Kosten, die durch diese verbesserte Zugangsmöglichkeit zum Bundesrecht entstehen, ersetzt.“
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Dieser Entschließungsantrag bringt nichts
anderes zum Ausdruck, als dass damit sichergestellt werden soll, dass sich die
Situation für den Einzelnen und die Einzelne keinesfalls verschlechtert. Es hat
schlicht und einfach nicht jeder einen Zugang zum Internet. Und da ich gehört
habe, dass alle österreichischen Gemeinden Zugang zum Internet haben –
daran zweifle ich nicht –, wäre es ein Einfaches, diesem Entschließungsantrag,
dem Auftrag beziehungsweise der Bitte an den Bundeskanzler zu entsprechen und
gleichzeitig darauf Bedacht zu nehmen, dass die Gemeinden finanziell nicht mehr
belastet werden als bisher. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall
bei den Grünen.)
20.09
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Staatssekretär Morak zu Wort gemeldet. – Bitte.
20.10
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Nationalrates! Werte Frau Stoisits, Sie haben zwar im Ausschuss Ihren Groll geäußert, aber dem Gesetz letztendlich doch zugestimmt, und ich glaube, Sie haben gut daran getan, weil es ein gutes Gesetz ist. So spröde und rechtstechnisch die Materie auch sein mag, ich glaube, dass dieses Kundmachungsreformgesetz 2004 getrost, wie das heute schon gesagt wurde, als Meilenstein bezeichnet werden kann.
Denken Sie nur an die Papierberge, die bei der Kundmachung eines Bundesgesetzes bisher versendet werden mussten! In Zukunft wird das durch eine Kundmachung im Rechtsinformationssystem des Bundes ersetzt werden. Durch diese neue Form der Kundmachung gelingt aber auch ein wesentlicher Fortschritt im Bereich des E-Governments hin zu einer Verwaltung, in der den Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zum Recht wesentlich erleichtert wird. So werden mit diesem Gesetz Verlautbarungen 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr ohne Identitätsnachweis und gebührenfrei im Internet zugänglich sein. Wir gehören im Bereich des E-Governments in Europa bereits zu den Besten. Ich glaube, durch dieses Gesetz werden wir diese Position noch weiter ausbauen.
Bestätigt wird dieser Weg auch – wenn ich das noch bemerken darf – durch die Zahlen, die von der Statistik Austria in dieser Woche veröffentlicht wurden, dass nämlich bereits 1,2 Millionen Haushalte, was weit mehr als einem Drittel aller Haushalte entspricht, über einen Internetzugang verfügen. Sie alle haben dann über das Rechtsinformationssystem des Bundes Zugriff auf die authentischen, im Bundesgesetzblatt kundgemachten Rechtsvorschriften.
Natürlich müssen aber auch jene Bürgerinnen und Bürger, die bis dato über keinen Internetanschluss verfügen, einen Zugang zu kundgemachten Bundesgesetzen haben. Daher hat der Bund mit der „Wiener Zeitung Digitale Publikation GmbH“ eine Kooperationsvereinbarung dahin gehend abgeschlossen, dass Ausdrucke oder Kopien von noch in Papierform kundgemachten Rechtsvorschriften auch weiterhin wie bisher gegen Entgelt bezogen werden können. Bis zum 31. Dezember 2004 hat der Bundeskanzler darüber hinaus jene Stellen zu bezeichnen, bei denen weiterhin Ausdrucke besorgt werden können.