Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 230

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interessant, andererseits birgt er natürlich auch ein gewisses Risiko in sich; mein Vorredner hat es bereits gesagt.

Ich glaube, man kann davon ausgehen, dass die österreichischen Bauern und Bäuerin­nen gute Produkte erzeugen, man kann davon ausgehen, dass sie sicherlich qualitativ hochwertige Lebensmittel erzeugen, aber – und da bin ich jetzt auch bei Herrn Kollegen Maier – es ist sicherlich so, dass ein Optimum an Sicherheit, sei sie auch noch so plakativ angewandt, für die bäuerliche Bevölkerung von Vorteil ist.

Es ist sicherlich auch so, dass eine Nachvollziehbarkeit der Futtermittel in der heutigen Zeit eine sehr wichtige Aufgabe ist: Wir haben in den letzten Jahren sehr viele Skan­dale erlebt, woran in den meisten Fällen – und das möchte ich betonen –, ja ich möchte fast sagen, in allen Fällen die herkömmliche Landwirtschaft unbeteiligt war. Es waren meistens irgendwelche großindustriellen Betriebe, die mit Landwirtschaft nicht unbedingt viel zu tun haben.

Deshalb werden wir uns den Antrag, der ja dem Ausschuss zugewiesen wird, sehr genau anschauen. Wir werden uns sehr gut überlegen, was wir damit machen werden, und so gesehen damit ein Ende herbeiführen, was wahrscheinlich die Ängste der Bau­ern, aber auch die Ängste des Konsumentenschützers beseitigt und eine gute Lösung für Österreich zustande bringt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.12

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirkl­huber zu uns. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte. (Abg. Mag. Mol­terer: Pirklhuber schlägt Scheuch in der Kürze!)

 


22.12

Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Herren! Der vorliegende Initiativantrag der Kollegen Maier und Gradwohl behandelt eine ganz wesentliche und zentrale Materie des Konsumentenschutzes und der Lebensmittel­sicher­heit. Das ist gerade in Zeiten von Unsicherheit und einer entsprechenden Erwar­tungshaltung der KonsumentInnen, aber auch der Bäuerinnen und Bauern, die sich zu Recht erwarten, dass sie von der Futtermittelindustrie über Futtermittel-Qualitäts­proble­me informiert werden und rechtzeitig davon erfahren, eine gute Lösung und ein guter Ansatz.

Die Informationspflicht, die hier vorgesehen wird, ist generell eine Notwendigkeit, mei­ne Damen und Herren. Daher ist das ein richtiger Ansatz, abgesehen davon, dass ja diese Informationspflicht in der entsprechenden EU-Verordnung ohnehin vorgesehen ist. Die Umsetzung ist also richtig.

Auch Kollegem Preineder möchte ich als Bio-Bauer – Sie sind ja auch Bio-Bauer – ehrlich ins Stammbuch schreiben wollen: Der Antrag ist alles andere als von gestern! (Abg. Preineder: Von vorgestern!) Er ist zukunftsweisend, er zeigt in die richtige Rich­tung. Gerade Sie als Bio-Bauer sollten das hier auch wirklich ernst nehmen und sich genau damit auseinandersetzen. Das ist, glaube ich, ganz entscheidend. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! In Bezug auf die Zuständigkeit ist es sehr zweckmäßig, hier das Gesundheitsressort mit einzubinden, weil Lebensmittelsicherheit eine zentrale Quer­schnittsmaterie ist, die gerade für den Gesundheitsbereich essenziell ist. Das Vier-Augen-Prinzip ist gerade hier wichtig, Kollege Preineder. In der Vollziehung und Durchführung, der Futtermittel-Analytik und der Futtermittel-Beprobung wird ja das Landwirtschafts-Ministerium weiter federführend sein.

Ich denke, dass wir im Ausschuss noch ausführlich darüber diskutieren können. Ich würde auch anraten, im Zweifelsfall Experten beizuziehen, statt den Antrag kurzfristig


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