Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 88

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wir heute gemeinschaftlich festgelegt haben! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Freiheitlichen.)

14.16

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Einem. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Ellmauer: Er kann das nicht! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.)

 


14.16

Abgeordneter Dr. Caspar Einem (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Bundesminister Strasser hat soeben bei seiner vierten Wortmeldung gesagt, dass die Familienzusammenführungsquote, die er jetzt ermöglicht habe, besonders hoch wäre und dass damit der Versuch unternommen würde, den Rucksack, den er von der vor­hergehenden Regierung übernommen habe, abzubauen.

Herr Bundesminister! Diese Behauptung ist falsch!

Richtig ist, dass die Familienzusammenführungsquote in den Jahre 1995 und 1996 doppelt so hoch war wie jetzt. Das sollten Sie wissen! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Mag. Stoisits: So ist es! Ja!)

14.17

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pack. – Bitte.

 


14.17

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminis­ter! Geschätzter Herr Bundesminister! Mittlerweile sind fast alle wieder da, daher fasse ich einmal kurz zusammen, was Asyl eigentlich bedeutet.

Asyl bedeutet, jemandem Schutz vor Verfolgung zu geben, jemanden vor Folter zu schützen, jemanden vor Beleidigung zu schützen und jemanden vor menschenver­achtender Behandlung zu schützen. (Abg. Parnigoni: Bei dieser Regierung!) Asyl ist bei uns das Einreise- und Aufenthaltsrecht, das Österreich den Fremden nach den Bestimmungen unseres Asylgesetzes gewährt. Die Betonung liegt auf „gewährt“.

Diese Rahmenbedingungen wollen wir nun noch einmal präzisieren – zum Wohle der Betroffenen, aber auch zum Schutz von Österreicherinnen und Österreichern vor miss­bräuchlicher Verwendung des Begriffes Asyl. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Freiheitlichen.)

Die Grundidee des Asylgesetzes lautet, dass alle hilfsbedürftigen Asylwerber, wenn sie zum Beispiel aus rassistischen, religiösen oder politischen Gründen verfolgt werden, Schutz bekommen sollen. Diese Aufgabe wird auch weiterhin erfüllt werden. Wir haben jedoch im Moment ein Gesetz, das auf höchstens 15 000 Asylanträge ausgerichtet ist. In den letzten Jahren haben wir allerdings eine dramatische Steigerung der Zahl der Asylanträge feststellen müssen, die im Vorjahr mit fast 40 000 sicherlich einen histo­rischen Höhepunkt erreicht hat. (Abg. Gaál: Sie müssen nur mehr Beamte einsetzen!) Wir alle wissen aber, dass viele dieser Anträge eigentlich keine echten Anträge sind, sondern Anträge von so genannten Wirtschaftsflüchtlingen. Wenn wir jetzt noch beden­ken, dass die Anerkennungsquote bei diesen Anträgen bei gerade einmal 20 Prozent liegt, dann sehen wir, wie dringend es notwendig ist, hier eine Novellierung durchzu­führen. (Beifall bei der ÖVP.)

Dass die vorliegende Novelle sicherlich kein Schnellschuss ist, haben viele meiner Vor­redner bereits erwähnt, deshalb werde ich darauf nicht näher eingehen.

 


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