Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 81

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Da Traiskirchen angesprochen wurde: In Traiskirchen hat man mittlerweile einen Zaun um die Schule gebaut, damit die Kinder nicht auf Drogenspritzen steigen! – Auch das sollten Sie sehen. Sie sollten das nicht einseitig sehen. Auch in Österreich haben Men­schen das Recht auf Schutz, und wir sind österreichische Politiker, und wir haben hier den Schutz der Österreicher zu garantieren.

Und ich sage einmal mehr, auch wir Freiheitlichen stehen dazu: Österreich ist kein Ein­wanderungsland! Asylwerber haben die Möglichkeit, nach der Genfer Konvention Asyl zu bekommen. Und die Genfer Konvention besagt auch ganz klar: Jeder Flüchtling hat gegenüber dem Land, in dem er sich befindet, Pflichten, zu denen insbesondere die Verpflichtung gehört, die Gesetze und sonstige Rechtsvorschriften zu beachten.

Alle jene, die aus wirklich berechtigten Gründen um Asyl ansuchen, werden ihr Asyl auch erhalten – und dies jetzt rascher als bisher! – Danke. (Beifall bei den Freiheit­lichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.48

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr gelangt Frau Abgeordnete Hagenhofer zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


13.49

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Kolle­gin, wir von der SPÖ verleugnen die Realität nicht, auch wir wissen, dass nicht jeder, der kommt, automatisch einen Anspruch auf Asyl hat. Aber – und das ist der feine Unterschied –: Jeder, der kommt – und dafür stehen wir – hat Anspruch auf ein schnel­les, faires und vor allen Dingen rechtsstaatliches Verfahren. Das sind wir dem Rechts­staat und auch den Menschen schuldig. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Herr Bundesminister, Sie haben mir mit Ihrem Dank an eine Gemeinde eigentlich ein Stichwort gegeben. Ich meine, Ihr ÖVP-Kollege Bürgermeister Franz Manglberger aus Franking wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie bereits in dieser Bundesbetreuungsge­setz-Novelle – und nicht erst in einer Artikel-15a-Vereinbarung, die es ja noch nicht gibt – die Gastschulbeiträge, die für in Bundesbetreuung Befindliche – und in Franking sind Flüchtlinge in Bundesbetreuung – zu entrichten sind, dieser Gemeinde abnehmen würden. (Bundesminister Dr. Strasser: Das darf ich nicht!) Ich könnte mir schon den­ken, dass Sie das dürfen, wenn Sie das wollen, Herr Minister! Es ist eine Verhand­lungsfrage.

Wenn schon Asylrecht und Bundesbetreuungsgesetz auf neue Beine gestellt werden, dann hätten solche Dinge Priorität, würde ich meinen. Das reicht auch bis dorthin, Herr Bundesminister, dass endlich die Quotenerfüllung durch jene Länder wie Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Kärnten und Steiermark erreicht wird, die auch Asylwerber oder Flüchtlinge aufnehmen sollten, aber ihre Quoten offensichtlich nicht erfüllen. Das würde sehr viel zur Entspannung in einzelnen Gemeinden beitragen, wenn eine weitere Verteilung möglich wäre. Und genau darum würde ich Sie bitten. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Strasser.)

Ja, ich verstehe Sie schon, Herr Bundesminister, aber das Asylgesetz ändern Sie jetzt, und bei den Änderungen könnten Sie das auch gleich mit hineinnehmen.

Herr Bundesminister! Es gibt noch etwas, das mit dieser Bundesbetreuungsgesetz-Novelle passiert und das große Angst auslöst. Es werden nämlich den Ländern und NGOs, die in der Vergangenheit Asylwerbern Unterkunft, Verpflegung und medizi­nische Betreuung gesichert haben, rückwirkend die Ansprüche vernichtet, und bei den Ländern geht es dabei offensichtlich um 1 Milliarde Schilling. Herr Bundesminister, das kann es wohl nicht sein! Im Hearing ist die damit eintretende Situation an folgen­dem Beispiel verdeutlicht worden: Ein Fußballspiel zwischen Schülern und Lehrern;


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