Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 83

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So ist dieses erstinstanzliche Verfahren, das nun geschaffen wird, so gut organisiert, dass akzeptable Entscheidungen sehr wohl möglich sind und getroffen werden können. So ist diese Gesetzesnovelle Garant für ein schnelles, effizientes und vor allem exe­kutierbares Verfahren. Sie kann somit der Praxis gerecht werden. Sie bringt für Asyl­werber ebenso wie für Entscheider Rechtssicherheit – und damit schlussendlich auch für uns alle: Wir haben die Sicherheit, dass tatsächlich Verfolgten in unserem Land Österreich weiterhin Asyl gewährt wird, aber gleichzeitig der so notwendige Schutz vor Missbrauch besteht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

13.57

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gaál. Redezeit: 5 Minuten. – Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.

 


13.57

Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Bis auf die letzten zwei, drei Sätze kann ich meinem Vorredner schon in vielem Recht geben, aber was Frau Kollegin Rossmann in ihrer Rede von sich gegeben hat, das hat schon etwas mit Menschenverachtung zu tun. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Fekter: Ihre Zwi­schenrufe haben damit zu tun! – Abg. Scheibner: Zurückhalten!)

Bei allem Verständnis für das, was uns trennt, Frau Rossmann, aber Asylwerber so generell als Drogendealer, als kriminelle Ausländer hinzustellen, das ist wirklich nicht in Ordnung. (Abg. Dr. Fekter: Das hat sie nicht gesagt!) – Ich habe sehr genau zugehört und konnte ihrem intellektuellen Niveau sehr wohl folgen. (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Man muss dieses Thema differenziert darstellen, und ich meine, dass dieses Gesetz kein geeignetes Instrument ist, um das Drogenproblem zu bekämpfen. Wenn Sie etwas damit bekämpfen können, dann sind es die Asylwerber. Die schrecken wir nämlich ab und treiben sie in die Hände von Schlepperbanden. Diese haben Zulauf, und denen sichern wir damit in erster Linie den Job, liebe Frau Kollegin. (Beifall bei der SPÖ.)

Es wird immer wieder betont, dass wir ein neues Gesetz brauchen, weil die Verfahren zu lange dauern und beschleunigt werden müssen, der Missbrauch hintangehalten werden muss und nur jene Schutz und Hilfe erfahren und Asyl bekommen sollen, die es tatsächlich brauchen. Herr Bundesminister, da sind wir bei Ihnen! Aber dazu bedarf es doch nicht dieser Radikalreform des Gesetzes, denn all jene, die sich mit der Materie beschäftigen, wissen doch, dass die Probleme nicht im Fremden- und Asyl­gesetz liegen, sondern im Vollzug, Herr Bundesminister. Und da würde schon helfen, wenn wir mehr Geld und mehr Personal zur Verfügung gestellt bekommen würden. Mit einer Verschärfung des Asylgesetzes werden Sie es nicht schaffen, diese Probleme zu lösen.

Wir alle wissen, meine Damen und Herren, dass diese Radikalreform unser Asylverfah­ren in Zukunft in vielen Punkten in Widerspruch zur Genfer Flüchtlingskonvention und natürlich auch zur Europäischen Menschenrechtskonvention bringt. Darauf ist ja schon mehrfach hingewiesen worden.

Man darf den Experten, den NGOs das ehrliche Bemühen nicht absprechen und ihnen auch nicht eine gewisse Einseitigkeit vorwerfen. Eine solche ist höchstens im positiven Sinne des Wortes gegeben, weil sie sich für den Menschen als solchen einsetzen und rund um die Uhr im Dienste des Nächsten ehrenamtlich tätig sind. Und deshalb verun­glimpft, beleidigt und diskriminiert man sie? – Man muss Ihnen Dank dafür sagen, dass sie diesen Job tun, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Es sind ja nicht nur die Experten der NGOs, sondern auch andere, und ich darf Ihnen berichten, dass der Vorsitzende des Menschenrechtsbeirates, einst ein sehr ehrenwer-


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