Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 228

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Ich weise den Antrag 146/A dem Ausschuss für Menschenrechte zu.

11. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Futtermittelgesetz geändert wird (150/A)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 11. Punkt der Tagesord­nung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Mag. Johann Maier. Er hat sich dankenswerterweise für eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 3 Minuten zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.

 


22.04

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzesantrag soll im Bereich Fut­termittel mehr Sicherheit für Bauern und Konsumenten, aber auch für die Wirtschaft schaffen. Warum dieser Antrag? – Dieser Antrag ist aus unserer Sicht notwendig, weil Art. 10 der Lebensmittel-Basisverordnung, der bereits in Kraft getreten ist – ich möchte das ausdrücklich betonen –, Lebensmittel und Futtermittel gleichsetzt.

Art. 10 – ich möchte diesen hier wirklich zitieren – sieht eine Information der Öffent­lich­keit vor:

Besteht ein hinreichender Verdacht, dass ein Lebensmittel oder Futtermittel ein Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier mit sich bringen kann, so unternehmen die Be­hörden unbeschadet der geltenden nationalen oder Gemeinschaftsbestimmungen über den Zugang zu Dokumenten je nach Art, Schwere und Ausmaß des Risikos geeignete Schritte, um die Öffentlichkeit über die Art des Gesundheitsrisikos aufzu­klären. Dabei sind möglichst umfassend das Lebensmittel oder Futtermittel oder die Art des Lebensmittels oder Futtermittels, das möglicherweise damit verbundene Risiko und die Maßnahmen anzugeben, die getroffen wurden oder getroffen werden, um dem Risiko vorzubeugen, es zu begrenzen oder auszuschalten. – Zitatende.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das österreichische Futtermittelgesetz ent­spricht dieser europäischen Vorgabe nicht. Für die Vollziehung des Futtermittelge­set­zes ist ausschließlich der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zuständig.

Warum bringen wir diesen Antrag wieder? (Abg. Scheibner: Das ist wirklich die Fra­ge!) – In dieser Hinsicht gibt es einige Fälle aus der Vergangenheit, die auch hier dis­kutiert werden sollten. Wir hatten in Salzburg Lasalocid-Fälle. Im März 2003 wurden Proben genommen und Lasalocid festgestellt. Lasalocid ist als Futtermittel für den Ein­satz bei Legehühnern ausdrücklich verboten. Nun, was ist passiert? – Betriebe muss­ten gesperrt werden.

Ich zitiere jetzt aus einer Anfragebeantwortung von Frau Bundesministerin Rauch-Kallat:

Der Einkommensverlust der Bauern hängt von der Dauer der Sperre und somit der Zahl der nicht vermarktungsfähigen Eier ab. Man kann mit einem Verlust von 0,1 € je Ei rechnen. Dazu kommen noch Entsorgungskosten. Insgesamt war der Verlust zum Beispiel bei einem Betrieb in etwa bei 10 000 €. – Zitatende.

 


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