Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 226

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rungsrichtlinie in einem umgesetzt werden sollte. Das hat uns auch die EU-Kommis­sion bereits empfohlen, und es macht das ja auch Sinn.

Wenn wir ständig, insbesondere auch hier im Hohen Hause, darüber diskutieren, die Ge­setzesflut einzudämmen und Gesetze leichter verständlich, somit auch leichter voll­ziehbar zu machen, dann sollten wir uns das, gerade auch was diese Gesetzesmaterie betrifft, zu Herzen nehmen.

Ich bin daher überzeugt davon, dass es besser ist, ein neues Gleichbehand­lungsge­setz, das sowohl alle drei EU-Richtlinien beinhaltet als auch darüber hinaus noch Rah­menbedingungen für die Gleichbehandlung, für die Antidiskriminierung im Arbeits- wie im Sozialbereich, in der Bildung und im Zugang zu Gütern und Dienstleistungen fest­legt, zu beschließen – als eben drei verschiedene Gesetze.

Das neue Gleichbehandlungsgesetz, das nach der Begutachtungsphase unter Einar­bei­tung der Stellungnahme am 11. November den Ministerrat passieren soll, wird neben den Rahmenbedingungen zur Gleichbehandlung auch Maßnahmen zur Rechts­durchsetzung von Schadenersatzregelungen einführen. Damit haben Diskriminierungs­opfer die Möglichkeit, per Gericht Anspruch auf Ersatz von materiellen wie immate­riel­len Schäden zu stellen.

Zudem sieht das Gleichbehandlungsgesetz eine Aufwertung der Kompetenzen der Gleichbehandlungskommissionen sowie der Nichtregierungsorganisationen vor; sie sollen mehr Möglichkeiten bei der Beratung und Begleitung im Verfahren bekommen.

Der Antidiskriminierungsgesetzesvorschlag der Grünen beinhaltet in vielen Bereichen Punkte, die auch in das Gleichbehandlungsgesetz Eingang finden werden. Dennoch bin ich nach wie vor der persönlichen Überzeugung, dass ein neues Gleichbehand­lungs­gesetz die Aspekte der Antidiskriminierung, der Gleichbehandlung umfassender und vor allem übersichtlicher gestalten kann – und wird. Ich bin daher zuversichtlich, dass das Gleichbehandlungsgesetz nach dem Beschluss im Ministerrat und nach der parlamentarischen Behandlung und Beschlussfassung zu Beginn nächsten Jahres in Kraft treten kann. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.59

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.

 


21.59

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Die öster­reichische Bundesverfassung kennt zwar einige verfassungsrechtliche Grundlagen ge­gen Antidiskriminierung, trotzdem sind diese nur schlecht ausgebildet, weshalb im Jah­re 1998 – das hat meine Vorrednerin schon gesagt – nicht nur ein Antrag auf Einsetzung einer Enquete-Kommission gestellt wurde, sondern sich auch eine Reihe von NGOs gefunden hat, um gemeinsam einen Entwurf für eine Antidiskriminierungs­gesetz zu erarbeiten. Diese Initiative hat im Jahre 2000 sogar den „Bruno-Kreisky-Menschenrechtspreis“ für ihre Leistung erhalten; es waren dies „helping hands“, es war das „SOS-Mitmensch“, die Initiative „Selbstbestimmt Leben“, die Initiative „Minder­hei­ten“, das Ludwig-Bolzmann-Institut für Menschenrechte, amnesty international, die „Homo­sexuellen Initiative Wien“ und zahlreiche andere –, um den Opfern von rassis­tischer und minderheitenfeindlicher Diskriminierung die Möglichkeit zu geben, sich selbst durch rechtsstaatliche Mittel gegen Benachteiligungen zur Wehr zu setzen.

Leider sind diese Bemühungen bisher nicht von Erfolg gekrönt gewesen. Wir haben jetzt, wie gesagt, vom Ministerium verspätet einen Entwurf bekommen, mit dem diese EU-Richtlinien umgesetzt werden sollen, wobei für uns klar ist, dass die Vorgangs­weise des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, einerseits das Gleich-


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