Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 82

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das Fußballspiel steht in der Halbzeit 2 : 0 für die Schüler. Die Lehrer wollen sich das natürlich nicht gefallen lassen, daher kommt der Schiedsrichter nach der Halbzeit heraus und sagt: Das 2 : 0 für die Schüler anerkennen wir nicht, denn wir haben in der Zwischenzeit die Spielregeln geändert. (Abg. Dr. Mitterlehner: Wie schauen denn die Spielregeln aus?) – Dieses im Hearing gebrachte Beispiel zeigt die Situation in dieser Sache sehr plastisch auf. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Herr Bundesminister! Ich denke nicht, dass in erster Linie die ÖVP Vorreiter im Hinblick auf solche Maßnahmen ist; ich meine vielmehr, dass Sie hier der Koalitionspartner sehr stark treibt und Sie sozusagen in derartige Situationen zwingt. Ich würde daher Sie von der ÖVP bitten, unserem Rückverweisungsantrag beizutreten und diese No­velle nicht zu beschließen, denn das, Herr Bundesminister, hat ein Land wie Österreich nicht nötig. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.53

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr wird Herr Abgeordneter Ing. Kapeller zu uns sprechen. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.

 


13.53

Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Als ehemaliger Entscheider in Erstinstanz des Bundesasylamtes in Linz getraue ich mir zu sagen, dass das derzeit gültige Asylgesetz nicht mehr praktikabel und auch nicht mehr exekutierbar ist. Das bestätigen mir auch ehemalige Kollegen, mit denen ich heute darüber spreche.

Die Flut an Asylanträgen kann bei auch noch so zahlreicher Zuführung von Personal in erster wie auch in zweiter Instanz derzeit nicht mehr bewältigt werden. Die Gesetzes­lage ist einfach schief und hat ein weit geöffnetes Tor für den Eintritt in die Europäische Union über die Asylschiene geschaffen. Dieser Umstand lässt sich in der Praxis genau nachvollziehen, und so besteht für uns in der Legislative Handlungsbedarf.

Diese Novelle orientiert sich an Faktischem. Flüchtlingen, die tatsächlich verfolgt werden, wird hinkünftig rascher und effizienter geholfen und vor allem ein faires und schnelles Verfahren garantiert. Wir schließen aber auch Lücken, und darum geht es auch. Verfolgte, Verjagte, Gefolterte sollen zu uns kommen und auf unsere Hilfe ver­trauen dürfen. Als reiche und humanistisch geprägte Gesellschaft sind wir dazu ver­pflichtet; das ist human. Aber inhuman, unmenschlich wäre, Hoffnungen zu wecken, die nicht erfüllbar sind, die nicht erfüllt werden können. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir dürfen eben nicht auf Grund anderer, persönlich durchaus dramatischer Umstände, wie etwa wirtschaftlicher Notlage, Tür und Tor ins vereinte Europa, in unser Land öffnen. Migranten aus wirtschaftlichen Gründen dürfen sich ganz einfach nicht der Asylschiene bedienen. Und so ist das so sehr kritisierte Neuerungsverbot mit seinen vier Ausnahmegruppen eine, so denke ich, doch rechtsstaatliche, aber durchaus auch gerechte Art, dem Asylmissbrauch zu begegnen.

Mir hat die Praxis gezeigt, dass viele Asylwerber oft neue Umstände einer vermeint­lichen Verfolgung einbringen, ausschließlich um damit im Asylverfahren zu bleiben. Diesem Missbrauch kann nun eventuell Einhalt geboten werden. Auch ein Innen­minister Schlögl ging in seiner Rede vom 11. Juni 1997 auf Missbräuche im Asylwesen ein und sagte – und ich gebe das auszugsweise wieder –: Missbrauch gibt es im Asylwesen sehr oft, Kriminalität gibt es in hohem Maß, und nicht alle, die an unseren Landesgrenzen stehen, können herein, um hier auf die Erledigung ihres Asylantrags zu warten.

 


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