rungsrichtlinie in einem umgesetzt werden sollte. Das hat uns auch die EU-Kommission bereits empfohlen, und es macht das ja auch Sinn.
Wenn wir ständig, insbesondere auch hier im Hohen Hause, darüber diskutieren, die Gesetzesflut einzudämmen und Gesetze leichter verständlich, somit auch leichter vollziehbar zu machen, dann sollten wir uns das, gerade auch was diese Gesetzesmaterie betrifft, zu Herzen nehmen.
Ich bin daher überzeugt davon, dass es besser ist, ein neues Gleichbehandlungsgesetz, das sowohl alle drei EU-Richtlinien beinhaltet als auch darüber hinaus noch Rahmenbedingungen für die Gleichbehandlung, für die Antidiskriminierung im Arbeits- wie im Sozialbereich, in der Bildung und im Zugang zu Gütern und Dienstleistungen festlegt, zu beschließen – als eben drei verschiedene Gesetze.
Das neue Gleichbehandlungsgesetz, das nach der Begutachtungsphase unter Einarbeitung der Stellungnahme am 11. November den Ministerrat passieren soll, wird neben den Rahmenbedingungen zur Gleichbehandlung auch Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung von Schadenersatzregelungen einführen. Damit haben Diskriminierungsopfer die Möglichkeit, per Gericht Anspruch auf Ersatz von materiellen wie immateriellen Schäden zu stellen.
Zudem sieht das Gleichbehandlungsgesetz eine Aufwertung der Kompetenzen der Gleichbehandlungskommissionen sowie der Nichtregierungsorganisationen vor; sie sollen mehr Möglichkeiten bei der Beratung und Begleitung im Verfahren bekommen.
Der Antidiskriminierungsgesetzesvorschlag
der Grünen beinhaltet in vielen Bereichen Punkte, die auch in das
Gleichbehandlungsgesetz Eingang finden werden. Dennoch bin ich nach wie vor der
persönlichen Überzeugung, dass ein neues Gleichbehandlungsgesetz die Aspekte
der Antidiskriminierung, der Gleichbehandlung umfassender und vor allem
übersichtlicher gestalten kann – und wird. Ich bin daher zuversichtlich,
dass das Gleichbehandlungsgesetz nach dem Beschluss im Ministerrat und nach der
parlamentarischen Behandlung und Beschlussfassung zu Beginn nächsten Jahres in
Kraft treten kann. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Freiheitlichen.)
21.59
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.
21.59
Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Die österreichische Bundesverfassung kennt zwar einige verfassungsrechtliche Grundlagen gegen Antidiskriminierung, trotzdem sind diese nur schlecht ausgebildet, weshalb im Jahre 1998 – das hat meine Vorrednerin schon gesagt – nicht nur ein Antrag auf Einsetzung einer Enquete-Kommission gestellt wurde, sondern sich auch eine Reihe von NGOs gefunden hat, um gemeinsam einen Entwurf für eine Antidiskriminierungsgesetz zu erarbeiten. Diese Initiative hat im Jahre 2000 sogar den „Bruno-Kreisky-Menschenrechtspreis“ für ihre Leistung erhalten; es waren dies „helping hands“, es war das „SOS-Mitmensch“, die Initiative „Selbstbestimmt Leben“, die Initiative „Minderheiten“, das Ludwig-Bolzmann-Institut für Menschenrechte, amnesty international, die „Homosexuellen Initiative Wien“ und zahlreiche andere –, um den Opfern von rassistischer und minderheitenfeindlicher Diskriminierung die Möglichkeit zu geben, sich selbst durch rechtsstaatliche Mittel gegen Benachteiligungen zur Wehr zu setzen.
Leider sind diese Bemühungen bisher nicht von Erfolg gekrönt gewesen. Wir haben jetzt, wie gesagt, vom Ministerium verspätet einen Entwurf bekommen, mit dem diese EU-Richtlinien umgesetzt werden sollen, wobei für uns klar ist, dass die Vorgangsweise des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, einerseits das Gleich-