Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 87

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Herr Minister Strasser, Sie haben werbewirksam während der Fernsehzeit dann doch noch den NGOs für ihre Arbeit gedankt. Interessanterweise war, als Kollege Posch das getan hat, hier völlige Ruhe, da hat niemand geklatscht. Das war offenbar nicht so gut. Als der Minister das getan hat, haben Sie ganz eifrig mitgeklatscht (Abg. Großruck: Weil das, was der Minister sagt, von uns ernst genommen wird!) und dabei vergessen, dass das Ganze ein recht zynischer Akt war. Der Minister hat zwar den NGOs für ihre Arbeit gedankt, gleichzeitig verwehrt er ihnen aber das Geld für die Arbeit, die sie leisten, wiewohl er als Innenminister den gesetzlichen Auftrag hätte, dafür zu sorgen, dass die Betreuung der Asylsuchenden gewährleistet ist. Das verweigert er. Nur in der Fernsehzeit herzlich zu danken, Herr Minister, darauf kann man dann auch verzich­ten. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.13

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort ge­meldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Strasser. – Bitte.

 


14.13

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Präsident! Ich möchte da nicht unmäßig verlängern, nur darauf hinweisen: Ja, Familienzusammenführung ist ein wichtiges Thema für diese Regierung, deshalb hat sie auch erstmals ihren Platz in einer Regierungserklärung der schwarz-blauen Regierung im Jahre 2000 und auch jetzt im Jahre 2003 gefunden.

Ausfluss dieser Absicht dieser Bundesregierung ist es, dass wir den Rucksack, den wir übernommen haben, als wir in die Regierung eingetreten sind, inzwischen massiv abgebaut, ja halbiert haben. Wir haben darüber hinaus die höchste Quote an Familien­zusammenführungen, seit es die Quote überhaupt gibt. Das ist die Arbeit dieser Bun­desregierung und des Innenministeriums! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Zum Zweiten, Frau Abgeordnete: Der Verfassungsgerichtshof hat die Arbeit des Innen­ministeriums und die gesetzlichen Grundlagen in diesem Bereich bestätigt. Er hat einige Hinweise zur Verwaltungspraxis gegeben, und zwar zur Verwaltungspraxis der Länder, und daraufhin habe ich allen Landeshauptleuten geschrieben, habe sie einge­laden, diese ihre Verwaltungspraxis, die ja in den Ländern unterschiedlich ist, mit den Hinweisen aus dem Gerichtserkenntnis – um ein solches handelt es sich, glaube ich – zu vergleichen und entsprechende Anpassungen oder auch entsprechende Vorschläge zu machen. Das ist der Sachverhalt, um den es hier geht!

Noch ein Letztes zur Fernsehzeit oder Nichtfernsehzeit: Egal, ob Fernsehzeit oder Nichtfernsehzeit, die Arbeit der Non-profit-Organisationen ist uns wichtig und teuer, und wir bedanken uns in aller Form für diese Arbeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Freiheitlichen.)

Des Weiteren: Dieser hier diskutierte Gesetzentwurf, der in einigen Minuten zur Ab­stimmung gelangt, gibt zum ersten Mal in der Geschichte des Bundesbetreuungsge­setzes einen Rechtsanspruch für NGOs bei gewissen Leistungen, die sie erbringen. Das ist der qualitative Unterschied gegenüber der früheren Rechtssituation, liebe Frau Abgeordnete! (Beifall bei der ÖVP.)

Damit darf ich auch noch einmal wiederholen, was ich – egal ob Fernsehzeit oder Nichtfernsehzeit – in meiner ersten Wortspende gesagt habe: Ich habe in der Früh in einem ausführlichen Gespräch gemeinsam mit den Präsidenten der Non-profit-Organi­sationen klargestellt, dass wir über diesen Gesetzentwurf hier hinausgehen wollen, dass wir gemeinsam mit den Ländern alles tun wollen, damit in diesem Winter keiner, der Hilfe braucht und in Not ist, auf der Straße sein muss. Das ist unsere Absicht, die


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