Herr Minister Strasser, Sie haben
werbewirksam während der Fernsehzeit dann doch noch den NGOs für ihre Arbeit
gedankt. Interessanterweise war, als Kollege Posch das getan hat, hier völlige
Ruhe, da hat niemand geklatscht. Das war offenbar nicht so gut. Als der
Minister das getan hat, haben Sie ganz eifrig mitgeklatscht (Abg. Großruck:
Weil das, was der Minister sagt, von uns ernst genommen wird!) und dabei
vergessen, dass das Ganze ein recht zynischer Akt war. Der Minister hat zwar
den NGOs für ihre Arbeit gedankt, gleichzeitig verwehrt er ihnen aber das Geld
für die Arbeit, die sie leisten, wiewohl er als Innenminister den gesetzlichen
Auftrag hätte, dafür zu sorgen, dass die Betreuung der Asylsuchenden
gewährleistet ist. Das verweigert er. Nur in der Fernsehzeit herzlich zu
danken, Herr Minister, darauf kann man dann auch verzichten. – Danke. (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.13
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Strasser. – Bitte.
14.13
Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Präsident! Ich möchte da nicht unmäßig verlängern, nur darauf hinweisen: Ja, Familienzusammenführung ist ein wichtiges Thema für diese Regierung, deshalb hat sie auch erstmals ihren Platz in einer Regierungserklärung der schwarz-blauen Regierung im Jahre 2000 und auch jetzt im Jahre 2003 gefunden.
Ausfluss dieser Absicht dieser Bundesregierung ist es, dass wir den Rucksack, den wir übernommen haben, als wir in die Regierung eingetreten sind, inzwischen massiv abgebaut, ja halbiert haben. Wir haben darüber hinaus die höchste Quote an Familienzusammenführungen, seit es die Quote überhaupt gibt. Das ist die Arbeit dieser Bundesregierung und des Innenministeriums! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Zum Zweiten, Frau Abgeordnete: Der Verfassungsgerichtshof hat die Arbeit des Innenministeriums und die gesetzlichen Grundlagen in diesem Bereich bestätigt. Er hat einige Hinweise zur Verwaltungspraxis gegeben, und zwar zur Verwaltungspraxis der Länder, und daraufhin habe ich allen Landeshauptleuten geschrieben, habe sie eingeladen, diese ihre Verwaltungspraxis, die ja in den Ländern unterschiedlich ist, mit den Hinweisen aus dem Gerichtserkenntnis – um ein solches handelt es sich, glaube ich – zu vergleichen und entsprechende Anpassungen oder auch entsprechende Vorschläge zu machen. Das ist der Sachverhalt, um den es hier geht!
Noch ein Letztes zur Fernsehzeit oder Nichtfernsehzeit: Egal, ob Fernsehzeit oder Nichtfernsehzeit, die Arbeit der Non-profit-Organisationen ist uns wichtig und teuer, und wir bedanken uns in aller Form für diese Arbeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Des Weiteren: Dieser hier diskutierte Gesetzentwurf, der in einigen Minuten zur Abstimmung gelangt, gibt zum ersten Mal in der Geschichte des Bundesbetreuungsgesetzes einen Rechtsanspruch für NGOs bei gewissen Leistungen, die sie erbringen. Das ist der qualitative Unterschied gegenüber der früheren Rechtssituation, liebe Frau Abgeordnete! (Beifall bei der ÖVP.)
Damit darf ich auch noch einmal wiederholen, was ich – egal ob Fernsehzeit oder Nichtfernsehzeit – in meiner ersten Wortspende gesagt habe: Ich habe in der Früh in einem ausführlichen Gespräch gemeinsam mit den Präsidenten der Non-profit-Organisationen klargestellt, dass wir über diesen Gesetzentwurf hier hinausgehen wollen, dass wir gemeinsam mit den Ländern alles tun wollen, damit in diesem Winter keiner, der Hilfe braucht und in Not ist, auf der Straße sein muss. Das ist unsere Absicht, die