Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 69

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Präsident Dr. Andreas Khol: Das war für einmal eine korrekte tatsächliche Berichti­gung. (Abg. Dr. Einem: Aber lediglich der Form und nicht dem Inhalt nach! – Gegen­rufe bei der ÖVP.)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Freund. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


13.05

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! In der Nachkriegsgeschichte hat sich Österreich gegenüber Flüchtlingen immer als hilfsbereites Land ausgezeichnet. Ich wehre mich dagegen, dass wir jetzt auf Grund der bevorstehenden Asylgesetz-Novelle als fremdenfeindlich und unsozial dargestellt werden, wie das heute von Rot und Grün gekommen ist! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Dr. Einem.)

Ich bin natürlich für eine menschliche Asylpolitik, ich bin dafür, dass wir Menschen, die in schwere Not geraten sind und in ihrem Heimatland verfolgt werden, aufnehmen und ihnen Hilfestellung bieten. Wir können aber nicht jeden aufnehmen, es gibt auch irgendwo Grenzen! Uns geht es darum, dass Asylverfahren schneller abgewickelt wer­den und mehr Rechtssicherheit gegeben ist. (Abg. Dr. Einem: Das ist wieder un­richtig ...!)

Im Jahre 2002 sind die Asylanträge mit 36 900 Fremden um 22,7 Prozent angestiegen. Die Anerkennungsquote betrug lediglich 3,4 Prozent, das heißt, dass ein Großteil der Flüchtlinge so genannte Wirtschaftsflüchtlinge sind. Tatsache ist, dass in anderen EU-Ländern wie Deutschland und Großbritannien Aufnahmeverfahren weitaus restriktiver als bei uns in Österreich gehandhabt werden. Es muss eine Harmonisierung dieser Gesetze in ganz Europa geben!

In der Vollziehung der Asylverfahren nach geltendem Gesetz gibt es einige Schwierig­keiten, wie uns die Verwaltungsbehörden mitteilen. Die Asylwerber wiederholen ihre Asylanträge immer wieder. Das bedeutet, so genannte Ketten-Asylanträge werden bis zu sechs oder sieben Mal gestellt, und die Verfahren ziehen sich zum Teil bis über acht Jahre hin. Die Asylverfahren dauern extrem lang, weil die Behörde stark überlastet ist. Es kommt sogar vor, dass Asylwerber nach zehn Jahren Aufenthalt die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen, obwohl sie noch keinen Entscheid über ein Asylverfah­ren haben. Identitätsverweigerung der Asylbewerber stellt ein weiteres Problem dar.

Auf noch ein Problem möchte ich an dieser Stelle hinweisen. Es gibt Asylwerber, die in Österreich straffällig werden, sei es durch ein Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz, sei es durch eine Gewalttat oder durch Diebstahl. Menschen, die nach dem Sucht­mittelgesetz verurteilt wurden, können nach dem Gesetz abgeschoben werden, ein Asylantrag verhindert das aber. Bei der Gesetzesnovelle geht es nun darum, einen Missbrauch des Gesetzes zu verhindern und den richtigen Mittelweg zu finden (Beifall bei der ÖVP): diejenigen herauszufinden, welche wirklich einen Grund für die Gewäh­rung von Asyl vorweisen können, und diejenigen herauszufinden, die tatsächlich Wirt­schaftsflüchtlinge sind.

Die Regierungsparteien nehmen diese Gesetzesnovelle nicht auf die leichte Schulter, und sie sind auch nicht darüber hinweggefahren. In Ausschüssen, Enqueten und Experten-Hearings hat man sich stundenlang mit dieser Materie auseinander gesetzt. Man kann hier also nicht von einer Husch-Pfusch-Gesetzesnovelle reden. Wir brauchen diese Gesetzesnovelle, damit die Behörden vernünftig arbeiten können, denn für die Zukunft wird es wichtig sein, dass diese Ketten-Asylanträge vermieden werden, und das heißt eben, dass es ein so genanntes Neuerungsverbot gibt. Der Missbrauch des Asylverfahrens muss so weit wie möglich verhindert werden. (Beifall bei Abge-


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