Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 227

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behandlungsgesetz zu novellieren, gleichzeitig aber einzelne Gruppen auszunehmen, abgelehnt wird; dass wir ein eigenes Gleichstellungsgesetz wollen, das Grundlagen für eine Geschlechtergleichstellungspolitik bietet; dass wir die Umsetzung dieser drei EU-Richtlinien in einem eigenen Antidiskriminierungsgesetz fordern; und dass wir eine eigene Ombudsstelle wollen, die der Volksanwaltschaft nachgebildet ist oder bei der Volksanwaltschaft angesiedelt ist, dem Parlament unterstellt ist und wirksamer als die heutige Gleichbehandlungskommission agieren kann.

Mit dem vorliegenden Entwurf hat die Regierung in Wirklichkeit nur die Richtlinien ab­geschrieben und sie national bei einigen Gesetzespassagen adaptiert. Etliche wichtige Punkte fehlen einfach, wie etwa das Vertretungsrecht beziehungsweise das Verbands­klagerecht für NGOs. Auch positive Maßnahmen fehlen: Präventivmaßnahmen gegen Diskriminierung, Regelungen zum sozialen Dialog, Regelungen zum Dialog mit den NGOs. Es fehlen klare Definitionen für fast alle relevanten Begriffe, was für die Vollzie­hung aber unumgänglich ist. Es fehlt, wie gesagt, die eigene Ombudsstelle, und es ist ein geradezu lächerlich niedriger Strafrahmen für Übertretungen vorgesehen, nämlich in der Regel 360 €. Das ist geradezu lächerlich.

Daher sind wir mit dieser Vorgangsweise nicht einverstanden. Wir fordern ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Stoisits.)

22.02

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Letzte Rednerin hiezu ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Sie sind am Wort, Frau Abgeordnete.

 


22.02

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Der Antrag der grünen Fraktion hat sich meiner Meinung nach völlig überholt, da ja die beiden EU-Antidiskriminierungsrichtlinien auf Punkt und Beistrich in diesem neuen Gleichbehandlungsgesetz umgesetzt werden. Wie Sie alle wissen, war die Begutachtungsfrist Ende September zu Ende. Es ist daran gedacht, dass das Gesetz Anfang nächsten Jahres in Kraft tritt, wobei sicher noch die einen oder anderen Ein­wendungen in dieses Gleichbehandlungsgesetz eingearbeitet werden.

Ich finde es von großem Vorteil, dass die Diskriminierungstatbestände in einem Ge­setz zusammengefasst werden, da mehr Übersichtlichkeit, mehr Rechtsklarheit gege­ben ist.

Was ich besonders gut finde, ist, dass vorhandene Anlaufstellen genutzt werden kön­nen, die sich besonders in den Gleichbehandlungsanwaltschaften oder in den Gleich­be­handlungskommissionen wiederfinden. Gerade diese Gleichbehandlungsanwalt­schaften leisten ja ausgezeichnete Arbeit, die auch im letzten Gleichbehand­lungsaus­schuss von allen Fraktionen festgestellt wurde. Die Gleichbehandlungsanwaltschaften sind über ganz Österreich verteilt; es müssen nicht neue Institutionen eingerichtet wer­den. Gerade Sozialminister Haupt hat eine wirkliche Regionalisierung der Gleichbe­­handlungsanwaltschaften durchgeführt, und zwar hat er in Graz, in Klagenfurt und auch jetzt noch in Linz Gleichbehandlungsanwaltschaften neu errichtet.

Die Regierungsparteien sind in Sachen Antidiskriminierungsrichtlinien sicher nicht säu­mig gewesen. Ich finde es einfach als eine überflüssige Fleißaufgabe der grünen Fraktion, dass sie hier einen eigenen Antrag stellt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.04

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

 


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