dame i
gospodo! Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die grüne Fraktion hat nach
langer Vorbereitungszeit den Antrag für ein Antidiskriminierungsgesetz im
Parlament eingebracht, einen Antrag, der auf eine Initiative der österreichischen
Bundesregierung im Jahre 1998 zurückgeht, das ja das „Jahr der Menschenrechte“
gewesen ist. In diesem Jahr hat die österreichische Bundesregierung –
damals noch unter Bundeskanzler Klima – den österreichischen
nichtstaatlichen Organisationen, sozusagen einem Dachverband, Mittel zur
Verfügung gestellt, um einen Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz –
das war der Arbeitstitel – zu erstellen.
Zahlreiche Stunden, sehr, sehr viele Stunden haben ehrenamtliche
MitarbeiterInnen von NGOs damit verbracht, in Fokus-Gruppen zu arbeiten,
wirklich ganz viel Arbeit wurde investiert, um gemeinsam mit dem
Boltzmann-Institut für Menschenrechte einen Entwurf zu erstellen, der, von den
in der Antirassismusarbeit, in der Menschenrechtsarbeit tätigen
nichtstaatlichen Organisationen in Österreich akkordiert, der Öffentlichkeit
vorgelegt wurde. – Das war vor zweieinhalb Jahren.
Zwei Jahre lang hat sich die Opposition – also die Regierungspartei
SPÖ, die dann in die Oppositionsrolle gekommen ist, gemeinsam mit den Grünen
oder die Grünen gemeinsam mit der SPÖ – in der vergangenen
Legislaturperiode bemüht, eine Enquete-Kommission zum Thema Antidiskriminierung
im Parlament zu installieren – und das nicht allein ob der Begeisterung
über das Ergebnis des „Jahres der Menschenrechte“, sondern weil inzwischen auf
EU-Ebene ganz schön ordentlich etwas weitergegangen ist – im Gegensatz zur
offiziellen Ebene in Österreich.
Zwei Richtlinien hat die Europäische Union in der Zwischenzeit – ich spreche jetzt von vor zwei Jahren, nicht von heute – erlassen. Eine Richtlinie, nämlich die Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft, stammt aus dem Jahre 2000 und sollte eigentlich seit 19. Juli 2003 in Österreich umgesetzt sein. Seit 19. Juli 2003! Das liegt schon einige Monate zurück. Um es ein bisschen österreichisch zu sagen: Die österreichische Bundesregierung hat in den letzten Jahren kein Ohrwaschel g’rührt, um diesem Auftrag der Europäischen Union, diese Richtlinie innerstaatlich umzusetzen, gerecht zu werden.
Erst als es sozusagen schon fünf nach zwölf war, ist ein Begutachtungsentwurf erstellt worden, und dieser Begutachtungsentwurf hat auch die zweite Richtlinie zum Thema „Antirassismusarbeit“ – ich verwende das jetzt als Übertitel – gleich mitbehandelt, nämlich die Richtlinie, die am 2. Dezember 2003, also in ein bisschen mehr als einem Monat, schon umgesetzt sein soll in Österreich, die Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf. Da geht es um die Bekämpfung der mittelbaren und ummittelbaren Diskriminierung auf Grund der Religion, der Weltanschauung, von Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung in Beschäftigung und Beruf.
Was hat die österreichische Bundesregierung – entgegen den Plänen, die es schon seit 1998 gegeben hat und die jetzt sozusagen in den Initiativantrag, den die grüne Fraktion eingebracht hat, gemündet sind – betreffend Antidiskriminierungsgesetz in Österreich gemacht? – Sie hat den Entwurf eines Gleichbehandlungsgesetzes in Begutachtung geschickt, zu dem man eigentlich nur sagen kann: Das ist der untaugliche Versuch der Verknüpfung vielfältigster Materien. Sie habe gehört, was ich eben vorhin