Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 182

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Im Zusammenhang mit den verstärkten Bemühungen im Bereich des E-Governments kann auch die in Zukunft bestehende Möglichkeit einer Beurkundung und Gegenzeich­nung des Bundespräsidenten beziehungsweise des Bundeskanzlers mittels elektroni­scher Signatur gesehen werden.

Auch wenn die verwendeten Computersysteme über höchste Sicherheitsvorkehrungen verfügen, beinhaltet das Gesetz auch eine „Notstandsregelung“. Das wurde ebenfalls schon ausgeführt: drei Sicherungskopien und vier beglaubigte Ausdrucke: im BKA, im Staatsarchiv, in der Nationalbibliothek und in der Parlamentsdirektion.

Beim Kundmachungsreformgesetz 2004 handelt es sich somit, wie wir meinen, um ein sehr ausgewogenes Gesamtpaket, durch das eine wesentliche Effizienzsteigerung, eine wesentliche Transparenzsteigerung und auch der Servicegedanke im Bereich der Verwaltung vorangetrieben werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Freiheitlichen.)

20.13

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Frieser zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.13

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu dieser Gesetzesvorlage wurde wenig Kritisches angemerkt. Im Großen und Ganzen wurden bereits alle Vorteile aufgezählt beziehungsweise unterstrichen und die Beschlussfassung dieses Gesetzes begrüßt. Ich als Freiberuflerin darf noch einen ganz anderen positiven Aspekt vorbringen.

Wir rechtsanwendenden Berufe begrüßen das natürlich ganz besonders. Bis jetzt haben wir die Bundesgesetzblätter abonniert, ein Jahr lang gesammelt, geordnet, am Ende des Jahres binden lassen und dann in einer Bibliothek deponiert. Eine größere beziehungsweise schon länger existierende Kanzlei hat, um all diese Bundesgesetz­blätter zu archivieren beziehungsweise zu lagern, sogar einen eigenen Raum ge­braucht. Nunmehr fällt all das weg! Das RIS ist also gerade für rechtsberatende Berufe ein enormer und positiver Fortschritt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich glaube daher, dass es nicht nur zu jenen in den Erläuterungen des Bundesge­setzes genannten 400 000 € an Einsparungen kommen wird, sondern gerade auch bei den Normadressaten beziehungsweise bei den Normanwendern zusätzliche Einspa­rungen stattfinden werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheit­lichen.)

20.15

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pendl zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.15

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die vorliegende Gesetzesmaterie, eine Vier-Parteien-Einigung, ist, glaube ich, der Zeit entsprechend, ein modernes Gesetz und trägt auch der technischen Entwicklung Rechnung. Trotzdem möchte ich zwei Punkte ansprechen, die wir schon im Ausschuss diskutiert und dann auch in einer Ausschuss­feststellung festgehalten haben.

Herr Staatssekretär! Es ist schon richtig, dass immer mehr Leute zu Hause einen PC haben und immer mehr auch einen Internet-Anschluss. In anderen Zahlen ausge­drückt, sind es laut Statistik Austria aber genau 36 Prozent der österreichischen Haus­halte, die einen Internet-Anschluss haben. Wir haben im Ausschuss sehr ausführlich


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