Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 229

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hier wurde es unterlassen, Bauern recht­zeitig über dieses Risiko zu informieren. Diese Bauern – es betraf insgesamt acht Be­triebe – hatten einen enormen Verlust. Wir Sozialdemokraten glauben, dass im Sinne der Landwirtschaft, der Konsumenten, aber auch des Handels diese öffentliche Warn­pflicht im Futtermittelgesetz vorgeschrieben werden soll.

Ich darf Sie daher einladen, unserem Antrag zu folgen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber.)

22.08

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Preineder. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


22.08

Abgeordneter Martin Preineder (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Hohes Haus! Die Kollegen Maier und Gradwohl haben einen Antrag auf Abänderung des Futtermittel­ge­set­zes gestellt. In der Präambel steht, dass sie mehr Sicherheit für Lebensmittel – und das beginnt bei den Futtermitteln – verlangen. Hier sind wir seitens der Landwirtschaft mit im Boot und mit einverstanden.

Es gibt klarerweise gewisse Auffassungsunterschiede über die Form der Umsetzung. Sie fordern seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eine bessere Information der Öffentlichkeit. (Abg. Mag. Johann Maier: Das ist vorgeschrieben!) Aber bitte keine Panikmache – ich glaube, das ist ein sehr sensibler Bereich, und da sollte man auch dementsprechend vorgehen! (Abg. Mag. Johann Maier: Die europäische Verordnung ...!)

Sie fordern die Erstellung eines Probeplans für Futtermittel sowie die Einrichtung eines Informationszentrums und einer Dokumentationsstelle. Sie fordern, dass dieses Gesetz vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen zu vollziehen ist (Abg. Mag. Jo­hann Maier: Nein!), teilweise – das steht im Antrag drin, bitte nachzulesen – seitens des Bundesministeriums für Justiz und Finanzen. Die Frage ist jetzt: Wer soll wirklich zuständig sein? Wer hat wirklich die Kompetenz? – Genau die Kompetenzfrage sollten wir klären, denn Futtermittel und Nahrungsmittel sind eine Querschnittsmaterie und da­her kompetenzübergreifend.

Sie von den Oppositionsparteien haben auch gesagt, es sollten geeignete Schritte ge­setzt werden. – Dieses Problem ist bereits von der vorigen Bundesregierung gelöst worden, nämlich durch die Schaffung der ausgelagerten Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit. Eigentümer dieser Agentur sind jeweils zur Hälfte das Bundes­ministerium für Land- und Forstwirtschaft sowie das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen. Die Ziele, die sich diese Agentur gesetzt hat, können wir unterstreichen, auch die Grundsätze. Ich glaube, diese Agentur hat seitens der Europäischen Kom­mis­sion und ihres Kommissars auch entsprechendes Lob erhalten.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, der Antrag ist von gestern. Öster­reichische Nahrungsmittel sind sicher und von guter Qualität. – Und: Für das morgige Frühstück wünsche ich Ihnen guten Appetit! (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heit­lichen.)

22.10

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch zu uns. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


22.11

Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Der Antrag des Kollegen Maier klingt einerseits


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